ich lerne zur Zeit über eine Fernschule das Thema " Steuerlehre und betriebliches Steuerrecht ". Hier lerne ich, warum, wozu usw. die Steuerarten vorhanden sind. Dieses Thema hat natürlich eine immense Größe. Gar kein Thema. Nun fiel mir auf, und das ist natürlich nicht böse gemeint, das doch eigentlich zumindest ein Steuerfachgehilfe doch nicht alle Steuerarten (EStG, KSt usw.) und somit auch alle Rechtsprechungsarten, Vorschriften usw. nicht behalten kann… oder doch? Natürlich weiß er, wo er nachschlagen muß, klar. Da ich mich damit auch beschäftige, und möglichst auch einen Berufswechsel vielleicht vornehmen möchte, hat mir eine Steuerberaterin empfohlen, mich doch zu spezialisieren, da man doch schließlich nicht alles behalten kann. Ich müßte mich "irgendwann entscheiden"welchen „Bereich“ ich innehaben will.( z. B. EStG mit dem Thema Lohn / Gehalt zu vertiefen …Also nur den " Bereich Arbeitnehmer abdecken "), so sagte sie. Den selbst Steuerberater spezialisieren sich schon nur für ein spezielles Thema. So zum Beispiel nur für Einsprüche bei Vereinen, Gesellschaften usw… Imgrunde klingt diese Meinung der Steuerberaterin - irgendwie plausibel -. Aber stimmt das auch was sie sagt? Ich frage das deswegen, da mir gerade neulich ein anderer Steuerberater genau das Gegenteil erzählt hat… Leider kann ich die Steuerberaterin zur Zeit nicht sprechen. Also…kann bzw. sollte, muß ich mich tatsächlich irgendwann entscheiden…welche "Gebiete"ich abdecken will ?!Kommt es daruf an, welchen „Grad“ ( z. B. Steuerfachgehilfe,Steuerfachwirt) ich erreichen will? Wer kann es mir erklären? Danke für eure Mühe.
also ich sehe das mal so, das man wie du erkennst, je nach beruflicher karrierhöhe unterschiedlich viel wissen muss. als steuerfachangestellter sollte man die standart steuerarten kennen (ust, gewest, est, kst) und dazu noch einen packen aus der ao und ggf. schon mal was von den anderen steuerarten und verfahrensvorschriften gehört zu haben. es sollte halt auch für ihn die grunderwerbsteuer kein buch mit 7 siegeln sein, bewertungsgesetz und fgo sollte er zumindest ein paar §§ gelesen haben und die logik des gesetzes kennen.
der steuerfachwirt als „zwischenstufe“ zum berater sollte schon ein mehr können als der fachangestellte. der berater sollte sich in allem auskennen.
als fachangestellter kann man m.E. sich nicht auf einen bereich spezialisieren. ggf. wird man lohnsachbearbeiter in einer kanzlei oder man ist für die buchführung zuständig, trotzdem greifen alle steuerarten irgendwie ineinander und das wissen muss von allem auf dem laufenden bleiben. als steuerberater kann man sich (bzw. die kanzlei) spezialisieren, wie es auch manche machen. vielerorts spezielisieren sich StB auf das land-forstwirt steuerrecht oder auf das steuerrecht rund um die kapitalgesellschaften. nebenberuflich im lohnsteuerhilfeverein tätiger braucht dagegen fast nur das estg.
also, sehr differenziert zu betrachten. aber mit einem hast du recht, man kann nicht alles im kopf behalten, aber man muss wissen wo es steht. am besten ist, wenn man halbwegs die struktur eines jeden steuergesetzes verstanden hat, dann braucht man nur das inhaltsverzeichnis aufschlagen und zapp zarapp hat man das nötige gefunden. auch ein StB muss natuerlich mal nachlesen, wenn er sich nicht gerade spezialisiert hat, wenn es um seltenheiten wie umwandlung, bewertung o.ä. geht. widersprechen muss ich dir, wenn du denkst, das sich jd. auf „rechtsbehelfschreiben“ spezialisiert. den sollte m.E. der schreiben und formulieren, der auch die steuererklärung gemacht hat, da der den fall am besten kennt bzw. kennen muesste!
Hallo,
im Bekanntenkreis konnte ich beobachten, dass der Plan, nur interessante Fälle und da vornehmlich Rechtsbehelfe und Klagen zu bearbeiten, bei einem Steuerberater gründlich gescheitert ist. Wohl weil die anderen Steuerberater Angst haben, ihre Mandanten zu verlieren. Auf jeden Fall haben sich die Pläne nicht verwirklichen lassen und der Steuerberater hat jetzt eine ganz normale Kanzlei mit durchschnittlichen Fällen.
Viele Grüße
Cirwalda