Ich habe auf die Dividende meiner Aktien 25 % Kapitalertragssteuer bezahlt. Wenn ich einen Freistellungsauftrag gestellt hätte, hätte ich die dann auch bezahlt? Kann ich den Betrag folglich bei der Einkommenssteuererklärung zurückholen, oder ist das eine ganz andere Steuer, die man trotz Freistellung nicht vermeiden kann?
du musst die Obergrenze für die Freistellung beachten(Für kurzfriste Spekulationsgewinne unter einem Jahr). Die liegt bei ca 6300(?) oder , jetzt wo wir die SPD haben auch schon bei 3100(?) die wollten es auf jeden Fall kürzen…
Soweit ich weiss, musste alles was darüber hinausgeht versteuern.
Ich weiss es aber nciht genau, hab noch nie Steuern bezahlt…
Hallo,
wenn Du keinen Freistellungsauftrag gestellt hast, sind
Für Dividenden Kapitalertragsteuern fällig. Mit einem Freistellungsauftrag entfallen sie bis zu dem Betrag von 3100 Mark (das ist der Betrag für Alleinstehende).
d.h. wenn Deine Kapitaleinnahmen nicht höher als 3100 Mark sind, wird Dir die Steuer in der Einkommenssteuererklärung verrechnet. Dazu mußt Du die Anlage KSO zur Steuererklärung ausfüllen und die entsprechenden Bankbescheinigungen beim Finanzamt einreichen.
Gruß
Sabine
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