Moin moin,
da war ich doch immer der Ansicht, dass man in der EU ein Recht auf seine freie Wahl des Jobs, egal wo, hat; sprich, eine Arbeitserlaubnis EU-weit. Nun seh ich (ich weiss, ich sollte es lassen) heute mal wieder Kontraste in der ARD und höre, dass die neuen EU-Bürger Polens nicht in den deutschen Städten Guben oder Franfurt/Oder arbeiten dürfen.
Lag ich von Anfang an falsch oder gilt für die neuen Mitglieder ein anderes Recht, wenn es um Arbeitssuche geht?
gruß
Alex
Lag ich von Anfang an falsch oder gilt für die neuen
Mitglieder ein anderes Recht, wenn es um Arbeitssuche geht?
Hi,
Es gibt Übergangsregelungen in vielen Bereichen, unter anderem was die Freizügigkeit von Arbeitnehmern betrifft. Wie lange genau die Fristen sind, bis Leute aus den Beitrittsstaaten überall in der EU arbeiten dürfen, weiß ich allerdings nicht.
Gruß
Volker
Hallo Voker
Es gibt Übergangsregelungen in vielen Bereichen, unter anderem
was die Freizügigkeit von Arbeitnehmern betrifft. Wie lange
genau die Fristen sind, bis Leute aus den Beitrittsstaaten
überall in der EU arbeiten dürfen, weiß ich allerdings nicht.
Die Frist ist 7 Jahre. Nach 2 Jahren wird allerdings erstmalig überprüft, ob die kompletten 7 Jahre ausgenutzt werden.
Gruß
Edith