Divided Government in Bezug dt. Regierungssystem

„Divided Governmet“:
Unter divided government versteht man das Auseinanderfallen der Parteizugehörigkeit des amerikanischen Präsidenten und der Parteizugehörigkeit der Mehrheit des Kongresses (WikiPedia)

Wie kann denn Divided Government ein Bezug zum deutschen Regierungssystem haben? Bei uns wird doch der/die BundeskanzlerIN vom Parlament gestellt.

Und in den USA wird der Präsident getrennt vom Kongress gewählt…

Also wie kann Divided Government Bezug auf das deutsche Regieruungssystem haben? Hat es überhaupt einen Bezug?

Der wesentliche Unterschied ist der, dass Kongress und Präsident in den USA unabhängig voneinander gewählt werden und bei uns nur der Bundestag gewählt wird, der wiederum die Bundeskanzlerin wählt. Einen direkten Bezug gibt es aufgrund der völlig unterschiedlichen Wahl- und Regierungssysteme also nicht.
Der einzig halbwegs sinnvolle Vergleich wäre m.E. eine mögliche Minderheitsregierung: Rein theoretisch könnte sich z.B. die große Koalition auflösen und Merkel könnte Bundeskanzlerin bleiben. Praktisch würde es aber zu einem konstruktiven Misstrauensvotum (Art. 67 GG) oder zu einer Vertrauensfrage (Art. 68 GG) kommen.
Auf Länderebene ist das zum Teil anders geregelt - so war z.B. Koch in Hessen bis zur Neuwahl vor einigen Wochen etwa ein Jahr „geschäftsfühend“ Ministerpräsident - nach der vorangegangenen Wahl gab es keine klaren Mehrheitsverhältnisse, seine Abwahl ist gescheitert und er konnte/musste im Amt bleiben, obwohl seine Partei nicht die Mehrheit hatte und es keine Koalition gab.

Probier’s mal mit den unterschiedlichen Mehrheitsverhältnissen in Bundestag und Bundesrat.

(auch ohne Gruß gern geschehen)

Divided Government wird bezüglich des dt. Regierungssystem mitunter auf die Konstellation angewandt, wenn die die Regierungsmehrheit im Bundestag vertretetenen Parteien keine Mehrheit im Bundesrat besitzen. In der Tat ist dies allerdings dann ein weites Begriffsverständnis von divided government und geht über die ursprünglich engeren Definition des Verhältnisses von Regierung und 1. Kammer hinaus.