Dokument aus den Akten gerissen

Danke an alle, die pro X geschrieben haben
Hallo,

wenn die Tat des Herrn X in einer eventuellen Verhandlung als Diebstahl gesehen würde, wäre das pure Boshaftigkeit, denn Herr X hatte sich binnen weniger Minuten entschuldigt und das Dokument zurückgebracht, (von welchem er immerhin der Meinung war, hierauf zuvor mit seiner Unterschrift in verklausulierter Form die Einverständniserklärung für seine eigene Kündigung geleistet zu haben).

Herr X hat sich mehrfach entschuldigt und je öfter der das tut und jetzt noch womöglich Wein oder sonstwelche Geschenke hinterher schickt, desto mehr stellt der sich doch selber in die Verbrecherecke. In diesem Fall kommt vielleicht auch deshalb keine fristlose Kündigung, weil der Betriebsrat wegen Urlaub vielleicht und hoffentlich gar nicht erst fristgemäß gehört werden kann. Trotzdem vielen Dank an alle, die pro X geschrieben haben.

Rüdiger

Rückbezug
Hi!

Das bedarf einer Erklärung (ich bin so mies im
Interpretieren)!

Gibt nicht viel zu interpretieren, musst einfach die Vorgeschichte lesen, damit du den ‚Witz‘ verstehst:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

☼ Markuss ☼