da ich selber DJ bin kann ich dir da helfen. Grundsätzlich ist immer der Veranstalter derjenige der sich um die GEMA kümmern muss.
Auch wenn der gesamte Personenkreis, der eingeladen ist, zur Familie gehört muss die GEMA bezahlt werden. Denn die Bedienung oder der DJ selber hören die Musik ja auch
Also kurz und knapp: Die GEMA muss bezahlt werden.
Eine geschlossene Gesellschaft ist insofern man diese nachweisen kann nicht zahlungpflichtig.
So sind z.B. die meisten Abschlussbälle geschlossene Gesellschaften mit Unkostenbeitrag - so muss niemand GEMA zahlen. So war dies an der Schule in der Nähe schon seit Generationen.
So sind z.B. die meisten Abschlussbälle geschlossene
Gesellschaften mit Unkostenbeitrag - so muss niemand GEMA
zahlen. So war dies an der Schule in der Nähe schon seit
Generationen.
Nur weil etwas von vielen seit langem irgendwie gemacht wird, ist diese Vorgehensweise nicht richtig. Nicht nur dieses Brett ist voll von derartigen Mythen.