Hallo,
ich hätte gerne gewusst, wie lange man als Privatperson Dokumente aufbewahren muss, wie z.B. Versicherungsunterlagen, Kontoauszüge usw.
Vielen Dank.
Grüße
Lara
Hallo,
ich hätte gerne gewusst, wie lange man als Privatperson Dokumente aufbewahren muss, wie z.B. Versicherungsunterlagen, Kontoauszüge usw.
Vielen Dank.
Grüße
Lara
Hallo,
ich hätte gerne gewusst, wie lange man als Privatperson
Dokumente aufbewahren muss, wie z.B. Versicherungsunterlagen,
Kontoauszüge usw.
dass es für Privatpersonen Aufbewahrungspflichten gibt ist mir nicht bekannt.
Es ist jedoch ratsam, seine Versicherungsunterlagen mindestens so lange aufzubewahren, wie die Vericherung läuft.
Die restlichen Uunterlagen würde ich zumindest entsprechend der Verjährungsfristen aufbewahren.
Deine Sozialversicherungsnachweise solltest du natürlich bis zu Rente aufbewahren.
Marion
Hallo Lara,
als Privatperson MUSS man überhaupt nichts aufbewahren…
ABER…
Es ist höchst sinnvoll, ALLE Unterlagen aufzuheben…
Denn nur wenn du jede Zahlung (Strom/Gas/Miete usw.) jederzeit
nachvollziehen und belegen kannst, bist du auch vor „Ungerechtfertigten“
Nachforderungen geschützt…
mfg
Hi,
als Hausbesitzer sollte man Kontoauszüge 2 Jahre aufbewahren, damit man nachweisen kann, dass man evtl. Reparaturen durch Firmen hat machen lassen und nicht durch Schwarzarbeiter. Habe ich jedenfalls so gehört.
Gruß
Nelly
Moin, Frank,
Denn nur wenn du jede Zahlung (Strom/Gas/Miete usw.) jederzeit
nachvollziehen und belegen kannst, bist du auch vor
„Ungerechtfertigten“
Nachforderungen geschützt…
wer eine Forderung stellt, muss nachweisen, dass sie berechtigt ist - nicht umgekehrt. Ich biete in so einem Fall dem Versorger an, auf seine Kosten bei meiner Bank nachforschen zu lassen, dann schrumpft das Begehren ruckartig.
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
der Versorger dreht dir dann einfach den Hahn zu und gut ist…
Lese dir doch bitte einmal die enstprechenden „Bedingungen für die Versorgung mit…(GAS/WASSER/STROM)“ durch…
In unserer „Bananen-Republik“ musst DU nämlich „beweisen“,das du
bezahlt hast…ansonsten erwirkt der Versorger nämlich schlicht und ergreifend eine „Einstweilige Verfügung“ beim AG,mit der er dir den
„Saft“ abdrehen kann…davon bekommst DU als „Verbraucher“
erst dann was mit,wenn der Anschluß bereits „abgeklemmt“ ist…