Doch leicht aufgeweichtes rechtsfahrgebot

folgendes ist wirklich so.
2 fahrstreifen für eine richtung. an einer steigung gilt für die rechte 100 und für die linke 120kmh.
fahre ich nun links 110 kmh .
da es sich ja nicht um mindestgeschwindigkeit handelt, muss ich ja nicht bei einem fahrzeug , dass sich mit 120 kmh nähert nach rechts wechseln.
ich bin auch nicht gewillt, auf 100 auf der linken zu bremsen um nach rechts zu wechseln.
ist schon komisch.
hauptmann

Hallo,
ja so ist das. Wenn nur eine Spur da ist, um sein Tempo zu fahren, ist diese Spur eben voll. Auch in Autobahn-Baustellen mit getrennten Fahrstreifen, wenn 80 erlaubt ist und ein Fahrzeug mit zulaessiger Hoechstgeschwindigkeit 60 dort faehrt (Bus mit Stehenden) gibt es eben eine Schlange.
Oder Elzer Berg, rechts 40 fuer Alle, LKW Ueberholverbot. LKW fahren rechts 40, wer schneller fahren will, geht in die Mitte.
Gruss Helmut

Hallo,

ja so ist das. Wenn nur eine Spur da ist, um sein Tempo zu
fahren, ist diese Spur eben voll. Auch in Autobahn-Baustellen
mit getrennten Fahrstreifen, wenn 80 erlaubt ist und ein
Fahrzeug mit zulaessiger Hoechstgeschwindigkeit 60 dort faehrt
(Bus mit Stehenden) gibt es eben eine Schlange.
Oder Elzer Berg, rechts 40 fuer Alle, LKW Ueberholverbot. LKW
fahren rechts 40, wer schneller fahren will, geht in die
Mitte.

Und wo kann ich jetzt nachlesen, dass derjenige, der in die Mitte wechselt, hier nicht das Rechtsfahrgebot missachtet?

LG, der Kater

Hi,

wie kann einer das Rechtsfahrgebot missachten wenn er die einzig mögliche rechte Fahrspur wählt?

Außerdem musst Du anders fragen,

wo steht das er dort nicht fahren darf?

Q-Gruß

Hallo

wie kann einer das Rechtsfahrgebot missachten wenn er die
einzig mögliche rechte Fahrspur wählt?

Das wäre die rechte, welche Lkw benutzen müssen und PKW benutzen können.

Außerdem musst Du anders fragen,
wo steht das er dort nicht fahren darf?

Im ‚Rechtsfahrgebot‘…?!

LG, der Kater

Das wäre die rechte, welche Lkw benutzen müssen und PKW
benutzen können.

Hi,

wo steht das die Lkw diese Spur benutzen müssen?
Aus dem Gedächtnis kann ich jetzt nicht sagen ob es Fahrzeuge über 3,5t oder 7.5t sind, mit Ausnahme von Bussen die dort die rechte Spur wählen müssen. Es gibt viele Lkw die nicht die Spur nutzen müssen.
Und nicht nur die Schweren können darunter fallen, auch Pkw mit Anhänger ist möglich.

Im ‚Rechtsfahrgebot‘…?!

Dann kläre mich auf, ich habe nichts gefunden.

Q-Gruß

Hallo Mikesch,

Und wo kann ich jetzt nachlesen, dass derjenige, der in die
Mitte wechselt, hier nicht das Rechtsfahrgebot missachtet?

In § 7 Nr. 3c StVO:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7.html

Gruß
smalbop

Hallo

Das wäre die rechte, welche Lkw benutzen müssen und PKW
benutzen können.

wo steht das die Lkw diese Spur benutzen müssen?

Also am Elzer berg ist es lediglich so, dass LKW auf der mittleren und linken Spur verboten sind. Dass sie also die Rechte nehmen müssen, ist sicher eine vertretbare Schlussfolgerung.

Aus dem Gedächtnis kann ich jetzt nicht sagen ob es Fahrzeuge
über 3,5t oder 7.5t sind, mit Ausnahme von Bussen die dort die
rechte Spur wählen müssen. Es gibt viele Lkw die nicht die
Spur nutzen müssen.
Und nicht nur die Schweren können darunter fallen, auch Pkw
mit Anhänger ist möglich.

Im ‚Rechtsfahrgebot‘…?!

Dann kläre mich auf, ich habe nichts gefunden.

§42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d STVO lautet:

„sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert (Leitlinie, Zeichen 340), dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts“

So, Elzer Berg, rechte Spur ist frei, aber auf 40 km/h beschränkt, also ab in die Mitte (100 km/h), warum aber ist dies kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot?

LG, der Kater

Also am Elzer berg ist es lediglich so, dass LKW auf der
mittleren und linken Spur verboten sind. Dass sie also die
Rechte nehmen müssen, ist sicher eine vertretbare
Schlussfolgerung.

Hi,

am Eltzer Berg ist nur ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Da steht nichts das sie keine andere Spur nutzen dürfen. Das gibt sich alleine aus dem Rechtsfahrgebot. Die Benutzung als solches wäre nicht verboten.

§42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d STVO lautet:

„sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3
Fahrstreifen so markiert (Leitlinie, Zeichen 340), dann darf
der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo

  • auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält
    oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so
    markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten
    Fahrstreifen von rechts“

Den kenne ich gut, denn der sorgt oft genug für Ärger. Denn genau der hebelt das Rechtsfahrgebot so aus das ein Verstoß dagegen nicht verfolgt werden kann.

Der erklärt aber immer noch nicht warum nicht rechts gefahren werden muss, insbesondere wenn mal kein Lkw zu sehen ist.

So, Elzer Berg, rechte Spur ist frei, aber auf 40 km/h
beschränkt, also ab in die Mitte (100 km/h), warum aber ist
dies kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot?

Ganz einfach weil die Beschränkung höhere Geschwindigkeiten auf dem rechten Fahrstreifen nicht zulässt. Folglich muss da gefahren werden wo es erlaubt ist.

Q-Gruß

Hallo

Ganz einfach weil die Beschränkung höhere Geschwindigkeiten
auf dem rechten Fahrstreifen nicht zulässt. Folglich muss da
gefahren werden wo es erlaubt ist.

Klingt vernünftig, aber wo steht das?

LG, der Kater

Klingt vernünftig, aber wo steht das?

Das ergibt sich aus der Beschilderung. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden.

Q-Gruß

Klingt vernünftig, aber wo steht das?

Das ergibt sich aus der Beschilderung. Die
Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden.

Das gilt rechts aber auch…?!
Ich hoffe (und gehe eigentlich auch davon aus) dass Du Recht hast, aber eine stichhaltige Begründung habe ich noch nicht erhalten. Das Rechtsfahrgebot könnte sich ja jeweils auf die rechte Spur innerhalb von Spuren mit gleicher maximal zulässiger Höchsgeschwindigkeit beziehen. Tut es aber nicht… Ergo gilt es auch, wenn unterschiedliche Geschwindigkeiten zugelassen sind…?!