Domain Ankauf aktivierungspflichtig

Wenn ich einem Dritten die Rechte an einer Domain abkaufe, ist das dann bei Euro 1000 aktivierungspflichtig?
Michael

Hallo!

Zunächst mal stelle ich mir die Frage, ob du ein Nutzungsrecht oder ein Namensrecht erhalten hast. Könntest Du rein rechtlich (!) die Domain weiterveräußern?

a) Falls eine derartige Verwertbarkeit besteht, handelt sich m. E. um einen Vermögensgegenstand, der immaterieller Natur ist. Er ist Dir als Eigentümer zuzurechnen, weil nur Du darüber verfügen kannst. Ein vorausgezahltes Nutzungsentgelt scheidet aus, weil es sich gerade nicht um ein Nutzungsrecht handelt. Immaterielle Vermögensgegenstände, die entgeltlich erworben wurden, sind zu aktivieren. Dies trifft dann auch in deinem Fall zu. Fraglich ist nur, ob das Namensrecht ähnlich einer Marke bzw. einem Warenzeichen abnutzbar ist. Im Zweifel würde ich dafür plädieren.

b) Falls es sich lediglich um ein unbefristetes Nutzungsrecht handelt, ist die Zahlung sofort abziehbare Betriebsausgabe, da mangels Zuordnung dieser Zahlung auf einen bestimmten Zeitraum keine Möglichkeit zur Rechnungsabgrenzung besteht, bei Überschussrechnung entfällt dies ohnehin.

Ciao!
Nemo