Dokumentation, Excel & Rechtspr

Dokumentation, Excel & Rechtsprechung.

Wer weiß was zum Thema? Gute Literaturstellen gesucht.
Welche Dokumentationskraft haben Exceltabellen, wenn Sie nicht ausgedruckt und per Unterschrift gültig gemacht werden?

Und was sagt die Rechtsprechung dazu, daß ich dieses ausgedruckte Excel-dokument jederzeit wegwerfen kann und durch ein geändertes ersetzen kann (ebenfalls wieder von mir unterschrieben). Eine Historie im Sinne eines geschlossenen Systems, z.B. eines Buches mit nummerierten Seiten oder einer speziellen (z.B. Kassenbuch-) Software gibt es dann doch nicht …

Wer kann helfen? Danke!

Grüße

Hallo,
ich kann mir gar nicht so recht einen Sachverhalt vorstellen, wo eine Excel-Tabelle rechtlich relevant sein kann?
Hast du mal ein Beispiel?
Ich kann doch jede beliebige Tabelle erzeugen - und nun?

Ansonsten wäre vielleicht das Thema „Beweiskraft Digitaler Dokumente“ und „digitale Signatur“ hilfreich?

-> Digitale Dokumente werden als Beweismittel anerkannt, wenn sie mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehen sind (diese Signatur stellt sicher, dass z.B. bei Versand solcher Dokumente die Echtheit und Unverändertheit des Dokumentes gesichert ist).
Bei Dokumenten ohne eine solche Signatur liegt es im Ermessen der jeweiligen Richter, ob es anerkannt wird oder nicht.

Beatrix
http://www.trixi.de

Hallo Bea,
im Themenschwerpunkt habe ich es etwas detaillierter aufgeführt.
Vielleicht versteht sich es dann leichter… hoffe ich zumindest.
Danke für s Interesse auf jeden Fall, und für s Daumendrücken für einen guten Tipp!

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