Hallo,
weiß jemand, ob ich einen Brief beim Amtsgericht hinterlegen kann, der in meinem Todesfalle an den Empfänger abgeschickt wird. Geht das?
Was kostet sowas?
Wer toll, wenn das jemand weiß. 
Hallo,
weiß jemand, ob ich einen Brief beim Amtsgericht hinterlegen kann, der in meinem Todesfalle an den Empfänger abgeschickt wird. Geht das?
Was kostet sowas?
Wer toll, wenn das jemand weiß. 
Hallo,
weiß jemand, ob ich einen Brief beim Amtsgericht hinterlegen
kann, der in meinem Todesfalle an den Empfänger abgeschickt
wird. Geht das?
Was kostet sowas?
Wenn der Brief beim Nachlassgericht als Testament hinterlegt wird, dann wird dieses Testament automatisch nach dem Tode eröffnet und dann an die im Testament Genannten und alle übrigen potentiellen gesetzlichen Erben verschickt. D.h. wenn das Schriftstück irgendeinen erbrechtlichen Gehalt hat, ist die Sache also eigentlich kein Problem, mal abgesehen davon, dass der Inhalt natürlich allen potentiellen Erben und dem Gericht bekannt wird. Was das Nachlassgericht mit einem verschlossen übergebenen Schriftstück machen würde, bei dessen Eröffnung es feststellen würde, dass es keinerlei erbrechtliche Relevanz hat, dürfte von der Tagesform des Rechtspflegers abhängen. Da dann ja keine „Eröffnung eines Testaments“ vorliegt, können hierfür keinerlei Kosten berechnet werden, und würde das Gericht auf den Kosten für den Versand des Briefes sitzen bleiben.
Die Hinterlegung eines Testaments selbst kosten eine Viertel Gebühr nach KostO, d.h. es müsste ein Wert der Sache angegeben werden, und hiernach dann die Hinterlegungsgebühr berechnet werden.
Als weitere Alternative würde sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers anbieten, wenn man will, dass nur der berechtigte Empfänger den Inhalt des Briefes zu lesen bekommt. Dann übergibt man den Brief dem Testamentsvollstrecker und hinterlegt bei Gericht ein Testament, in dem man die Testamentsvollstreckung anordnet. Dadurch wird der Testamentsvollstrecker automatisch vom Tode des Erblassers informiert und kann dann entsprechend tätig werden. Ich habe selbst für diverse irgendwann mal auf mich zukommende Vollstreckungen hier schon Akten liegen, die über das Testament selbst hinausgehende Dokumente und Anweisungen enthalten, die dann umzusetzen sind.
BTW: Einfach so zur Hinterlegungsstelle des AG rennen und ohne laufendes Verfahren etwas hinterlegen zu wollen, klappt in diesem Fall nicht.
Gruß vom Wiz
Donnerwetter.
Vielen Dank für diese tolle und ausführliche Antwort.
Hat mir sehr geholfen.
-))