Hallo Gemeinde,
ist es erlaubt bei einem (vermuteten) Diebstahl(20€ Warenwert der Lebensmittel)
eine DNA-Analyse durchzuführen?
Und sollte dem Folge geleistet werden?
Oder darf so etwas nur von einem Richter angesetzt werden?
lg oscara
Hallo Gemeinde,
ist es erlaubt bei einem (vermuteten) Diebstahl(20€ Warenwert der Lebensmittel)
eine DNA-Analyse durchzuführen?
Und sollte dem Folge geleistet werden?
Oder darf so etwas nur von einem Richter angesetzt werden?
lg oscara
Hallo Gemeinde,
Hallo Pastor,
ist es erlaubt bei einem (vermuteten) Diebstahl(20€ Warenwert
der Lebensmittel) eine DNA-Analyse durchzuführen?
man lese dazu z.B.
http://dejure.org/gesetze/StPO/81g.html
Wenn also der mutmassliche Taeter einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtigt ist oder ggf. die sexuelle Selbstbestimmung der geklauten Aubergine oder Gurke missachtet hat … dann dürfte sicherlich eine DNA Probe angeordnet werden 
Aber man lese bis zum Ende des ersten Abschnitts… Wenn das Ganze Wiederholungstaten sind, dann könnte auch eine „sonstige“ Straftat dazu fuehren…
Gruss
E.
Die Antwort auf die Frage steht auch drin…
Hallo,
man lese dazu z.B.
http://dejure.org/gesetze/StPO/81g.html
Insbesondere fokussiere man sich hier auf (3):
Die Entnahme der Körperzellen darf ohne schriftliche Einwilligung des Beschuldigten nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.
Die molekulargenetische Untersuchung der Körperzellen darf ohne schriftliche Einwilligung des Beschuldigten nur durch das Gericht angeordnet werden.
Gruß,
Michael