Dokumentieren von Texten Vor Konsequenzen schützen

Guten Tag,

welche rechtlichen Konsequenzen hat das Dokumentieren im Internet von Texten in denen Aufrufe zu Straftaten enthalten sind fuer den Wiederveroeffentlicher und welche absicherungsmaßnahmen zum Ausdruck der Distanzierung kann der Wiederveroeffentlicher treffen um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen.

Mit freundlichen Grüßen und danke, dass Sie sich zeit genommen haben mir zu Helfen

Tom

Guten Tag,

welche rechtlichen Konsequenzen hat das Dokumentieren im
Internet von Texten in denen Aufrufe zu Straftaten enthalten
sind fuer den Wiederveroeffentlicher und welche
absicherungsmaßnahmen zum Ausdruck der Distanzierung kann der
Wiederveroeffentlicher treffen um rechtlichen Konsequenzen zu
entgehen.

Das kann man pauschal nicht beantworten. Die Rechtsprechung hat dazu mittlerweile sehr vielfältige Urteile erbracht, aktuell wohl sind die Urteile zu den durchgestrichenen Hakenkreuzen und der Nachdruck alter Zeitungen aus der NS-Zeit. Bei letzterem dürfte man aber schon sehr hart an der rechtlichen Grenze sein, da - zumindest meiner Meinung nach - die notwendige Behandlung des Inhalts und ggf. notwendige Distanzierung nicht ausreichend gegeben scheint.
Es kommt eben auf die Art und den Umfang der Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Thema an - und auch auf die offensichtlichen oder versteckten Ziele, die mit einer solchen Veröffentlichung oder Reproduktion etc. bezweckt werden. Bei Bildern aus z.B. dem Bereich der Kinderpornographie wäre eine Veröffentlichung der Originaldaten immer (und sicher auch zurecht) strafbar, auch wenn man noch so viel Text dazuschreiben würde und sich hundertmal darin distanzieren würde. Andererseits kann man mit der Lesung von „Mein Kampf“ auf Tournee gehen - wenn man z.B. Türke ist und dieses Buch sehr offen lächerlich macht.
Oder anders ausgedrückt: Es kommt wie üblich auf den Einzelfall an.

Hallo Knuter,

wenn der „Wiederveröffentlicher“ sich kritisch damit auseinandersetzt, dürfte es kaum Probleme geben, zumal wenn er selbst eindeutig Stellung gegen Gewalt einnimmt.

Sollte er dagegen selbst Gesetzesbruch befürworten, sieht das natürlich gleich ganz anders aus.

Es hängt also von der Stellungnahme des Schreibenden ab.

Gruß!

Horst