Hallo,
Für genetische Untersuchungen zur Identitätsbestimmung werden eine Handvoll Ausschnitte (sogenannte „Marker“) aus dem Erbgut verwendet. Diese Abschnitte sind stark „polymorh“, d.h., es gibt viele unterschiedliche Varianten in der Bevölkerung (so ist es wahrscheinlich, dass verschiedene Personen auch verschiedene Varianten-Kombinationen haben und so unterscheidbar sind).
Die gemessenen Variationen sind dabei nicht direkt die Sequenzen, sondern Längenunterschiede dieser Marker (Details kann man in Wikipedia nachlesen, zB: http://de.wikipedia.org/wiki/Polymerase-Kettenreakti…). Bei einer Person ist zB. die Länge des Markers A 103 Basenpaare, während sie bei Person B 104 ist und bei einer anderen wieder 97 usw. In Wirklichkeit ist das etwas komplizierter, weil jeder Marker noch in bis zu zwei unterschiedlichen Varianten pro Person vorkommen kann, aber im Prinzip ist das so.
Das Muster an unterschiedlichen Längen für die untersuchten Marker ist der „genetische Fingerabdruck“.
Technisch läßt sich ein Gemisch von Nukleinsäuren herstellen, welche bei der Untersuchung einen beliebigen genetischen Fingerabdruck vortäuschen.
Deutlich einfacher ist es aber, Gewebe- oder Blutspuren der tatverdächtig gewünschten Person am Tatort aufzubringen.
VG
Jochen