Hi!
Irgendwie find ich das ja richtig witzig, was die mit euch versuchen ;o))…großartig Ernst nehmen würd ich das aber nicht!
Hallo!
Mein 16 jähriger Sohn hatte ohne mein
Einverständnis und Wissen mehrere
Internetaccounts beantragt. Ich habe nun
einen Provider von dem weder ich noch
(angeblich
) mein Sohn jemals etwas
gehört haben… und zwar „Hard&Software
Martin, 17291 Prenzlau“,
http://webplatz.de evtl Reseller kochnet,
http://www.kochnet.de. Ich habe nach
Erhalt einer wenig vertrauenerweckenden
Rechnung (Rechtschreibfehler etc.) dort
angerufen. Der offensichtlich einzige
Mitarbeiter meinte, das wäre mein Problem
und meine Aufsichtspflicht, also müsse
ich zahlen.
Hier dürfte er sogar Recht haben, vorausgesetzt eventuelle Verträge sind überhaupt form- und fristgerecht! Wie mein Vorredner sagte…sollen die doch erstmal den unterschriebenen Vertrag vorlegen ;o))
Dazu würde ich erstmal gerne wissen, in
wie weit das stimmt. Evtl. auch
Unterschiede bei Angabe falscher
Geburtsdaten (weiß nicht, ob das hier
zutrifft).
Da mein Sohn aber meinte, den Provider
nicht genutzt zu haben, schrieb ich dies
Herrn Martin, worauf ich folgende Antwort
erhielt (Zitat mit Rechtschreibfehlern
-))
Wir können auf Ihren Wunsch bei der
Telekom die Herausgabe der angewählten
Nummern beantragen.
Klar…und ich beantrage die Herausgabe der Nummern, die unser Altkanzler Kohl angerufen hat (während der Spendenzeit) ;o)))) Natürlich kann niemand die Herausgabe von Nummern anderer Leute beantragen!
Die dafür anfallenden
Kosten in Höhe von 100,00 DM müssen Sie
allerdings selbst tragen.
Blödsinn!! Die Firma ist erstmal beweispflichtig und muß alle Kosten tragen! Natürlich müßtet Ihr die tragen, sobald sich herausstellt, daß die Firma im Recht ist, aber der Fall dürfte kaum eintreten!
Für Ihren Sohn
greift der Taschengeldparagraph und daher
sehen wir keinen Anlaß von unserer
Forderung abstand zu nehmen.
Nette Formulierung ;o))… aber wenn es einen solchen Paragraphen geben sollte stellt sich die Frage, warum diese Leut´s nicht die Nummer des Paragraphen mitteilen ;o))
Für nähere
Ausführungen wenden sie Sich bitte an
unsere Rechtabteilung.
Meine Fragen:
-Kostet das bei der Telekom tatsächlich
etwas? Wenn ich den Provider nicht
genutzt habe und das nur damit beweisen
kann, können mir dadurch doch keine
Kosten entstehen?!
Nö… wie oben gesagt brauchst Dir da keine Sorgen machen…
-Was soll ein „Taschengeldparagraph“
sein?
-Sind die Aussagen im Brief korrekt? Muss
ich bezahlen und was sollte ich nun tun?
Wenn Dein Sohn den Provider net genutzt hat mit Sicherheit nicht! In diesem Falle hilft ein einfacher Trick, den ich manchmal anwende (Gott sei Dank hat ich in der letzten Zeit vor solchen Firmen Ruhe ;o)))
Setz noch ein Schreiben an diese Firma auf! Schreibe Ihnen, daß Du deren Schreiben hast anwaltlich überprüfen lassen (muss ja net stimmen ;o)) und der Anwalt keinen Zahlungsgrund sah! Schreiben dann noch etwas wie folgt…
" Aus obigen Punkten ist schlüßig nachzuvollziehen, daß Sie unberechtigt und ohne Grundlage Forderungen an uns stellen. Hierdurch bedingt entstand uns ein nachweislicher Zeitaufwand und diverse Kosten. Wir bitten Sie nachfolgend aufgelistete Kostenrechnung unverzüglich bis spätestens zum … (14 Tage weiter) zu begleichen
Zeitaufwand 2Stunden a 70DM 140 DM
Porto(Pauschal) 3 a 10DM 30 DM
Telefon (Pauschal) 4 a 5 DM 20 DM
Gesamt 190 DM
Sollten wir keinen Zahlungseingang feststellen werden wir weitere Schritte einleiten müßen!
Du hast natürlich keine Chancen das Geld wirklich zu bekommen, doch dies schreckt solche Leut´s immer schön ab ;o)))
Gruß
Bernd
P.S.: Achso…halbwegs seriöse Firmen haben für solche Angelegenheiten immer Standardschreiben parat, wo mit Sicherheit keine Rechtschreibfehler sind ;o))
P.P.S: Du könntest auch mal einfach die Staatsanwaltschaft über diese Firma informieren! Dir kann dadurch nichts passieren, aber vielleicht sind das ja bekannte Betrüger…
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Martin