Hallo,
ich stehe kurz vor der Unterzeichnung meines ersten Mietvertrags und habe mir das Teil natürlich gründlich durchgelesen. Drei Sachen sind allerdings aufgetaucht, die mir fragwürdig erscheinen:
In der Aufstellung der Betriebskosten steht, daß der Vermieter die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung (VS des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- & Wasserschäden, GlasVS, GebäudehaftplichtVS, VS für Öltank und Sat-Anlage) auf die Mieter umlegen darf. Ist das korrekt? Denn wenn etwas passieren sollte, erhalten die Mieter ja kein Geld aus diesen Versicherungen, aber dafür sollen sie sie bezahlen??
Als Klausel steht im Mietvertrag, daß der Mieter sich dazu verpflichtet, die Durchlauferhitzer (davon gibt’s mindestens zwei in der Wohnung) auf seine Kosten einmal jährlich von einer Fachfirma warten zu lassen. Zwei gelernte Elektriker in meinem Bekanntenkreis sagten unabhängig voneinander, das wäre Quatsch, die Teile könne man nicht warten. Entweder sie würden funktionieren oder sie wären kaputt. Dann ist diese Klausel doch auch Schwachsinn, oder? Ich habe Angst, daß der Vermieter von mir eine entsprechende Rechnung sehen will etc. Und dann steht ja im Mietvertrag, daß ich das machen müßte.
Als Nebenkosten waren 125€ angegeben, der Vermieter hatte mir aber nur 80€ gesagt. Ich habe bei der Hausverwaltung angerufen, die ihn vertritt, und darauf hingewiesen. Der Mann meinte, ich solle die 125 durchstreichen und handschriftlich durch 80 ersetzen. Ist das gültig?
So, vielen Dank an alle, die sich die Mühe gemacht haben, das zu lesen Ich bin für alle Antworten dankbar!
In der Aufstellung der Betriebskosten steht, daß der
Vermieter die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung (VS
des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- & Wasserschäden, GlasVS,
GebäudehaftplichtVS, VS für Öltank und Sat-Anlage) auf die
Mieter umlegen darf. Ist das korrekt? Denn wenn etwas
passieren sollte, erhalten die Mieter ja kein Geld aus diesen
Versicherungen, aber dafür sollen sie sie bezahlen??
Diese Kosten dürfen umgelegt werden, wenn die Umlage zwischen Mieter und Vermieter vereinbart ist. Die Haftpflichtversicherung regelt Schäden, wenn z.B. auf dem Grundstück jemand im Winter stürzt. Wenn durch Feuer oder Leitungswasser an Deinen Eigentum ein Schaden entsteht musst Du diesen Deiner Versicherung mitteilen und gleichzeitig auch mitteilen, dass Du die Umlage an den Vermieter zahlst. Hier zahlt dann zwar möglicherweie Deine Versicherung an Dich, holt sich aber das Geld von der anderen Versicherung. Schäden, die durch Leitungswasserschäden entstehen hat grundsätzlich die Versicherung des Vermieters zu tragen.
Als Klausel steht im Mietvertrag, daß der Mieter sich dazu
verpflichtet, die Durchlauferhitzer (davon gibt’s mindestens
zwei in der Wohnung) auf seine Kosten einmal jährlich von
einer Fachfirma warten zu lassen. Zwei gelernte Elektriker in
meinem Bekanntenkreis sagten unabhängig voneinander, das wäre
Quatsch, die Teile könne man nicht warten. Entweder sie würden
funktionieren oder sie wären kaputt. Dann ist diese Klausel
doch auch Schwachsinn, oder? Ich habe Angst, daß der Vermieter
von mir eine entsprechende Rechnung sehen will etc. Und dann
steht ja im Mietvertrag, daß ich das machen müßte.
Wenn keine Wartung möglich ist, spielt es keine Rolle, was im Mietvertrag steht. Entkalken ist aber auch Wartung.
Als Nebenkosten waren 125€ angegeben, der Vermieter hatte
mir aber nur 80€ gesagt. Ich habe bei der Hausverwaltung
angerufen, die ihn vertritt, und darauf hingewiesen. Der Mann
meinte, ich solle die 125 durchstreichen und handschriftlich
durch 80 ersetzen. Ist das gültig?
Hier eine Rückfrage. Wie gross ist die Wohnung ? Wieviel Personen wohnen in der Wohnung ? Wird Waser/Abwasser über die Hausverwaltung abgerechnet ? Wird Öl vom Vermieter abgerechnet. Tiefgarage vorhanden ? Aufzug vorhanden ? Hast Du Dir eine frühere Abrechnung zeigen lassen ? Ggfls. wenn Du hier im Brett nicht persönliche Hinweise geben willst, maile mich direkt an.
Müllabfuhr - direkt poder über Hausverwaltung ? Gibt es einen Hausmeister und was kostet dieser bislang für diese Wohnung ?
Zwei gelernte Elektriker in
meinem Bekanntenkreis sagten unabhängig voneinander, das wäre
Quatsch, die Teile könne man nicht warten. Entweder sie würden
funktionieren oder sie wären kaputt.
das ist in der Tat so. Der Elktromann wird bei einem entsprechenden Auftrag kommen, das Gehäuse abnehmen, einen schlauen Blick hineinwerfen hier und da anfassen und anschließend eine Rechnung über schätzungsweise 60 Euro ausstellen (was auch in Ordnung ist, dafür daß die Arbeit sinnlos ist, kann der Mann ja nix und anreisen mußte er so oder so). Damit steht eines fest: Nach drei Jahren Mietdauer kommt Dich ein neuer DLE billiger als die sinnlosen Wartungsversuche. Bei mir hat noch kein Vermieter entsprechenden Belege sehen wollen, allerdings ist bisher jeder Durchlauferhitzer mehrfach ausgetauscht worden, insofern stellte sich die Frage nach Wartung nicht wirklich.
Dann ist diese Klausel
doch auch Schwachsinn, oder? Ich habe Angst, daß der Vermieter
von mir eine entsprechende Rechnung sehen will etc. Und dann
steht ja im Mietvertrag, daß ich das machen müßte.
Einfach ignorieren, wäre mein Ratschlag. Wenn der Vermieter ein Idiot ist, merkst Du das beim Auszug nicht nur bei so billigen Dingen wie es DLE sind.
Hallo Günther,
erstmal danke für Deine detaillierte Antwort!
Als Nebenkosten waren 125€ angegeben, der Vermieter hatte
mir aber nur 80€ gesagt. Ich habe bei der Hausverwaltung
angerufen, die ihn vertritt, und darauf hingewiesen. Der Mann
meinte, ich solle die 125 durchstreichen und handschriftlich
durch 80 ersetzen. Ist das gültig?
Hier eine Rückfrage. Wie gross ist die Wohnung ? Wieviel
Personen wohnen in der Wohnung ? Wird Waser/Abwasser über die
Hausverwaltung abgerechnet ? Wird Öl vom Vermieter
abgerechnet. Tiefgarage vorhanden ? Aufzug vorhanden ? Hast Du
Dir eine frühere Abrechnung zeigen lassen ? Ggfls. wenn Du
hier im Brett nicht persönliche Hinweise geben willst, maile
mich direkt an.
Müllabfuhr - direkt poder über Hausverwaltung ? Gibt es einen
Hausmeister und was kostet dieser bislang für diese Wohnung ?
Gruss Günter
Vielleicht habe ich mich ein bißchen mißverständlich ausgedrückt. Es geht nicht darum, ob die Nebenkosten den Wohnungsumständen angemessen sind, sondern darum: wenn ich die scheinbar falsch angegebenen 125€ im Mietvertrag handschriftlich durch 80€ (was der Vermieter mir damals gesagt hat) ersetze und beide Parteien unterschreiben den Mietvertrag, kann der Vermieter mir nachher kommen und sagen, das Handschriftliche ist nicht gültig? Auch wenn er es unterschrieben hat?
einseitige Vertragsänderung nach Unterzeichnung
Hallo,
und beide Parteien unterschreiben den
Mietvertrag, kann der Vermieter mir nachher kommen und sagen,
das Handschriftliche ist nicht gültig? Auch wenn er es
unterschrieben hat?
nun, einerseits ist das kein Problem, was man anschließend nicht heilen könnte (durch Nachzahlung). Andererseits würde ich einfach mal den Vermieter anrufen (Verwaltung hin oder her) und ihn fragen, was er meint. Wenn der Vermieter jetzt den Betrag erhöht aht, kann das z.B. ein Indiz dafür sein, daß der Vormieter immer höhere Nachzahlungen hatte. Diesem will er jetzt u.U. vorbeugen.
Aber wie gesagt: Einmal zum Hörer greifen und die Sache klären denn Deine Zweifel sind durchaus berechtigt. Du hast im Nachhinein einen Vertrag geändert (letztlich sogar zu Ungunsten Deines Vermieters), der bereits unterschrieben war. Das macht man eigentlich nicht, ohne das mit der anderen Partei abzusprechen. Am besten wäre, Du würdest ihn die Änderung abzeichnen lassen, so daß dokumentiert ist, daß ihm die Änderung bekannt und er mit der Änderung einverstanden ist.
ist nicht missverständlich. Ich wollte Dir nur eine abschliessende Antwort dahingehend geben, ob die vereinbarte Vorauszahlung möglicherweise falsch berechnet ist.
Eine nachträgliche Änderung in einem Vertrag bedarf der Zustimmung ( des Einverständnisses ) beider Parteien.
Vielleicht habe ich mich ein bißchen mißverständlich
ausgedrückt. Es geht nicht darum, ob die Nebenkosten den
Wohnungsumständen angemessen sind, sondern darum: wenn ich die
scheinbar falsch angegebenen 125€
125 EUR sind verdammt hoch. Das muss also schon eine Wohnung mit mindestens 80 qm und mindestens vier Personen sein.
im Mietvertrag
handschriftlich durch 80€
Hier kann dies für Dich jedoch eine Nachzahlung bedeuten.
(was der Vermieter mir damals gesagt
hat) ersetze und beide Parteien unterschreiben den
Mietvertrag, kann der Vermieter mir nachher kommen und sagen,
das Handschriftliche ist nicht gültig? Auch wenn er es
unterschrieben hat?
s.o. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
vielleicht steh ich ja auf’m Schlauch, aber so wie ich das verstanden habe, ist der Vertrag ja noch gar nicht unterzeichnet. Klingt eher so, als hätte der potentielle Mieter beide Ausfertigungen in der Hand und will dort was (nach bereits erfolgter tel. Absprache) handschriftlich ändern.
Also ich bin kein Rechtsexperte, also kann ich nur sagen dass ich das bei meinem Mietvertrag genau so gemacht habe und dann habe ich ein Exemplar ohne Beanstandungen unterschrieben zurückgekriegt. Also so wie ich das sehe, dürfte damit die Änderung Vertragsbestandteil geworden sein.
Ich lasse mich aber auch eines besseren belehren und steh dann gleich danach beim Vermieter auf der Matte…
vielleicht steh ich ja auf’m Schlauch, aber so wie ich das
verstanden habe, ist der Vertrag ja noch gar nicht
unterzeichnet. Klingt eher so, als hätte der potentielle
Mieter beide Ausfertigungen in der Hand und will dort was
(nach bereits erfolgter tel. Absprache) handschriftlich
ändern.
Also ich bin kein Rechtsexperte, also kann ich nur sagen dass
ich das bei meinem Mietvertrag genau so gemacht habe und dann
habe ich ein Exemplar ohne Beanstandungen unterschrieben
zurückgekriegt. Also so wie ich das sehe, dürfte damit die
Änderung Vertragsbestandteil geworden sein.
wenn der Vertrag tatsächlich noch nicht vom Vermieter unterschrieben ist, ist das ganze kein Problem. Ich habe es nur nicht so verstanden, was nichts heißen muß
wir wohnen zu zweit auf 50 m² und zahlen auch 100 €, plus 21 € Strom monatlich. Die Tiefgaragenmiete ist da noch gar nicht drin. Wenn man einen Hausmeister hat (allein hierfür ca. 20 € im Monat), einen Aufzug, Grundsteuer, Kabelanschluß, Versicherungen etc. etc., kommt da schon was zusammen. Und natürlich das Heizöl.
wir wohnen zu zweit auf 50 m² und zahlen auch 100 €, plus 21 €
Strom monatlich.
Strom für was ? Wohl sicher nicht für Allgemeinstrom.
Die Tiefgaragenmiete ist da noch gar nicht
drin. Wenn man einen Hausmeister hat (allein hierfür ca. 20 €
im Monat), einen Aufzug, Grundsteuer, Kabelanschluß,
Versicherungen etc. etc., kommt da schon was zusammen. Und
natürlich das Heizöl.
Heizkosten etwa im Jahr 550 EURO incl. WW für zwei Personen. Heizölpreis von 35 cent angenommen. Wasser/Abwasser pro Person/Monat 8 EUR-10 EUR. Grundsteuer und Versicherung rd. 250 EUR. Hausmeister 240 EUR haut schon hin.
Wie kommst Du darauf, daß 125 Euro viel ist?
Das sind umgerechnet rd. 3000 DM im Jahr. Ich habe ja hingewiesen, dass das zuviel ist, andererseits einer 80 qm großen Wohnung entspricht.
drin. Wenn man einen Hausmeister hat (allein hierfür ca. 20 €
im Monat), einen Aufzug, Grundsteuer, Kabelanschluß,
Versicherungen etc. etc., kommt da schon was zusammen. Und
natürlich das Heizöl.
Wie kommst Du darauf, daß 125 Euro viel ist?
da komme ich aber auch drauf, genauso wie darauf, daß 100 € bei 50qm auch ganz ordentlich sind. Wobei Du die Kabelgebühren von immerhin wohl auch knapp 20 Euro schon einmal abziehen solltest, weil bei Euch der Vermieter nur zufällig den Geldeintreiber für Euren Kabelbetreiber spielt. Der Aufzug und Hausmeister sind auch nicht Standard. Somit käme ich bei Euch auf Nebenkosten von ca. 50 Euro und das hört sich wieder ganz zivil an.
bevor hier irgendwelche Spekulationen aufkommen: der Vermieter hatte bei unserem ersten Gespräch von knapp 80€ gesprochen. So muß es wohl schon beim Vormieter gehandhabt worden sein, und ich denke, der hätte mir gesagt, wenn er irgendwelche Nachzahlungen hätte machen müssen. Im Gegensatz zu ihm ziehe ich noch mit jemandem ein, aber das rechtfertigt sicher keine um 45€ monatlich höhere Miete, vor allem da der Strom ja dazu sowieso nicht mitgerechnet wird.
MfG
Julia
PS: Die Wohnung hat 58 Quadratmeter, keine Garage etc., kein Hausmeister.