Guten Tag,
nachdem unser Makler uns, höflich ausgedrückt, auf die Rolle
genommen hat, müssen wir uns kurzfristig nach einem neuen
Objekt umsehen.
Dabei sind wir auf ein Haus, das zur Zwangsversteigerung
steht, gestoßen.
Bei unseren Überlegungen stießen wir auf einige Fragen, die
ich hier im Forum so nicht gefunden habe.
Fragen:
- Im Gutachten zu der Immobilie sind Baumängel angegeben, die
eine Wertminderung von 13.000 € ausmachen.
Kann ich diesen Wert als Kosten für die Beseitigung der
Baumängel betrachten?
Nein. DAs Gutachten ist weit entfernt von einem Baugutachten, es ist nur ein Wertgutachten. Der Gutachter schätzt nur ganz grob den Sachverhalt. Er nimmt keine Diele hoch, mißt nichts und übernimmt auch keine Gewährleistung.
- Ist die Einschätzung eines Gutachters realitätsnah (im
Gegensatz zu einem Makler)?
Meiner Erfahrung nach ist das Gutachten häufig zu hoch. Im Ergebnis gibt es hier in Berlin häufig Immobilien, die nicht für 5/10 weggehen. Und da folgere ich daraus, dass der (Markt-)Verkehrswert manchmal grob verfehlt wurden.
Das Haus hat einen Verkehrswert von 129.000 €.
Ich glaube zu wissen, dass man bei der Versteigerung selber
mit der Gläubigerin reden kann und dort ein Angebot machen
kann (abseits der Versteigerung).
Der Gläubiger ist nicht der Eigentümer! Er kann euch das Haus nicht verkaufen. Gebote macht man im Termin - man kann sicherlich vorher mit der Bank vereinbaren, ab welcher Höhe sie einem Gebot zustimmt.
Man kann aber so nicht ausschließen, dass andere höhere Gebote passieren.
Wenn der Schuldner kooperativ ist kann man zusammen mit der Bank mit ihm über einen Verkauf außerhalb des Gerichts verhandeln. Also außerhalb des Termins verkauft euch nur der Schuldner sein Haus.
- Kann ich ein solches Angebot auch jetzt machen?
Angenommen es kommt die 7/10 Grenze zum tragen (wären hier
knapp 90.000€) und ich schlage der Gläubigerin 100.000€ jetzt
vor.
Die 7/10 Grenze gibts nur, wenn es einen weiteren,nachrangigen, Gläubiger gibt. Bei einem freihändigen Verkauf muss der natürlich auch befriedigt werden, sonst bleibt dessen Grundpfandrecht im Grundbuch bestehen.
Termin für die Versteigerung ist im April, was uns zu spät
ist.
- Finanzieren Banken sowas?
Was?
Ein kauf außerhalb der Versteigerung ist ein ganz normaler Verkauf.
Ein Kauf in der Versteigerung ist komplizierter und erfordert vorher(!) Klärung und schriftliche Kreditzusage durch die finanzierende Bank.
Gruß n.