Guten Tag, Mal angenommen, dass jemand vor ein paar Monaten beschuldigt wurde einen Zigarettenautomaten geklaut haben zu wollen. Dann freiwillig DNA abgegeben hat und auf dem Zettel den er dafür unterschrieben hat, groß und dick gedruckt war, dass diese DNA nicht gespeichert wird und nur zum Abgleich in dieser Straftat benutzt wird.
Diese Person bekommt dann einige Wochen später einen Anruf, in dem es heißt: Seine DNA wurde in Zusammenhang mit einem Fall von vor 3 Jahren im System ausgeworfen. Nun ist er beschuldigter in einem Einbruch.
Diese Person weiß, dass Sie nirgendwo eingebrochen ist. Aber sie kann sich jetzt nicht mehr erinnern ob sie vor 3 Jahren einen Bluttropfen in dieser Kneipe verloren hat oder nicht und wenn ja wieso.
Was soll diese Person am besten machen ? Aussage machen oder aussage verweigern ? Außerdem frage ich mich ob dieser Beweiß überhaupt zulässig ist. Es gab keine richterliche Anordnung oder Einwilligung seitens der Person, seine DNA zu speichern. Verstößt das nicht gegen seine Informationelle Selbstbestimmung ? Hoffe mir kann geholfen werden. Mit freundlichen Grüßen
? Außerdem frage ich mich ob dieser Beweiß
überhaupt zulässig ist. Es gab keine richterliche Anordnung
oder Einwilligung seitens der Person, seine DNA zu speichern.
Verstößt das nicht gegen seine Informationelle
Selbstbestimmung ?
Wo wurde deine JETZIGE DNA-Probe denn gespeichert?
Die Probe von vor 3 Jahren stammt von der Spurensicherung und wurde unter unbekannt abgespeichert.
Deine aktuelle Probe wurde ins System eingegeben und das System hat diese mit allen gespeicherten Proben verglichen und dabei gab es einen Volltreffer.
Rechtlich hättest du vor 3 Jahren beweisen müssen, dass du Eigentümer der damals gefunden Probe bist um ein speichern dieser damaligen Probe evtl. verhindern zu können. Das wäre aber womöglich nicht in deinem Sinne gewesen …
Deswegen ist deine JETZIGE Probe noch lange nicht im System gespeichert.
Vielen Dank für eure antworten.
Peter(TOO) ich meine nicht die DNA Probe von vor 3 Jahren.
Sondern die DNA probe, welche vor einigen Monaten genommen wurde.
Die Person hat vor ein paar Monaten freiwillig DNA abgegeben. Die Polizei muss um sich abzusichern eine Unterschrift einholen. Auf der Einwilligung zu einem DNA Test stand nur zum Abgleich mit dem aktuellen Vorwurf. Es wird nicht gespeichert. Und um die DNA durch die Datenbank zu jagen muss Sie ja abgespeichert worden sein, was nicht erlaubt wurde seitens der Person oder eines Richters.
die Untersuchung richtet sich nach den Vorschriften des § 81f StPO. Formell wurden deren Bedingungen eingehalten,
Es könnte jedoch sein, dass eine weitergehende Untersuchung - ohne die Einwiligung des Betroffenen - durch einen Richter angeordnet wurde. Klarheit über die rechtliche Zulässigkeit der DNA-Auswertung kann nur die Akteneinsicht bringen. Zwar hat man auch als Beschuldigter ein Akteneinsichtsrecht, man sollte aber dennoch einen RA hinzuziehen; er überblickt die Aktenlage i.d.R. besser als der Beschuldigte.