Doktortitel

ZITAT:
Guten Tag ,
sichern Sie sich jetzt Ihren echten Doktortitel:
In nur wenigen Tagen werden Sie zum Doktor ernannt und düfen die Bezeichnung zzgl. zu Ihrem Namen führen.
Lesen Sie hier wie es geht: [Vom Mod gelöscht]
Mit freundlichen Grüssen, Ihr Doktortitel-Team
ZITAT-ENDE.

Hallo,
was soll man davon halten? Es kann ja eigentlich ‚nur‘ ein Dr. h.c. werden; aber so was muß ja Hand und Fuß haben, wenn es was taugen soll. Sonst wäre das Quatsch oder ggf. sogar Betrug.
Wer weiß was?
Gruß
H. Walther

Hi,

der Titel selbst kann schon „echt“ sein. z.B. der „Dr. hc. of Metaphysical Sciences“ vom „Miami Life & Development Institute“. Den darf man dann auch tragen und auf seine Visitenkarte schreiben.

http://www.sueddeutsche.de/karriere/doktortitel-kauf…

Gruss
K

Hi,
liefern die wirklich so schnell, wie angeboten? Ich denke eher, dass es da schon Lieferschwierigkeiten gibt. Lt. Impressum hat der Geschäftsführer noch keinen akademischen Grad :wink:
Andern will er helfen, sich selbst kann er nicht helfen…

Egal, Dr. Dieter Zetsche hat ja auch einen Fiat als Dienstwagen :smile:

Gruß Keki
Doctor humoris causa - hogwarts school of witchcraft and wizardry
Insurance Sales and Service Manager GHSoA
Inhaber des Freischwimmerzeugnisses
Träger der Club-Nadel CalaBarca, Baleares Esp.
und zahlloser in- und ausländischer Auszeichnungen

PS:
Ich würde mir schon so einen Titel kaufen, hab auf meiner ViKa aber keinen Platz mehr :frowning:

Hi,

http://www.sueddeutsche.de/karriere/doktortitel-kauf…

hierbei ist auch darauf hinzuweisen, dass in den USA die Kirchen nicht nur Dr. h.c. Caesars vergeben duerfen, sondern auch richtige Dr. Titel. Und es ist bis jetzt nicht verboten, letzteren hier in D zu tragen… Nur bewerben kann man sich damit nirgendwo … Es koennt’ ja schliesslich passieren, dass jemand mal nach der Dissertation in Papierform fragt …

Das Ganze geht im uebrigen als Spass schon lange so. Der Autor dieses Schreibens hat auch schon über 20 Jahre einen Titel :wink: und ein Kollege besitzt 'nen Stueck Land auf dem Mond … (oder war’s der Mars…)…

Laird of C.
n.

der Titel selbst kann schon „echt“ sein. z.B. der „Dr. hc. of
Metaphysical Sciences“ vom „Miami Life & Development
Institute“. Den darf man dann auch tragen und auf seine
Visitenkarte schreiben.

Diese Titel darf man hier nach §132a nicht führen, da nicht von einer Hochschule und gekauft.

http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html

hierbei ist auch darauf hinzuweisen, dass in den USA die
Kirchen nicht nur Dr. h.c. Caesars vergeben duerfen, sondern
auch richtige Dr. Titel. Und es ist bis jetzt nicht verboten,
letzteren hier in D zu tragen…

Nein eben nicht, weil das Firmen und keine Kirchen sind und nur anerkannte Hochschulen den Dr. verleihen dürfen.

Hi,

http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html

Punkt 1. Der Dr.h.c. ist kein akademischer Grad, somit mMn ohnehin nicht von diesem § betroffen (andere hier moegen mich diesbezueglich korrigieren, wenn ich da falsch liege).

Nein eben nicht, weil das Firmen und keine Kirchen sind und nur anerkannte Hochschulen den Dr. verleihen dürfen.

Punkt 2: Was masst du dir an, zu beurteilen, ob eine in den USA anerkannte Kirche auch eine Kirche ist? Viele amerikanische Kirchen moegen zwar in deutschem Sinne keine Kirche sein, nichtdestrotrotz duerfen sie den Dr. Titel vergeben und diesen Titel darf man dort auch tragen.

Punkt 3: Der von dir zitierte Artikel spricht von „unbefugtem“ Führen. Der Erwerber eines derartigen Titels in den USA ist aber befugt, diesen Titel zu führen, weshalb zumindestens dieser § so nicht greift. Eine katholischer Dr. wird ja in D auch anerkannt… oder muss man den neuen heiligen Vater dann gleich festnehmen, wenn der D besucht, weil der mit grosser Sicherheit keinen in D erworbenen kirchlichen Dr fuehrt …

Gruss
n.

Hi,

http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html

Punkt 1. Der Dr.h.c. ist kein akademischer Grad, somit mMn
ohnehin nicht von diesem § betroffen (andere hier moegen mich
diesbezueglich korrigieren, wenn ich da falsch liege).

überwiegend wird vertreten, dass auch der dr. h.c. von § 132a stgb erfasst wird (a.a. z.b. bayoblg).

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Hi Hendrik,

Punkt 1. Der Dr.h.c. ist kein akademischer Grad, somit mMn

überwiegend wird vertreten, dass auch der dr. h.c. von § 132a stgb erfasst wird (a.a. z.b. bayoblg).

  1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt

welche der anderen Punkte in (1) 1 greift dann nach deren Auffassung hier?

Und gilt das insbesondere auch fuer die Titel Dr. oder Dr.h.c. ausländischer Kirchen, um die es hier geht, also solche, die wahrscheinlich befugt geführt werden?

Gruss
n.

Hi Hendrik,

Punkt 1. Der Dr.h.c. ist kein akademischer Grad, somit mMn

überwiegend wird vertreten, dass auch der dr. h.c. von § 132a stgb erfasst wird (a.a. z.b. bayoblg).

  1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt

welche der anderen Punkte in (1) 1 greift dann nach deren
Auffassung hier?

Und gilt das insbesondere auch fuer die Titel Dr. oder Dr.h.c.
ausländischer Kirchen, um die es hier geht, also solche, die
wahrscheinlich befugt geführt werden?

Akademische Grade sind die von einer staatlichen oder kirchlichen Hochschule oder Fachhochschule nach der Prüfungs-/Promotionsordnung verliehenen Titel, Bezeichnungen oder Ehrungen.

die gegenansicht, die den dr. h.c. nicht als titel iSd § 132a stgb anerkennt (und damit eine strafbarkeit ablehnt), begründet dies damit, dass dieser auch ohne hochschulstudium erworben werden könnte.

wie aus § 132a abs.3 folgt, gilt die vorschrift auch für kirchliche bezeichnungen/titel.
allerdings muss es sich um eine religionsgemeinschaft des öffentlichen rechts handeln. dies ist etwa nicht der fall bei den zeugen jehovas,und den buddhisten, die privatrechtlich organisiert sind. ebenfalls gilt dies nicht für die muslime, die ebenfalls diese voraussetzung nicht erfüllen.

problematisch ist, dass eine bezeichnung zwar nicht von § 132a abs.3 erfasst ist, aber eine verwechslungsgefahr iSd § 132a abs.2 stgb besteht. als verwechslungsfähig ist bsplw. die bezeichnung „Prof.“ oder „doctor of devinity“ (OLG Düsseldorf v. 2. 11. 1978 – 5 Ss 475, 515778 I) anerkannt.

Nochmal ganz einfach. Nur wissenschaftliche Hochschulen (TH, Uni, TU etc) dürfen einen Dr. verleihen. Die sogenannten kirchen wie UlC usw sind keine Hochschulen und auch keine anerkannten kirchen. Daher besteht hier eine unberechtigte Titelführung vor. Nebenbei darf man sowieso keine gekauften Titel oder akademische Grade führen.

die begründung passt nicht. du gehst nämlich von der deutschen definition eines doktortitels aus. wenn eine ausländische insitution nach ausländischem recht jemandem (gegen eine spende, ein „kauf“ ist es daher nicht) erlaubt, eine bestimmte bezeichnung zu führen, dann ist das kein fall von § 132a abs.1 stgb. denn) in diesem fall liegt eine befugnis zur führung vor.
(falls eine in § 132a abs.1 stgb genannte (ausländische) bezeichnung vorliegt, dann bestimmt sich die befugnis nach dem hochschulrecht der länder.)

erst über § 132a abs.2 stgb und die verwechslungsgefahr z.b. mit dem doktortitel in deutschland gelangt man hier zu einer objektiven strafbarkeit. das hat aber weder etwas mit einem „titelkauf“ noch damit zu tun, ob die einrichtung „anerkannt“ ist.

(außerdem kommt nebenstrafrecht, z.b. aus dem titelg oder aus landesrechtlichen bestimmungen in betracht)

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Verbreite hier keinen Unsinn. Diese Titel dürfen hier nicht geführt werden! Im Hochschulgesetz ist auch noch was zur Führung.

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Verbreite hier keinen Unsinn. Diese Titel dürfen hier nicht
geführt werden! Im Hochschulgesetz ist auch noch was zur
Führung.

ich sehe schon, du verstehst gar nicht erst, was ich sage (jedenfalls § 132a abs.2 stgb liegt vor). lies doch bitte den § 132a stgb noch einmal (ganz) durch, bevor du ihn einwirfst (am besten natürlich mit kommentar, aber da verlange ich wohl zu viel…).

p.s. wenn du dir z.b. art. 68 bayhschg (vollständig) ansiehst (und hoffentlich verstehst), dann siehst du vielleicht eine gewisse ähnlichkeit zu § 132a stgb.

trotzdem bekommst du von mir einen stern für deine sachliche und kompetente argumentation…

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