Div. zu Internetverträgen

Hallo!

Mein 16 jähriger Sohn hatte ohne mein Einverständnis und Wissen mehrere Internetaccounts beantragt. Ich habe nun einen Provider von dem weder ich noch (angeblich :smile:) mein Sohn jemals etwas gehört haben… und zwar „Hard&Software Martin, 17291 Prenzlau“, http://webplatz.de evtl Reseller kochnet, http://www.kochnet.de. Ich habe nach Erhalt einer wenig vertrauenerweckenden Rechnung (Rechtschreibfehler etc.) dort angerufen. Der offensichtlich einzige Mitarbeiter meinte, das wäre mein Problem und meine Aufsichtspflicht, also müsse ich zahlen.

Dazu würde ich erstmal gerne wissen, in wie weit das stimmt. Evtl. auch Unterschiede bei Angabe falscher Geburtsdaten (weiß nicht, ob das hier zutrifft).

Da mein Sohn aber meinte, den Provider nicht genutzt zu haben, schrieb ich dies Herrn Martin, worauf ich folgende Antwort erhielt (Zitat mit Rechtschreibfehlern :smile:)


Wir können auf Ihren Wunsch bei der Telekom die Herausgabe der angewählten Nummern beantragen. Die dafür anfallenden Kosten in Höhe von 100,00 DM müssen Sie allerdings selbst tragen. Für Ihren Sohn greift der Taschengeldparagraph und daher sehen wir keinen Anlaß von unserer Forderung abstand zu nehmen. Für nähere Ausführungen wenden sie Sich bitte an unsere Rechtabteilung.

Meine Fragen:

-Kostet das bei der Telekom tatsächlich etwas? Wenn ich den Provider nicht genutzt habe und das nur damit beweisen kann, können mir dadurch doch keine Kosten entstehen?!

-Was soll ein „Taschengeldparagraph“ sein?

-Sind die Aussagen im Brief korrekt? Muss ich bezahlen und was sollte ich nun tun?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß

Martin

Ich würde an Ihrer Stelle zuerst einmal einen Nachweis darüber verlangen, daß Ihr Sohn wirklich einen Account bestellt (also einen Vertrag geschlossen) hat. Wer Forderungen stellt, muß diese auch beweisen können ! Dann würde ich ganz einfach zur Verbraucherberatung oder einem Rechtsanwalt gehen und mich darüber informieren, inwieweit Sie tatsächlich zur Zahlung verpflichtet sind (das glaube ich nämlich nicht !). Fordern Sie Unterlagen an und teilen Sie gleichzeitig mit, daß Sie diese von einem Anwalt prüfen lassen werden. Gerade bei unseriösen Anbietern wirkt das oft Wunder !

MfG
Dietmar Lucas

Hi!

Irgendwie find ich das ja richtig witzig, was die mit euch versuchen ;o))…großartig Ernst nehmen würd ich das aber nicht!

Hallo!

Mein 16 jähriger Sohn hatte ohne mein
Einverständnis und Wissen mehrere
Internetaccounts beantragt. Ich habe nun
einen Provider von dem weder ich noch
(angeblich :smile:) mein Sohn jemals etwas
gehört haben… und zwar „Hard&Software
Martin, 17291 Prenzlau“,
http://webplatz.de evtl Reseller kochnet,
http://www.kochnet.de. Ich habe nach
Erhalt einer wenig vertrauenerweckenden
Rechnung (Rechtschreibfehler etc.) dort
angerufen. Der offensichtlich einzige
Mitarbeiter meinte, das wäre mein Problem
und meine Aufsichtspflicht, also müsse
ich zahlen.

Hier dürfte er sogar Recht haben, vorausgesetzt eventuelle Verträge sind überhaupt form- und fristgerecht! Wie mein Vorredner sagte…sollen die doch erstmal den unterschriebenen Vertrag vorlegen ;o))

Dazu würde ich erstmal gerne wissen, in
wie weit das stimmt. Evtl. auch
Unterschiede bei Angabe falscher
Geburtsdaten (weiß nicht, ob das hier
zutrifft).

Da mein Sohn aber meinte, den Provider
nicht genutzt zu haben, schrieb ich dies
Herrn Martin, worauf ich folgende Antwort
erhielt (Zitat mit Rechtschreibfehlern

-))


Wir können auf Ihren Wunsch bei der
Telekom die Herausgabe der angewählten
Nummern beantragen.

Klar…und ich beantrage die Herausgabe der Nummern, die unser Altkanzler Kohl angerufen hat (während der Spendenzeit) ;o)))) Natürlich kann niemand die Herausgabe von Nummern anderer Leute beantragen!

Die dafür anfallenden
Kosten in Höhe von 100,00 DM müssen Sie
allerdings selbst tragen.

Blödsinn!! Die Firma ist erstmal beweispflichtig und muß alle Kosten tragen! Natürlich müßtet Ihr die tragen, sobald sich herausstellt, daß die Firma im Recht ist, aber der Fall dürfte kaum eintreten!

Für Ihren Sohn
greift der Taschengeldparagraph und daher
sehen wir keinen Anlaß von unserer
Forderung abstand zu nehmen.

Nette Formulierung ;o))… aber wenn es einen solchen Paragraphen geben sollte stellt sich die Frage, warum diese Leut´s nicht die Nummer des Paragraphen mitteilen ;o))

Für nähere
Ausführungen wenden sie Sich bitte an
unsere Rechtabteilung.

Meine Fragen:

-Kostet das bei der Telekom tatsächlich
etwas? Wenn ich den Provider nicht
genutzt habe und das nur damit beweisen
kann, können mir dadurch doch keine
Kosten entstehen?!

Nö… wie oben gesagt brauchst Dir da keine Sorgen machen…

-Was soll ein „Taschengeldparagraph“
sein?

-Sind die Aussagen im Brief korrekt? Muss
ich bezahlen und was sollte ich nun tun?

Wenn Dein Sohn den Provider net genutzt hat mit Sicherheit nicht! In diesem Falle hilft ein einfacher Trick, den ich manchmal anwende (Gott sei Dank hat ich in der letzten Zeit vor solchen Firmen Ruhe ;o)))

Setz noch ein Schreiben an diese Firma auf! Schreibe Ihnen, daß Du deren Schreiben hast anwaltlich überprüfen lassen (muss ja net stimmen ;o)) und der Anwalt keinen Zahlungsgrund sah! Schreiben dann noch etwas wie folgt…
" Aus obigen Punkten ist schlüßig nachzuvollziehen, daß Sie unberechtigt und ohne Grundlage Forderungen an uns stellen. Hierdurch bedingt entstand uns ein nachweislicher Zeitaufwand und diverse Kosten. Wir bitten Sie nachfolgend aufgelistete Kostenrechnung unverzüglich bis spätestens zum … (14 Tage weiter) zu begleichen

Zeitaufwand 2Stunden a 70DM 140 DM
Porto(Pauschal) 3 a 10DM 30 DM
Telefon (Pauschal) 4 a 5 DM 20 DM
Gesamt 190 DM

Sollten wir keinen Zahlungseingang feststellen werden wir weitere Schritte einleiten müßen!

Du hast natürlich keine Chancen das Geld wirklich zu bekommen, doch dies schreckt solche Leut´s immer schön ab ;o)))

Gruß

Bernd

P.S.: Achso…halbwegs seriöse Firmen haben für solche Angelegenheiten immer Standardschreiben parat, wo mit Sicherheit keine Rechtschreibfehler sind ;o))
P.P.S: Du könntest auch mal einfach die Staatsanwaltschaft über diese Firma informieren! Dir kann dadurch nichts passieren, aber vielleicht sind das ja bekannte Betrüger…

Vielen Dank im Voraus!

Gruß

Martin

Zunächst ein paar allgemeine Dinge vorweg: Ansprüche (jedenfalls auf vertraglicher Grundlage) hat der Provider - wenn überhaupt - nicht gegen Sie selbst, sondern allenfalls gegen Ihren Sohn. Das setzt allerdings voraus, daß Ihr Sohn mit dem Provider einen Vertrag (welchen Inhalts auch immer) geschlossen und auf Grund dieses Vertrags eine entgeltliche Leistung bezogen hat. Ihr Sohn ist mit 16 Jahren jedoch nur beschränkt geschäftsfähig und kann daher Geschäfte, die für ihn mit rechtlichen Nachteilen verbunden sind, - das sind insbesondere solche, durch die Ihr Sohn sich zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet - in der Regel nur mit Ihrer Zustimmung wirksam tätigen.

Ohne Ihre Zustimmung sind solche Geschäfte ausnahmsweise dann wirksam, wenn Ihr Sohn die Leistung, die er aus diesem Geschäft schuldet, wie das Gesetz formuliert „mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zur freien Verfügung … überlassen worden sind“, also mit „Taschengeld“ bezahlt (§110 BGB; das ist der besagte „Taschengeldparagraph“). Ein Geschäft ist jedoch allenfalls dann nach §110 BGB wirksam, wenn die geschuldete Leistung bereits bewirkt worden, mit anderen Worten das aus diesem Geschäft geschuldete Entgelt, und zwar grundsätzlich das gesamte, bereits bezahlt worden ist (!). Davon kann hier keine Rede sein. Das Geschäft ist und bleibt daher - sofern Sie nicht noch Ihre Zustimmung geben - unwirksam. Wenn sich also der Provider auf §110 BGB beruft, so ist dies schlicht Unfug.

Dennoch könnte dem Provider letztlich ein Zahlungsanspruch zustehen. Hat nämlich Ihr Sohn Leistungen des Providers, die dieser normalerweise nur gegen Vergütung gewährt (z.B. Verbindung zum Internet, Bereitstellung von Webspace, usw.), erlangt, obwohl ein Vertrag, aus dem der Provider die entsprechende Vergütung verlangen könnte, aus den oben genannten Gründen nicht zustande gekommen ist, so ist Ihr Sohn insoweit „ungerechtfertigt bereichert“ und hat grundsätzlich dem Provider den Wert dieser Bereicherung (d.h. die übliche Vergütung) zu ersetzen. Ob und inwieweit ein solcher Anspruch besteht, hängt jedoch von den genauen Umständen des Falles ab, die am besten ein Rechtsanwalt klärt. In jedem Fall aber ist es Sache des Providers nachzuweisen, daß er Ihrem Sohn solche Leistungen gewährt hat.

Ich empfehle, gegenüber dem Provider zunächst die Unwirksamkeit des Geschäfts geltend zu machen und vorsorglich nocheinmal ausdrücklich zu erklären, daß Sie die Zustimmung zu sämtlichen Geschäften Ihres Sohnes verweigern. Beharrt der Provider auf seiner Forderung, erkennt er insbesondere die „ungerechtfertigte Bereicherung“, und kann er für seine Leistungen schlüssige Nachweise vorlegen, sollten Sie bei einer geringen Forderung diese begleichen, bei einer höheren einen Rechtsanwalt einschalten.

Nur der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, daß Ansprüche gegen Sie selbst wegen Verletzung der Aufsichtspflicht allenfalls dann in Frage kommen, wenn Ihr Sohn gegen den Provider eine sog. „unerlaubte Handlung“ begangen, diesen insbesondere rechtswidrig in seinem Eigentum (wozu das Vermögen als solches nicht gehört!) geschädigt hat. Dafür sehe ich hier keine Anhaltspunkte.

Abschließend noch ein Link zum BGB zum Nachlesen:

http://www.jusline.de/juslinede/hlp/BGB/BGBa.html

Mit freundlichen Grüßen

Hallo

Ich würde an Ihrer Stelle zuerst einmal
einen Nachweis darüber verlangen, daß Ihr
Sohn wirklich einen Account bestellt
(also einen Vertrag geschlossen) hat.

…und danke für Deine Antwort! Das Zustandekommen des Vertrages zu überprüfen hatte ich vorher gar nicht bedacht (immer nur an die Verbindungen gedacht)…

Gruß

Martin

Hallo!

Zuerst mal vielen Dank für deine Antwort!

Der offensichtlich einzige
Mitarbeiter meinte, das wäre mein Problem
und meine Aufsichtspflicht, also müsse
ich zahlen.

Hier dürfte er sogar Recht haben,
vorausgesetzt eventuelle Verträge sind
überhaupt form- und fristgerecht! Wie
mein Vorredner sagte…sollen die doch
erstmal den unterschriebenen Vertrag
vorlegen ;o))

Muss er das denn eigentlich? Reicht nicht (neuerdings?) ein online zustande gekommener Vertrag, mit Online-Formular ausfüllen, abschicken und ohne vorherige Prüfung der Angaben freischalten des Accounts? Einen anderen Vertrag gibt es hier nämlich auf jeden Fall NICHT.

Wir können auf Ihren Wunsch bei der
Telekom die Herausgabe der angewählten
Nummern beantragen.

Klar…und ich beantrage die Herausgabe
der Nummern, die unser Altkanzler Kohl
angerufen hat (während der Spendenzeit)
;o)))) Natürlich kann niemand die
Herausgabe von Nummern anderer Leute
beantragen!

Ich glaube das war auch ein Formulierungsfehler… liegt bei seinem Stil jedenfalls nahe…

Die dafür anfallenden
Kosten in Höhe von 100,00 DM müssen Sie
allerdings selbst tragen.

Blödsinn!! Die Firma ist erstmal
beweispflichtig und muß alle Kosten
tragen! Natürlich müßtet Ihr die tragen,
sobald sich herausstellt, daß die Firma
im Recht ist, aber der Fall dürfte kaum
eintreten!

OK, gut zu wissen. Hätte mich aber auch gewundert…

Setz noch ein Schreiben an diese Firma
auf! […]
" Aus obigen Punkten ist schlüßig
nachzuvollziehen, daß Sie unberechtigt
und ohne Grundlage Forderungen an uns
stellen. Hierdurch bedingt entstand uns
ein nachweislicher Zeitaufwand und
diverse Kosten. Wir bitten Sie
nachfolgend aufgelistete Kostenrechnung
unverzüglich bis spätestens zum …
(14 Tage weiter) zu begleichen

Zeitaufwand 2Stunden a 70DM 140 DM
Porto(Pauschal) 3 a 10DM 30 DM
Telefon (Pauschal) 4 a 5 DM 20 DM
Gesamt 190 DM

Sollten wir keinen Zahlungseingang
feststellen werden wir weitere Schritte
einleiten müßen!

-))) Das ist ja mal eine wirklich gute Idee! Aber ich glaub der hat rechtlich sowieso keine Ahnung und würde nur wieder sagen „Sie müssen trotzdem zahlen. Ich bin hier der Boss“. So oder ähnlich wars jedenfalls bisher (sieht man ja am Brief).

P.S.: Achso…halbwegs seriöse Firmen
haben für solche Angelegenheiten immer
Standardschreiben parat, wo mit
Sicherheit keine Rechtschreibfehler sind

Das ist auch bestimmt keine Firma. Das ist sicher ein Privatmann (ohne „Rechtsabteilung“)… Ich sollte mal den Briefkopf einscannen … das ist ein lustiger Wurm mit der Aufschrift „Martin Internetdiestleitungen“ (Kein Tippfehler…)

Gruß

Martin

Hallo!

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Hat mir wirklich geholfen! Auch keine weiteren Fragen mehr :smile:)

Gruß

Martin

Muss er das denn eigentlich? Reicht nicht
(neuerdings?) ein online zustande
gekommener Vertrag, mit Online-Formular
ausfüllen, abschicken und ohne vorherige
Prüfung der Angaben freischalten des
Accounts? Einen anderen Vertrag gibt es
hier nämlich auf jeden Fall NICHT.

Nene… so leicht geht das net…da könnte ich mich ja als Helmut Kohl anmelden und in seinen Namen Verträge unterschreiben! Wie soll unser Kanzler dann beweisen, daß er es gar net war?!?

Du hast schon Recht, daß dies durchaus an manchen Stellen so gehandhabt wird, da es Kosten und Aufwand spart und daher auch dann günstiger ist, wenn manche dies zu Betrügereien ausnutzen, aber ein rechtlich gültiger Vertrag kommt so nie zu Stande!

In etwas komplizierterer Art steht sowas ja in der neusten Nachricht ;o))

Natürlich kann niemand die

Herausgabe von Nummern anderer Leute
beantragen!

Ich glaube das war auch ein
Formulierungsfehler… liegt bei seinem
Stil jedenfalls nahe…

Ja, spinn ich denn?!? Erwartet der etwa, daß Ihr den NAchweis erbringt?!? Wohl nicht und er wird´s kaum können…

Sollten wir keinen Zahlungseingang
feststellen werden wir weitere Schritte
einleiten müßen!

-))) Das ist ja mal eine wirklich gute :Idee! Aber ich glaub der hat rechtlich :sowieso keine Ahnung und würde nur wieder :sagen „Sie müssen trotzdem zahlen. Ich bin :hier der Boss“. So oder ähnlich wars :jedenfalls bisher (sieht man ja am Brief).

Schaden kann der Brief ja nichts und ich denke eher, daß dsa ein kleiner Hinterhofscheißer ist und wenn der „Gegenwind“ verspürt, dann läuft er in´s Mauseloch…

Ich sollte mal den
Briefkopf einscannen … das ist ein
lustiger Wurm mit der Aufschrift „Martin
Internetdiestleitungen“ (Kein
Tippfehler…)

Ohje…der scheint ja net nur ein Betrüger sondern auch noch geistig behindert zu sein ;o))))))

Bernd

Hallo!

Du hast schon Recht, daß dies durchaus an
manchen Stellen so gehandhabt wird, da es
Kosten und Aufwand spart und daher auch
dann günstiger ist, wenn manche dies zu
Betrügereien ausnutzen, aber ein
rechtlich gültiger Vertrag kommt so nie
zu Stande!

Heißt das denn, dass ein Vetrag nur dann zustande kommt, wenn ich ihn auf Papier habe und unterschrieben hab? Dann würde ja fast bei keinem Provider ein richtiger Vertrag entstehen… ich brauchte meine Anmeldungen bei Internetprovidern bisher nie unterschreiben (anders bei Telefonverträgen)…

Schaden kann der Brief ja nichts und ich
denke eher, daß dsa ein kleiner
Hinterhofscheißer ist und wenn der
„Gegenwind“ verspürt, dann läuft er in´s
Mauseloch…

Stimmt, ich werde das wohl auch so machen. Aber ich halt mich mit den Formulierungen lieber zurück, sonst zeigt er mich noch wegen Verleumdung (kennt er das?!) an. Das will ich ihm nicht gönnen… :smile:

Ich sollte mal den
Briefkopf einscannen … das ist ein
lustiger Wurm mit der Aufschrift „Martin
Internetdiestleitungen“ (Kein
Tippfehler…)

Ohje…der scheint ja net nur ein
Betrüger sondern auch noch geistig
behindert zu sein ;o))))))

Auch ohne „Verleumdung“: Das ist wohl wirklich eindeutig :wink:

Gruß

Martin

Hallo!

Du hast schon Recht, daß dies durchaus an
manchen Stellen so gehandhabt wird, da es
Kosten und Aufwand spart und daher auch
dann günstiger ist, wenn manche dies zu
Betrügereien ausnutzen, aber ein
rechtlich gültiger Vertrag kommt so nie
zu Stande!

Heißt das denn, dass ein Vetrag nur dann
zustande kommt, wenn ich ihn auf Papier
habe und unterschrieben hab? Dann würde
ja fast bei keinem Provider ein richtiger
Vertrag entstehen… ich brauchte meine
Anmeldungen bei Internetprovidern bisher
nie unterschreiben (anders bei
Telefonverträgen)…

Ich denke, in rechtlich korrekter Form ja, aber das wäre wie gesagt bei so vielen Internetnutzern ein Riesenaufwand, gelle!

Irgendiwe sichern die sich mit Sicherheit schon ab, aber da müßten echte Juristen gefragt werden ;o))

Bernd

Ich denke, in rechtlich korrekter Form
ja, aber das wäre wie gesagt bei so
vielen Internetnutzern ein Riesenaufwand,
gelle!

Natürlich kommt auch ein Vertrag zustande wenn er nicht in Schriftform vorliegt! Es gibt nur Sonderfälle bei denen schriftliche Verträge vorgeschrieben sind (z.B. Testamente, Kreditverträge nach dem Verbraucherkreditgesetz…). Ansonsten müßtest Du im Supermarkt für jedes Päckchen Kaugummi einen Kaufvertrag unterschreiben.

Natürlich kommt auch ein Vertrag
zustande wenn er nicht in Schriftform
vorliegt! Es gibt nur Sonderfälle bei
denen schriftliche Verträge
vorgeschrieben sind (z.B. Testamente,
Kreditverträge nach dem
Verbraucherkreditgesetz…). Ansonsten
müßtest Du im Supermarkt für jedes
Päckchen Kaugummi einen Kaufvertrag
unterschreiben.

Aber im Spuermarkt darfst auch nicht jeder ne Flasche Rum kaufen ;o)) die Vergleiche hinken allerdings gewaltig…

Aus Anlaß dieser Mail rasch noch zwei Nachträge zu meinem früheren Posting:

  1. Verträge können - auch von einem Minderjährigen, wenn er wirksam Geschäfte tätigen kann, etwa weil die Eltern eingewilligt haben - grundsätzlich ohne besondere Form geschlossen werden, sofern nicht durch Gesetz oder durch Vereinbarung zwischen den Beteiligten eine besondere Form vorgesehen ist. Daher können auch Verträge mit Providern mündlich bzw. telefonisch oder eben auch per E-Mail wirksam geschlossen werden. Eine ganz andere Frage ist, ob ein solcher Vertragsschluß im Streitfalle dann auch gerichtsfest bewiesen werden kann.

  2. Außerdem warne ich eindringlich vor einem Schreiben mit folgendem Inhalt:

" Aus obigen Punkten ist schlüßig
nachzuvollziehen, daß Sie unberechtigt
und ohne Grundlage Forderungen an uns
stellen. Hierdurch bedingt entstand uns
ein nachweislicher Zeitaufwand und
diverse Kosten. Wir bitten Sie
nachfolgend aufgelistete Kostenrechnung
unverzüglich bis spätestens zum …
(14 Tage weiter) zu begleichen

Zeitaufwand 2Stunden a 70DM 140 DM
Porto(Pauschal) 3 a 10DM 30 DM
Telefon (Pauschal) 4 a 5 DM 20 DM
Gesamt 190 DM

Sollten wir keinen Zahlungseingang
feststellen werden wir weitere Schritte
einleiten müßen!

Ein solches Schreiben signalisiert dem Gegner hohe Konfliktbereitschaft und dementsprechend geringen Verhandlungswillen sowie außerdem - wenn es rechtlich grundlos ist, wie dieses - rechtliche Unkenntnis. Auf diese Weise dürften sämtliche Chancen auf eine gütliche, außergerichtliche Beilegung des Streits von vornherein vertan sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ein solches Schreiben signalisiert dem
Gegner hohe Konfliktbereitschaft und
dementsprechend geringen
Verhandlungswillen sowie außerdem - wenn
es rechtlich grundlos ist, wie dieses -
rechtliche Unkenntnis. Auf diese Weise
dürften sämtliche Chancen auf eine
gütliche, außergerichtliche Beilegung
des Streits von vornherein vertan sein.

Mit freundlichen Grüßen

… oder es signalisiert, daß man sich nicht übers Ohr hauen läßt und bei vermeintlichen Betrügern nicht klein beigibt! In den meisten Fällen verhindert gerade so ein Schreiben eine gerichtliche Auseinandersetzung - Erfahrungswerte!

… Eine gütlich Einigung ist mit solchen Leuten eh nicht zu erzielen, es sei denn, daß man nur einen Teil der Forderung bezahlt, was hier nicht in Frage kommt!

… rechtlich unberechtigt ist diese Forderung nicht!

Vielleicht einigst Du dich mit solchen Leuten und zahlst den noch etwas, aber andere haben ihr Geld nicht zu verschenken…

Bernd

… rechtlich unberechtigt ist diese
Forderung nicht!

Aus welcher Rechtsgrundlage sollen sich denn die genannten Beträge ergeben?

Vielleicht einigst Du dich mit solchen
Leuten und zahlst den noch etwas, aber
andere haben ihr Geld nicht zu
verschenken…

Es kann in der Tat manchmal sinnvoll sein, einen geringfügigen Betrag zu bezahlen, bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang, vor allem aber mit einem Kostenrisiko einläßt, das den Wert der streitigen Forderung um ein Vielfaches übersteigt.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo!

Es kann in der Tat manchmal sinnvoll
sein, einen geringfügigen Betrag zu
bezahlen, bevor man sich auf einen
aufwendigen Rechtsstreit mit ungewissem
Ausgang, vor allem aber mit einem
Kostenrisiko einläßt, das den Wert der
streitigen Forderung um ein Vielfaches
übersteigt.

Nur eine Anmerkung dazu: Es geht um einen geringen Betrag (70 DM). Aber mir geht es wirklich nicht ums Geld, sondern ums Prinzip. Warum bitte soll ich was bezahlen, was ich nicht in Anspruch genommen habe? Vielleicht hätte ich anders entschieden, wenn der Herr Martin nicht so unverschämt gewesen wäre und nicht gleich gesagt hätte, das gehe ihn alles gar nichts an und ich müsse bezahlen.
Außerdem … wenn das jeder so sieht wie Herr Tillmann und einfach bezahlt, kann Herr Martin schnell ganz schön viel Geld verdienen (auch wenn er von jedem nur 70 DM haben will), falls das seine Absicht ist. Und das unterstütze ich sicher nicht!

Gruß

Martin

Prozeßkosten bei Bagatell-Forderungen
Es ist grundsätzlich sicherlich richtig, nicht zu bezahlen, was auch nicht in Anspruch genommen worden ist. Aus rein praktischen Erwägungen kann es sich - gerade bei kleinen Beträgen - jedoch anbieten, durch Zahlung einen Rechtsstreit zu vermeiden. Dahinter steckt folgende einfache Rechnung:

Kommt es wegen einer Forderung von DM 70,00 zur gerichtlichen Auseinandersetzung, so fallen zunächst Gerichtsgebühren in Höhe von DM 150,00 an; kommt es zu einer Beweisaufnahme, in der Zeugen gehört werden - was hier durchaus naheliegt, fallen weitere Kosten an, vor allem für die Entschädigung der Zeugen, die überschlagsweise mit DM 100,00 (je Zeuge) veranschlagt werden kann. Bedienen sich beide Seiten eines Rechtsanwalts, was beim Gang zum Gericht zu empfehlen und daher naheliegend ist, so werden außerdem für jede Seite Rechtsanwaltskosten in Höhe von mindestens DM 116,00, bei einer Beweisaufnahme sogar DM 174,00 zuzüglich der Auslagen des Rechtsanwalts von mindestens DM 40,00 fällig. Insgesamt schlägt daher das gerichtliche Verfahren mit Beweisaufnahme (sofern das Verfahren nicht durch Vergleich erledigt wird) mit mindestens (!) rund DM 700,00 zu Buche. Diese Kosten hat der Unterlegene - zusätzlich zur Hauptforderung! - zu tragen.

Daher ist für den Fall gerichtlichen Rechtsstreits folgendes zu bedenken:

  1. wenn der Provider verliert: DM 70,00 Gewinn (weil die Hauptforderung nicht bezahlt werden muß)

  2. wenn der Provider siegt: DM 770,00 (Hauptforderung + Kosten) Verlust.

Wer nicht seine Rechtsschutzversicherung auf seiner Seite weiß, sollte daher sorgfältig abwägen, ob seine Erfolgsaussichten so gut sind, daß er dieses Kostenrisiko in Kauf nehmen und riskieren kann, sich verklagen zu lassen.

Wie gut die Erfolgsaussichten im vorliegenden Fall sind, läßt sich jedoch von hier aus nicht zuverlässig beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen