DNA-Proben bei Toiletten-Vandalismus?

Hallo,
mal angenommen, es kommt in einer Schule immer wieder zu ekligen WC-Verschmutzung in den Toilettenräumen. Könnte die Schule die Schülerschaft zur DNA-Probe bitten, um im Abgleich mit der (überall im Raum verteilten) Stuhlprobe den Täter ausfindig zu machen? Dürften diesem auch die Kosten für die Ermittlung auferlegt werden?
Welche Datenschutzrechtlichen Bedenken stehen dagegen? In welchen Gesetzen geht es um solche Fragestellungen?

lg Hahu

Hallo,

die Kosten stehen hier doch in keinem Verhältnis zum Schaden.

Außerdem wirst du wegen Sachbeschädigung niemand zur Abgabe einer Speichelprobe zwingen können.

Gruß,
Steve

IANAL,
aber Rasterfahndung gegen Klozilla?
Keine Chance!
Was man machen könnte, wäre, eine Art WC-Buch zu führen. Schüler müssen sich auf eine Liste eintragen, wenn Sie das WC benutzen und dabei auch kennzeichnen, ob das WC sauber war oder nicht.
Ob das machbar ist, ist eine andere Frage.
Vielleicht müßte man „Toilettenwächter“ für die Pausen bestimmen oder so.

Tut mir leid, dass ihr da so einen offenbar schwer gestörten Schülerin habt…
Der oder die Betreffende
r outet sich aber vielleicht noch durch andere Verhaltensweisen und dann kann man das vielleicht auch so durch erhöhte Aufmerksamkeit herausfinden?

Grüße,
Grünblatt

DNA-Untersuchungen sind grundsätzlich bei der Ermittlung jeder Straftat möglich. Sie unterliegen aber nach § 81 f StPO iVm § 81a Abs 2 StPO einem Richtervorbehalt. D.h. die Schule selbst darf hier gar nichts diesbezüglich unternehmen! Sollte die Schule Strafanzeige wegen Sachbeschädigung stellen, die StA einen DNA-Abgleich beantragen und ein Richter diesen gestatten, wäre er als grundsätzlich möglich. Tatsächlich dürfte dieser Fall von eher theoretischer Relevanz sein, da er die Verhältnismäßigkeit massiv überreizen würde.

Nun, der Schaden ist nicht nur die Kosten der Reinigung, sondern auch, dass die Toilette meist ein paar Wochen gesperrt bleibt.

Wie steht es rechtlich um die Videoüberwachung im Vorraum der WCs? Dann könnte man sehen, welche Leute im Zeitraum die WCs aufgesucht haben.

Was aber nicht beweisen würde dass die es auch waren. Und Videoüberwachung auf Toiletten (auch in deren Vorräumen) bringt ganz schnell den Landesdatenschutzbeauftragten auf den Plan.

Hallo,
Bücher, wo der Gang zur Toilette des Schülers dokumentiert ist, sind datenschutzrechtlich unzulässig. Denkbar wäre ein vielleicht ein Kurzabwesenheitsbuch ohne Bemerkung zum Zweck der Abwesenheit.
https://datenschutz-berlin.de/content/themen-a-z/schule/erfassung-von-kurzzeitigen-abwesenheiten-vom-unterricht
Als Nachweis über die “kurzzeitige Fehlzeit” ist nur die Speicherung des Namens, Vornamens und der Abwesenheitszeit erforderlich. Die Erfassung des Abwesenheitsgrundes (z. B. Toilettengang) ist für den genannten Zweck dagegen nicht erforderlich und damit datenschutzrechtlich unzulässig. Die Vernichtung der Liste (ohne Abwesenheitsgrund) hat zeitnah (jedenfalls nicht erst, wenn sie vollgeschrieben ist), z. B. wöchentlich, zu erfolgen. Soweit die Erfassung der Schülerdaten damit begründet wurde, dass es mehrfach zu Sachbeschädigungen in den Toilettenräumen gekommen sei, ist anzumerken, dass es sich bei der Aufklärung von Straftaten um keine schulbezogene Aufgabe handelt.Kurzzeitige Abwesenheiten vom Unterricht dürfen allenfalls ohne Angabe des Grundes (z. B. Toilettenbesuch) erfasst werden. Die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten ist originär den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten. Eine Verarbeitung von personenbezogenen Schülerdaten zu diesem Zweck kann nicht auf § 64 Abs. 1 SchulG gestützt werden und ist unzulässig.

Gruß
rakete

Was ist mit dem Persönlichkeitsrecht der Schüler? Und wie sieht’s mit dem Datenschutz aus?

Ist die Schule mittlerweile nicht mehr in der Pflicht, für ausreichend Toiletten zu sorgen?

Aber sonst geht’s noch? Persönlichkeitsrechte haben Schüler beim Betreten der Schule beim Hausmeister abzugeben?

Zu welchem Zweck genau?

Hallo einsamer_rufer

Kurz dazu etwas zum Nachdenken:
In Österreich kann man im Handbuch Budget Management nachlesen, welche Ausgaben Bundesschulen mit dem nicht reichlich zur Verfügung stehenden Budget zur Schulbewirtschaftung zu tätigen haben:
Von der Arbeitskleidung (alle 2 Jahre neu) für das Reinigungspersonal, das natürlich vom Schulbudget zu bezahlen ist, über Energiekosten, gesetzliche Verpflichtungen (Wasser, Kanalgebühr, Vertragsvergebührungen), Instandhaltungsmaßnahmen (Ausbesserungsarbeiten, Wartungen und sonstige Instandhaltungen), bis zu Lehrmitteln, usw.

Da muss derart gespart werden, dass nach Vandalenakten im WC eben der Etat erschöpft ist.

Fazit:

  • Warum sollen alle darunter leiden, dass einige (wenige?) das Eigentum der anderen Menschen in der Schule nicht sachgemäß verwenden?

Eigentum der anderen Menschen stimmt natürlich nicht, weil ja die eigenen Eltern durch ihre Steuern an den Bund sehr wohl daran beteiligt sind und somit Töchterchen oder Söhnchen hart verdientes Geld der Eltern in den Sand (oder sonst wohin) setzen.soll eingespart werden, wenn durch die Beseitigung der Vandalenakte das Geld aufgebraucht ist?

  • Und:
    Wo soll die Schule dann noch einsparen bei dem wirklich nicht üppigen Schulbudget?

Nach der Decke strecken?

  • Kein WC-Papier
  • Keine Ausbesserungsarbeiten in den Klassenräumen oder dem Turnsaal
  • Keine zeitgemäßen neuen Lehrmittel
  • Keine Reinigung in den Räumlichkeiten
  • Keine Beamer
  • Keine Whiteboards
  • Keine Reparaturen der Geräte!

Diese Liste lässt sich beliebig fortsetzen!

Gruß aus dem Schulbetrieb

dafy

Hallo Hahu,

deinen berechtigten Unmut kann ich gut nachvollziehen1

Dem Vernehmen nach sollen in Schulen schon folgende Maßnahmen gesetzt worden sein:

  • Bedingt durch das schmale Schulbudget wird die Reinigung von Klassen (durch die betreffenden Schüler) und Toiletten von den Schülern durchgeführt. Dazu wird jeden Tag eine andere Klasse eingeteilt.
  • Nicht gereinigte, also unbenützbare Toiletten stehen nicht zur Verfügung (sanitätsbehördliches Veto wegen Erkrankungsgefahr)

Angeblich hätten dann Schüler beschlossen, die Toiletten wieder so zu verlassen, wie sie gerne - also sauber - anzutreffen wünschen.

Vermutlich habt ihr das schon ausprobiert.
Wenn nicht, bringt den Eltern im (extra einzuberufenden) Schulforum und Schülern dann in Klassenforen das zur Kenntnis!
Gibt es in Deutschland Schul- und Klassenforen oder wie wird das bei euch genannt?

Gruß

dafy

Genau das frage ich mich. Haben die anderen Schüler ausreichend alternative Toiletten?
Das Budget der Schule kann kein Grund dafür sein, die Gesetzesauflagen nicht erfüllen zu müssen.

Zu welchem Zweck genau „dislikest“ du zuerst meinen Post und fragst hinterher? :rage:

Zu deiner Frage: Ausgehend davon, dass Gang- und Pausenaufsichten zwischen den Unterrichtseinheiten eine „relative“ Kontrolle über die WCs haben, der Zutritt zur Schule während des Unterrichts nur durch bewachte Pforte oder Klingeln beim Hausmeister o.ä. möglich ist, nach Schulende die Schule versperrt ist, käme für einen Vandalismus nur ein Schüler in Frage, der das Klassenzimmer verlässt.
Dazu kann es ja theoretisch viele Gründe geben: Kreide holen, zum Rektor gehen, einen anderen Lehrer holen und natürlich der WC-Gang. Der Datenschutz hat nur etwas dagegen, wenn im Buch explizit nachzulesen wäre, " 9:30 und 9:45 war Fritzchen auf dem WC".
Mehr Kontrolle ist nicht drin.

Gruß
rakete

Das Dislike ist für die Nicht-Lösung zur gestellten Frage. Deine zweite Antwort verbessert das in keiner Weise.

So wird es auch bleiben wegen des datenschutzrechtlichen Dilemmas.

Gruß
rakete

1 Like

Hallo einsamer_rufer,

Es ist ja nicht die einzige Gesetzesauflage.
Und zumindest bei uns wird dann eben eine Toilette nicht ständig zur Verfügung stehen - mit freundlichen Grüßen an die Verursacher.

Immerhin haben ja auch Schüler Verpflichtungen - da habe ich grade das hier entdeckt http://nelli-neumann-schule.de/schüler/rechte-und-pflichten-für-schülerinnen-und-schüler/:
SchulG &43 Abs. 3

  • Schüler/innen sind verpflichtet die Schulordnung einzuhalten.
    Und in selbiger ist sicher festgehalten, dass mit den Einrichtungsgegenständig pfleglich umzugehen ist.
    Oder dürfen das diese netten Menschen zu Hause ebenso handhaben??
    Wie ist die Reaktion der Eltern?
    Schnell eine Reinigungskraft engagieren und bezahlen oder vielleicht doch eine neue Toilette?

Gruß

dafy

Richtig. Und wegen der Verhältnismäßigkeit. Und der Persönlichkeitsrechte.

Ich fasse mal zusammen:

  • Videoüberwachung: nicht erlaubt
  • Protokollbuch: nicht erlaubt
  • DNA-Probe: nur mit Richterbeschluss -> unrealistisch
  • Schließung der WCs: nicht erlaubt
  • Einstellung mehrerer Überwachungskräfte: nicht finanzierbar

Fazit: Es gibt keinerlei Möglichkeiten, den/die Täter im Nachgang zu finden, und es gibt keine legale/finanzierbare/praktikable Möglichkeit, solchen Vandalismus im Vorfeld zu verhindern.

So eine Scheiße.

Wo ist das Posting, in dem das irgendwer bestritten hat?

Ich kann Dir sagen wie meine wäre:
"Das ist euer Problem. Und ich zahle mit Sicherheit keinen Cent für die Schäden, die irgendjemand anders angerichtet hat. Genausowenig sehe ich nicht ein, dass eins meiner Kinder darunter leiden soll, weshalb ich mich darüber

heftigst beschwere!"