Hi,
zum Döner:
Qualitätsanforderung an Döner Kebap
Nach der „Berliner Verkehrsauffassung“, die seit Ende der 80er Jahre gültig ist, besteht ein „Döner“ aus maximal 60 % Hackfleisch. Der Rest müssen Fleischscheiben von Rind, Hammel oder Kalb sein, Der Fettanteil soll etwa 20 % betragen. Ansonsten dürfen nur Joghurt, Öl, Zwiebeln, Eier und Gewürze hinzugefügt werden. Nach einer seit 1998 gültigen Europäischen Richtlinie kann jedoch alles am Spieß verkauft werden, solange es dem Kunden nur mitgeteilt wird. Das Mitteilen aber wird oft vergessen.
Ebenso strafbar wie die fehlerhafte Kennzeichnung ist das Recycling des Spießes. Wenn das Fleisch bis zum Feierabend nicht verkauft ist, darf der Spieß am nächsten Morgen nicht einfach wieder aufgehängt werden, da sonst die Gefahr von Lebensmittelinfektionen droht.
Quelle: Food & Hygiene 3 (2000) 4
http://www.dge.de/Pages/navigation/fach_infos/dge_in…
Gruß Julia