Mr. X riß bei seinem Arbeitgeber ein Dokument aus den Akten, welches ihm nicht gepaßt hatte. Danach merkte Mr. X binnen der nächsten 10min, daß es so nicht geht, entschuldigte sich und wollte das Dokument wieder zurückbringen zu dem entsprechenden Büro. Da aber das Personal nun anscheinend Angst vor Mr. X bekommen hatte, kam selbiges persönlich nach unten vor die Eingangstür des Hauses und bat Mr. X, das zerrissene Dokument wieder zusammenzukleben und dann in den betriebseigenen Briefkasten einzuwerfen. Gesagt getan. Nun müßte ja das Dokument mittlerweile wieder in den Akten von Mr. X eingeheftet sein. Besser wäre es wohl, sich dies nochmal direkt bestätigen zu lassen, wobei dazu wohl schriftlich keiner aus dem Büro bereit sein dürfte.
Aber nunmal ganz konkret: Reicht in Deutschland oben geschilderte Entgleisung bereits zur fristlosen Kündigung?
Mr. X war in seiner gesamten Betriebszugehörigkeit nie dergestalt wie oben geschildert aufgefallen und hat ansonsten keine unangenehmen Einträge in seinen Akten. Mr. X lagen einfach mal die Nerven blank.
Schwer einen solchen Fall konkret zu beantworten. Wenn es zur Kündigung kommen sollte, dann geht das vor einen Arbeitsrichter (falls X gegen die Kündigung Einspruch einlegt (Fristen !!)).
Der Arbeitgeber und X erzählen ihre Variante der Geschichte. Der Richter muss nun abwägen. Sollte eine Bedrohung des Arbeitgebers vorliegen (jedenfalls wenn er das glaubhaft macht), dann sieht es nicht gut für X aus. Der Richter wird aber auch die sozialen Folgen einer Kündigung berücksichtigen. Was genau bedeutet die Kündigung für x und evtl. seiner Familie ?
Vielleicht werden Zeugen gehört. Z.B. die aus dem Büro, wo man schon Angst hatte, das Blatt zurückzunehmen.
Vielleicht werden Zeugen gehört. Z.B. die aus dem Büro, wo man
schon Angst hatte, das Blatt zurückzunehmen.
X weiß nicht, ob die Angst hatten oder nicht, und wenn ja, weiß X nicht wieso, denn X war trotz seines Fehlverhaltens ruhig und nett gewesen; auch später das Gespräch unten an der Haustür war freundlich und sachlich gewesen. Außerdem hat X so und so schon längst die ordentliche Kündigung bekommen, gegen welche aber noch die Kündigungsschutzklage läuft. In dem Zusammenhang war ja gerade das Blackout.
Ohne die genauen hintergründe und Umstände zu kennen, ist eine Beurteilung hier nicht nur schwer, sondern unmöglich!
Nur so viel: Es wurden schon Dinge als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung anerkannt, die weit weniger krass waren!
Einspruch gegen eine Kündigung einlegen ist Papier- und Zeitverschwendung! Gegen eine Kündigung muss vor einem Arbeitsgericht geklagt werden (Frist: 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung)!
Vielleicht noch ein Hinweis: Die außerordentliche Kündigung muss zwei Wochen nach Bekanntwerden des Grundes (hier wohl 2 Wochen nach dem Ausraster) bei Herrn X in schriftlicher Form zugestellt sein!
Diebstahl
Dem Arbeitgeber ein Papier aus dessen Unterlagen herausreißen und mitnehmen ist schlicht Diebstahl und berechtigt ohne weiteres zur fristlosen Kündigung.
Nein, Herr X hatte sich über den Tisch gezogen gefühlt, weil ihm während eines Gesprächs beiläufig ein an für sich völlig harmloses Schriftstück zum Unterschreiben vorgelegt worden war, auf dem aber dann eine Formulierung gestanden hatte, vor der dann später weitere Kollegen dringend gewarnt worden waren, die zu unterschreiben. Es sind mit Sicherheit völlig unnötig die Pferde scheu gemacht worden und wäre das nicht passiert, hätte Herr X auch nicht so ungeschickt reagiert, denn Herr X hatte das Schriftsück ja schon ein paar Tage vorher unterschrieben gehabt.
Herr X hat aber heute mit einem gestandenen Rechtsanwalt telefoniert und der war der Meinung, daß das Verhalten des Herrn X unter den Umständen, wie es passiert ist, keine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Und falls selbige doch kommen sollte, muß doch vorher auf jeden Fall der Betriebsrat gehört worden sein, oder?
Herr X hat aber heute mit einem gestandenen Rechtsanwalt
telefoniert und der war der Meinung, daß das Verhalten des
Herrn X unter den Umständen, wie es passiert ist, keine
fristlose Kündigung rechtfertigen würde.
Sehe ich auch so, zumal Herr X ja ohne ausdrückliche Aufforderung seine Reue gezeigt hat. Eine fristgerechte könnte eventuell klappen, aber auch hier entscheidet der Richter und Herr X ist nicht chancenlos, da evtl zunächst nur eine Abmahnung als „ausreichend“ erachtet werden könnte.
Und falls selbige
doch kommen sollte, muß doch vorher auf jeden Fall der
Betriebsrat gehört worden sein, oder?
Herr X sieht die Sache jetzt erstmal etwas gelassener als noch gestern abend. Sicher, mit einer gewissen Spannung muß Herr X nun erstmal noch vorübergehnd leben, aber wenn in dieser Sache der Menschenverstand klar bleibt, sollte es keine fristlose Kündigung geben.
Eine Frage, die mir nicht aus dem Kopf gehen will: wieso hat denn das Personal Angst vor Herrn X? Soweit Herr X einmal Rot gesehen hat, sollte zumindest diese Sache nicht auf sich ruhen gelassen werden. Herr X sollte sich eventuell entschuldigen und diese "Angst"zustände frühzeitig dadurch im Keim ersticken, daß er offen und vielleicht ein wenig reumütig auf die entsprechenden Personen eingeht.
Dem Arbeitgeber ein Papier aus dessen Unterlagen herausreißen
und mitnehmen ist schlicht Diebstahl und berechtigt ohne
weiteres zur fristlosen Kündigung.
Diebstahl ► fristlose Kündigung ?
Bin zwar kein Anwalt, aber ich denke, es kommt auf das Diebesgut an.
Wenn jemand einen Bleistift mitgehen lässt, ist das streng genommen auch ein Diebstahl, aber sicherlich kein Grund für eine fristlose Kündigung. Bei einem Computer oder wichtigen Dokumenten sieht das sicherlich anders aus.
Es kommt nicht auf den Wert an, sondern auf den Vertrauensbruch!
Mein Lieblingsbeispiel ist der Lagerarbeiter, der bei der Metro in Essen eine kleine Flasche Mineralwasser (Wert damals ca. 40 Pfennige) entwendete -> die fristlose Kündigung wurde vom ArbGericht Essen bestätigt!
Es kommt nicht auf den Wert an, sondern auf den
Vertrauensbruch!
Auch nicht.
Es kommt auf den Wert und den Vertrauensbruch an.
Mein Lieblingsbeispiel ist der Lagerarbeiter, der bei der
Metro in Essen eine kleine Flasche Mineralwasser (Wert damals
ca. 40 Pfennige) entwendete -> die fristlose Kündigung
wurde vom ArbGericht Essen bestätigt!
Erstens heißt das nicht, dass heute ein anderes Gericht diese Kündigung als ‚nicht verhältnismäßig‘ einstufen würde,
und zweitens
wer sagt denn, dass bei einer Berufung eine höhere dieses Urteil nicht aufgehoben hätte…?
Auch nicht.
Es kommt auf den Wert und den Vertrauensbruch an.
Es geht um den wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung. Dieser muss die Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung in diesem Fall für den Arbeitgeber zu Nichte machen.
Da ist die Tat und nicht der Wert entscheidend!
Erstens heißt das nicht, dass heute ein anderes Gericht diese
Kündigung als ‚nicht verhältnismäßig‘ einstufen würde,
und zweitens
wer sagt denn, dass bei einer Berufung eine höhere dieses
Urteil nicht aufgehoben hätte…?
Um es mit Deinen Worten zu sagen:
Erstens kann es gut sein, dass heute ein anderes Gericht genau so entscheidet
und zweitens
Wer sagt denn, dass bei der nächsten Instanz das Urteil nicht genau so bestätigt worden wäre?
Klar entscheidet im Zweifel immer der Richter - aber nach all den Prozessen, die ich mir in meiner leider viel zu häufigen Freizeit im letzten Jahr angeschaut habe, glaube ich, dass die meisten Richter bei einem Diebstahl (egal, wie hoch der Wert ist) eine außerordentliche Kündigung bestätigen würden!
Ob das allerdings hier im betreffenden Fall (der sich ja erst so nach und nach mit Einzelheiten füllte) überhaupt als Diebstahl zu werten wäre…
Ich denke, etwas Beruhigung sollte Dir gut tun (-:
Die Tatsache, dass D… X sich direkt entschuldigt und seinen Fehler eingesehen hat, spricht unter den geschiderten Umständen eher für den Arbeitnehmer!
Evtl. könnte er versuchen, bei den Mitarbeitern der Personalabteilung mit einer Schachtel MERCI oder ähnlichem das Image des Brutalos loszuwerden (das ist kein arbeitsrechtlicher Hinweis!)
Herr X ist alles andere als ein aggressiver Typ, nur manchmal etwas spontan und impulsiv; das Personal war wohl einfach etwas geschockt, denn Akten herausreißen kommt ja nicht alle Tage vor. Vor Herrn X braucht keiner Angst zu haben und das wäre auch so ziemlich das letzte, was der wollte. Herr X hat sich mehrfach entschuldigt und das Dokument ist auch längst wieder in den Akten. Fernerhin hat Herr X mit dem Büro, in welchem der Vorfall passiert war, immer nur dann zu tun, wenn er es freiwillig aufsucht, denn die beruflichen Obliegenheiten des Herrn X haben mit den betriebsinternen Büros absolut nichts zu tun.