Moin.
Die Beschreibung hört sich für mich so an, als wenn das Video in einem proprietären Format für diese – nämlich die in der Vergangenheit zur Erzeugung des Videos verwendete – Applikation gespeichert wurde. In dem Fall kann es nämlich sein, dass Video und Audio als getrennte Streams (oder sogar Dateien) gespeichert werden, die durch die Applikation live gemixt werden (und für andere Applikation nichts miteinander zu tun haben).
Es kann sogar sein, dass man sich die Audio-Spur unbeabsichtigt weglöscht, da sie an einem anderen Ort gespeichert und die Speicherorte von der Applikation verwaltet werden.
Ich selbst bin schon immer so vorgegangen, dass ich das Video – wenn es fertiggestellt war – in ein nicht-proprietäres Norm-Format (z.B. AVI) konvertiert und zusätzlich verspeichert, meist auf DVD ausgelagert habe. So kann ich Videos, die ich 1989 angefertigt habe (so lange mache ich das jetzt, allerdings in letzter Zeit nicht mehr intensiv…) auch heute noch jederzeit und ohne Zusatzapplikation mit jedem DVD- oder Bluray-Player spielen.
Die Original-Dateien dagegen sind zum Großteil auch bei mir heute nicht mehr ladbar (Betriebssystem, neue Software, neue Version der Software etc.), da die Applikation nicht mehr läuft, die erzeugten Dateien versionsabhängig und tatsächlich zum Teil nicht aufwärtskompatibel sind. Das ist so und alle anderen Annahmen und Erwartungen sind praxisfremd. Das als Hinweis auf mögliche Ursachen und als Tip für die Zukunft.
Denkbare Abhilfe für das konkrete Problem:
(1) Die Audio-Dateien lokalisieren (wenn es sich nur um eine „Audio-Spur“ in derselben Datei handelt – um so besser) um sicherzustellen, dass das Audio-Signal überhaupt noch verfügbar ist. Ggf. Dateien suchen und Verfügbarkeit wieder herstellen.
(2) Die Applikation, mit der das Video erstellt wurde, in der Version versuchen zu restaurieren, in der das Video erstellt wurde.
(3) Wenn sich nun das Video abspielen lässt (also Punkt [1] und [2] erfolgreich waren), das Video konvertieren in ein nicht-proprietäres Standard-Format (z.B. AVI)
(4) Bzgl. der Applikation einen zuverlässigen Anbieter suchen (keinesfalls Free- oder Shareware, sondern richtig teure Software), der Aufwärtkompatibilität garantiert und auf diesen umsteigen. Erzeugte Dateiformate beachten (sollten nach Möglichkeit Normformate ohne proprietäre Zusätze sein)
(5) Künftig nach Fertigstellung eines Videos stets zusätzlich ein neutrales, genormtes, nicht-proprietäres „Abspielformat“ erzeugen und auf DVD auslagern. Ziel muss es dabei sein, dass das Video vom handelsüblichen Festplatten-Recorder abgespielt werden kann.
(6) Die Erstell-Software nicht als Dauerlösung betrachten, sondern als Mittel zum Zweck: wenn das Video erstellt wurde, ist es erstellt und man muss für das dauerhafte Speichern und Abspielen von der Applikation unabhängig sein. Übertrieben formuliert: die proprietären Video-/Audio-Formate der Schnitt-Applikation sind als temporäre Dateien zu betrachten, die nach der Erstellung gelöscht werden können müssen.
Viel Glück.