Dividenden Auszahlung Steuer Frage

Hallo zusammen,

habe letzte Woche eine Dividenden Auszahlung von knapp 1200 Euro erhalten davon muss ich ca.300 Euro+Soli Kapitalertragssteuer zahlen.

am Anfang des Jahres habe ich ca 450euro mit Aktien minus gemacht

meine frage: kann ich die 300 gewinn aus Dividend geltend machen beim Finanzamt?

vielen dank
grüße
Caas

Hallo, Du hast einen Steuerfreibetrag, Single ca. 750 € und verheiratet das Doppelte. Bei der Steuer kannst Du den restlichen Betrag evt. zurückholen. Aber dass man Dividende mit Verlusten verrechnen kann, glaube ich nicht. Hoffentlich mit den noch kommenden Gewinnen.
Viele Grüße Malve4

Kann man Ende des Jahres verrechnen lassen (Steuerbescheinigung der Bank).

Uli

mhh also kann ich 400euro minus angeben und die 300 steuern aus dividenden verrechnen?
also muss ich 100 steuern zahlen?

wie schon gesagt die angaben sind ca.

Kann man Ende des Jahres verrechnen lassen
(Steuerbescheinigung der Bank).

Uli

Man kann sich am Jahresende eine Steuerbescheinigung der Depotführenden Bank (Gewinn- und Verlustrechnung)ausstellen lassen und diese dann mit seiner Steuererklärung einreichen. Dabei werden dann innerhalb eines Jahres die Beträge berücksichtigt.

Uli

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Am Jahresende bei der Bank Formular beantragen,Verluste
können verrecnet werden,wenn sie nicht zu lange zurückliegen,m.f.G. Möbius

Hallo,
der Verlust kann mit dem Gewinn verrechnet werden.
Viele Grüße
Falk

Hallo,grundsätzlich kann man Gewinne mit Verlusten verrechnen.Pech hat man wenn die Steuer einbehalten wurde und die Verluste erst nächstes Jahr „melden“ sprich angeben kann.Dann wird erst nächstes Jahr verrechnet und somit ausgeglichen.So ist das halt. Ciao,und beste Grüße aus KA

super ich danke allen für die hilfreichen antworten
top

grüße
Caas

sollte eigentlich im selben Verrechnungstopf deiner Bank sein…ansonsten bei unterschiedlichen Instituten bis zum 15 Dez. eine „Jahresverlustbescheinigung“ anfordern, dann kann man das über die Kap im EST- Ausgleich zurückholen…
nähere Auskünfte bei deinem Steuerberater…

Hallo,

ich arbeite seit 6 Jahren in der Schweiz und bin daher kein Experte mehr für die deutschen Steuergesetze in diesen Angelegenheiten weil sich vieles geändert hat.

Aber es dürfte sich nicht geändert haben dass man Kursverluste nur mit Kursgewinnen verrechnen darf und nicht mit Dividenden.

Gruss HighQ