Dokumentation der Softwareentwicklung

Hallo,

wer kennt sich aus mit rechtlichen Problemen bei der Entwicklung von individuell hergestellter Software?
In welchem Umfang ist eine Dokumentation erforderlich? Gibt es hierzu Rechtsprechung?
Vertraglich wurde nicht vereinbart, dass überhaupt eine Dokumentation erfolgen soll, daher wurde natürlich auch nicht darüber gesprochen, wie diese aussehen soll.
Jetzt ist das Produkt fertig und der Kunde beanstandet die fehlende Dokumentation.
Gibt es allgemein gültige Vorschriften, in welchem Umfang eine Dokumentation auf jeden Fall - auch ohne vertragliche Vereinbarung - zu erfolgen hat?

Vielen Dank im voraus!

Martina

Hallo Martina,

bei dem vertrieb von Ware, egal ob es sich nun um Schubkarren oder um Individualsoftware handelt, hat der Kunde (in Deutschland) ein Recht auf eine deutsche Anleitung.
Diese muß nicht unbedingt in gedruckter Form vorliegen.
Sog. Online-Hilfen reichten (manchmal leider) auch aus.

D.h. nun für Dich, daß Du um eine ausreichende Dokumentation der Funktionsweise, der Bedienung usw. nicht herumkommen wirst.

Mein Tip : Schau doch einfach mal ins Pflichtenheft. Dort steht schon eine Menge drin.

Gruß

Chris