vs gerichtlich festgestellte Vaterschaft.
Hallo,
angenommen es wird bei dem vermeindlichen Kindesvater per Gericht und Abstammungsverfahren die Vaterschaft festgestellt. Er wird daraufhin zum Unterhalt für das minderjährige Kind verurteilt und bekommt einen Unterhaltstitel.
Muss er dennoch dieses Dokument
http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2010/Niedersc… (Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. vor Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung) unterzeichnen?
Insbesondere im letzten Abschnitt „Ich will mich auch zur Zahlung von Unterhalt verpflichten“.
Mit „wollen“ hat das ja wenig zu tun, schließlich ist man verurteilt worden und meine Frage ist, ob es überhaupt dennoch notwendig ist, wenn Gericht einen schon dazu verurteilt hat. Insgesamt finde ich diese Belehrung sehr Männer diskriminierend, aber das interessiert vermutlich auch niemanden.
Gruss GDA