Domain

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin gerade auf der Suche nach der Antwort auf die Frage, wie man Domains löscht bzw. wie man einen solchen Löschungsanspruch durchsetzt.

Bei „.de“ Domains ist der Fall wohl recht eindeutig: Denic - Dispute Eintrag beantragen.

Doch wie liegt der Fall bei „.com“ Domains? Ich bin hier auf Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy wie auch das ICANN gestoßen. Aber…wann greift die eine Intuition, wann die andere?

Wie ist im allgemeinen das Vorgehen, wenn man der Meinung ist, die (andere) .com Adresse muss gelöscht werden? Geht man erst zu einem Gericht, holt sich den Löschungsanspruch und dann zu einer der genannten (oder anderen?) Institution? Oder geht man direkt zu der Institution, die ja scheinbar auch als Schiedsgerichte agieren?

Bin für sämtliche Info dankbar. Auch (aber nicht ausschließlich) juristische Details sind äußerst interessant!

Bin auch für sämtliche Hinweise, wohin ich mich sonst wenden kann dankbar!

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe!

Grüße,
Thule

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin gerade auf der Suche nach der Antwort auf die

Frage,

wie man Domains löscht bzw. wie man einen solchen
Löschungsanspruch durchsetzt.

Bei „.de“ Domains ist der Fall wohl recht eindeutig:

Denic -

Dispute Eintrag beantragen.

Doch wie liegt der Fall bei „.com“ Domains? Ich bin

hier auf

Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy wie auch

das

ICANN gestoßen. Aber…wann greift die eine Intuition,

wann

die andere?

Wie ist im allgemeinen das Vorgehen, wenn man der

Meinung ist,

die (andere) .com Adresse muss gelöscht werden? Geht

man erst

zu einem Gericht, holt sich den Löschungsanspruch und

dann zu

einer der genannten (oder anderen?) Institution? Oder

geht man

direkt zu der Institution, die ja scheinbar auch als
Schiedsgerichte agieren?

Bin für sämtliche Info dankbar. Auch (aber nicht
ausschließlich) juristische Details sind äußerst

interessant!

Bin auch für sämtliche Hinweise, wohin ich mich sonst

wenden

kann dankbar!

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe!

Grüße,
Thule

Ein Dispute Eintrag wie bei der Denic ist nicht möglich

nur durch ein UDRP Schlichtungsverfahren ist dies durch
den Rechstweg möglich,jedoch dauert dies mehrere Monate

Sollte ihr Markenrecht verletzt worden sein hilft es

nur sich einen Anwalt für Domainrecht zu suchen.

Mehr weiß ich leider auch nicht,vielleicht hilft der
Provider(tech-c/zone-c) der Domain weiter.

Weitere Informationen könnte die Seite :
http://www.damm-legal.de/der-dispute-eintrag-fuer-
auslaendische-domains bieten

Hi Thule,

tricky Sache die du machen willst. Grundsätzlich erst mal gesagt, einen Löschungsanspruch durchzusetzen, kommt einer Übernahme einer Domain gleich und dann sie löschen. Allerdings kann dann auch sofort die nächste Person die Domain wieder registrieren und nutzen.
Daher macht es nur Sinn auf Unterlassung und Herausgabe zu klagen (und dann selber nutzen!), wenn du die Nutzung einer Domain verhindern möchtest - sonst hast du den Streit alle paar Monate aufs neue.

Um deinen grundsätzlichen Anspruch durchzubringen, reicht es aus, wenn du per Anwalt Klage auf Herausgabe der Domain erhebst (bei einem lokalen Gericht).
Die Schiedsstellen sind nett, aber im Zeifel geben auch diese das an die lokale Gerichtsbarkeit ab.

Tipp:
Für gewöhnlich lohnt es sich, zu erst mal den Domaininhaber zu kontaktieren und den Anspruch geltend zu machen - dadurch lassen sich oft hohe Kosten sparen. Evtl. beseitigt sich das Problem auf diese Weise bereits.

Grüße,
Ole.

Hallo,

UDRP ist das Verfahren und nicht die Institution. Das URDP-Verfahren wird überfolgende Institute abgewickelt ( nicht ICANN, ICANN tut das Verfahren nur gestalten):

WIPO,NAF,CAC

die dann mit Ihren Panels als Schiedstellen agieren.

Gruss
steppy

Hallo Thule,

was ist denn der Hintergrund für die Löschung einer Domain? Warum soll diese gelöscht werden?

Eine solche Löschung ist relativ unnütz, wenn man die Domain, nicht selbst haben möchte, da sobald die Domain frei ist, jeder diese wieder registrieren kann. Es sei denn, es geht darum, dann du diese Domain für dich in Anspruch nehmen möchtest.

Aber normalerweise geht der Weg über ein Gericht.

Gruß,

Felix

UDRP Verfahren bei Domainstreitigkeiten
So ratsam es sein kann, ein deutsches Gericht mit der Durchsetzung seiner Ansprüche auf eine Domain zu beschäftigen, wird das zu nichts führen, wenn z.B. der Gegner in China sitzt.

Daher hat das UDRP-Verfahren, z.B. bei WIPO, durchaus seinen Charme, weil man weltweit seine Rechte auch durchsetzen kann. Zudem ist dieses Verfahren oft günstiger als ein Gerichtsverfahren, selbst dann, wenn man fachkundige Rechtsanwälte hinzuzieht und den Schriftsatz nicht selbst verfasst.

Nachteil:
Die unterlegene Partei kann ein Gericht anrufen.

Hans-Peter Oswald
http://www.domainregistry.de