Hallo zusammen, was muss man beachten, wenn man Dokumente ohne Unterschrift erzeugen möchte (z. B. Zeugnisse nach EN 10204)? Reicht der Hinweis, dass dieses Dokument elektronisch erstellt wurde? Reicht es, wenn es der Kunde akzeptiert oder verstößt man dann dennoch gegen eine Norm oder geltendes Recht?
PDFA ist halt so eine Sache, da sich nur sehr wenige, speziell kundenseitig damit auskennen.
Das kommt drauf an, welche Form vorgeschrieben ist. In einigen Fällen verlangt das Gesetz Schriftform, d. h. das Textdokument muss unterschrieben sein. Ein Zusatz, dass dieses Dokument maschinell erstellt und daher ohne Unterschrift gültig ist, hat auf den privaten Rechtsverkehr keine Auswirkung. Anders bei maschinell erstellten Behördenschreiben: Hier ist eine Unterschrift entbehrlich (vgl. z. B. § 37 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
Gruß, Mathias
Es gibt ja noch die Digitale Unterschrift. Diese ist im Rechtsverkehr voll anerkannt.
Super, der Artikel hilft schon mal ein Stück weiter!