Namensbestandteil?
Hallo,
der zu einem zusatzfreien Namensbestandteil „Dr.
J~“ führen würde
Auf welcher Rechtsgrundlage würde denn ein akademischer Grad zum Namensbestandteil?
Man kann zwar den Doktorgrad (ohne Zusatz) auf Wunsch aufgrund einer Sonderregelung im Paßgesetz in den Ausweis eintragen lassen, aber zum Namensbestandteil wird der dadurch nicht.
Sonst kommt noch jemand auf die Idee, seine Anrede müsse den Grad enthalten 
Viele Grüße
Frank