Diverse Mängel in der Wohnung

Guten Tag,

der Mieter möchte diverese Mängel in der Wohnung behoben haben. Die Wohnung hat er seit zwei Jahren gemietet und sowohl die Renovierung des denkmalgeschützten Hauses als auch den Neubau des Eigenheims des Vermieters verfolgt.

Die Wohnung ist schnell renoviert worden, woraus sich seiner Meinung nach diverse Mängel ergeben, das Eigenheim ist sehr fachmännisch (alles vom Vermieter selbst gemacht bzw. teilweise beauftragt aber für wenig Geld vermutlich) und qualitativ hochwertig gebaut worden.

Muss der Vemieter folgende Mängel beseitigen?

  • Wand- und Türfarbe platzt an verschiedenen Stellen ab, es ist nur einmal oder garnicht (Schleifstellen und draußen) gestrichen worden, absolut nicht fachmännisch

  • Schimmelbildung wegen unfachmännischer Isolierung

  • eine Heizung heizt im ausgedrehten Zustand, eine erst auf 5 einhalb (angeblich die am Ende des Heizkreislaufs, dazu ist zu sagen, dass der Vermieter die Vorgaben des Denkmalschutzes in keinster Weise beachtet hat. Er arbeitet bei der Stadt quasi im Nebenzimmer der zuständigen Dame, die kurz darauf in Rente ging, und der Mieter hat das Gespräch beim Besuch der Dame im Haus mitbekommen. Die Dame sagte wörtlich, sie würde jetzt kurz vor der Rente nichts mehr machen und auch ihr Nachfolger würde einem Kollegen wohl auch nicht ans Bein pinkeln.

Die Klingel hat einen Wackelkontakt (die Leitungen im Haus sind alle alt und nicht überprüft) bzw. funktioniert momentan garnicht mehr

Die Dusche ist etwas schief eingebaut daher sammelt sich Wasser an den Fliesen und die Dichtungsmasse schimmelt.

Die Dichtungsmasse schimmelt an vielen Fenstern, da sich Kondensationswasser bildet. Die Fenster seien alt und müssten ausgewechselt werden, das würde der Vermieter aber nicht machen, sagt er, da neue 3000 Euro kosten würden (Denkmalschutz).

Bei zwei Fenstern ist der Öffnunsmechanismus defekt

Die Holzdielen sind nicht vernünftig versiegelt, nur einmal gestrichen, deswegen ist der Boden rauh bzw. in einem Zimmer sehr grau

In der Küche löst sich die Küchenzeile von der Wand, da sie nur mit Dichtungsmasse „befestigt“ ist

Die Klinke der Gefrierfachtür im Kühlschrank ist abgerissen (nicht rechtzeitig abgetaut oder billiges Fabrikat?)

Zum Denkmalschutz: Der Vermieter hat Türen zugemauert (?) bzw. zutapeziert. Schön sieht das auch nicht aus, ist aber, glaube ich, nicht erlaubt. Das Haus ist aus Lehm und uralt.

MfG Igeline

Hallo!

Innenausbau hat mit Denkmalschutz nur in seltenen Fällen etwas zu tun.
Fenster ist ein Thema, ist ja auch für den Außeneindruck entscheidend.
Ob ein ehemaliger Durchgang zugemauert wurde doch nicht.

Und Deine Mängelliste hat doch mit dem Thema Denkmalschutz gar nichts zu tun.

Alle aufgezählten Mängel sind grundsätzlich Mietmängel und müssen vom Vermieter beseitigt werden ( ist das nicht selbstverständlich?).

Kühlschrank ? Ist denn Kücheneinrichtung vom Vermieter ?
Wenn ja, dann muss ggf. KS auch repariert oder auch ersetzt werden.
Es sei denn, Du hast es bereits bei Einzug so übernommen und nichts gesagt.

Und die Küchenzeile löst sich von Wand ? Droht also abzustürzen ?
Sicher nicht ! Küchenzeile(Hängeschränke ?) kann man nicht nur ankleben statt schrauben und dübeln.

Schimmel ist immer ein Problem, es gibt Baumängel durch falsch Ausführung und Material(Vermietersache) und dann gibt Fehlnutzung durch die Bewohner.

Das morgendliche Abwischen von Kondensat an Fensterscheiben gehört zum ordnungsgemäßen Gebrauch einer Altbauwohnung mit offenbar einfachen Fenstern. Das sah man doch beim Einzug.
Erst wenn das Überhand nähme, könnte man m.E. von einem nicht mehr hinnehmbaren Mangel sprechen.

Schlechte Ausführung von Malerarbeiten mag Dich stören, ist aber m.E. erst dann ein Mieterproblem, wenn es an Renovierung geht und man deshalb geschuldete Schönheitsreparturen (Mieterkosten) aufwändiger gestalten muss als nötig.

Man kann nötigen Vermieterreparturen auch mit einer Mietminderung etwas Nachdruck verhelfen oder sie sogar nach Ankündigung und Fristverstreichen selbst ausführen lassen und die Kosten mit Miete verrechnen.
Am besten lässt man sich dazu aber rechtlich beraten (Mieterverein, Verbraucherberatung, Anwalt)

MfG
duck313

Hallo,

das mit dem Denkmalschutz habe ich angemerkt, weil erstens zwei Fenster defekt sind (müssen sie ausgetauscht werden, vom Vermieter?) und weil er soweit ich weiß, einen Plan über alle Leitungen hätte erstellen müssen (Klingel defekt, Wasserablauf Dusche funktioniert nicht gut, hatte ich nicht angemerkt), was er nicht getan hat. Außerdem darf er nicht einfach Türöffnungen zumauern, glaube ich, zumindest hatte die Beauftragte da kritisch nachgefragt und er sie angelogen.

Zur Küche: Die stehenden Schränke inkl. Spülmaschine haben sich von der Wand gelockert.

Eine Wand muss jetzt gestrichen werden (Mitbewohner zieht aus), da fällt die Farbe tw. ab, ist die Frage, ob die neue Farbe hält, wenn er einfach überstreicht. Der Schimmel ist an der betreffenden Wand, in einer Ecke, an der isolierten, nicht an der angrenzenden nichtisolierten Lehmwand. Die Türen müssten tw. gestrichen werden, da es so hässlich aussieht, die Farbe wirft aber schon Blasen, müsste man, wenn man es richtig machen will, wohl abschleifen.

Die Fenster lassen viel Kälte durch, es kondensiert schon recht stark, da müsste man drei Mal täglich wischen.

Mieterbund wird eingebunden.

VG