Domain einklagen

Hallo zusammen, meine Frage:

Herr Raida möchte gerne die Domain raida.de haben. Diese gehört aber einem großen Schokoriegelhersteller, der mal ein Produkt mit dem Namen Raida hatte, dies aber vor langem in Twiks umbenannt hat.
Oder ein anderer Fall, wo die gesamte Firma einen neuen Namen hat.

Hat Herr Raider Anspruch auf die Domain?

Meiner Meinung nach nein… nur weil das Zeug nicht mehr so genannt wird, gibt es trotzdem vorhandene Markenrechte.

Gruss highQ

Jetzt mal unabhängig von den einschlägigen Gesetzen: Die Frage lautet, ob A die Domain des B herausverlangen kann, wenn er sie haben möchte. B möchte sie aber doch auch haben. Wieso sollte A da jetzt bevorzugt werden? Die Frage ergibt doch gar keinen Sinn und würde nur Sinn ergeben, wenn A irgendwas hätte, was als „besseres Recht“ in Betracht käme.

1 „Gefällt mir“

Hallo,

http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/Bu…

VG
EK

Stimmt… habe übersehen, dass A eine Privatperson ist, die nix ausser dem Namen hat.

Hallo

Stimmt… habe übersehen, dass A eine Privatperson ist, die
nix ausser dem Namen hat.

Und die anderen haben nix ausser einem unbenutzten Schokoriegel.

Meiner Ansicht nach habe beide berechtigte Ansprüche auf die Domain und nur weil Hr. Shell damals verloren hat, heisst es nicht, das Gewerbliche automatisch immer das Domainrecht bekommen. Wird wohl eine Einzelfallprüfung sein - welche Ansprüche sind älter, wie wird die Marke genutzt, wie bekannt ist die Marke…

Aus meinem (Schoko) Bauch heraus würde ich aber auch die Chancen von Herrn Raida eher klein einschätzen.

Gruß, DW.

Hallo,

Meiner Ansicht nach habe beide berechtigte Ansprüche auf die
Domain…

Ähm - spielt hier nicht noch ein wenig das Recht dessen hinein, der eher da gewesen ist?
Gruß
loderunner (ianal)

Und die anderen haben nix ausser einem unbenutzten
Schokoriegel.

Falsch… die haben auch noch die Domain.

Und das zusammen mit einem Markenrecht ist schon eine sehr starke Basis.

Hallo

Meiner Ansicht nach habe beide berechtigte Ansprüche auf die
Domain…

Ähm - spielt hier nicht noch ein wenig das Recht dessen
hinein, der eher da gewesen ist?

Ja.

Aber Hr. Shell war ja auch schneller als die Firma Shell und musste trotzdem die Nutzung der Domain unterlassen. Bei ganz grob gleichberechtigten Ansprüchen entscheidet, wer zuerst da war, ist eine Marke aber auf der einen Seite viel bedeutende, wichtiger oä. kann auch der Vorreiter das Nachsehen haben.

Gruß, DW.

Was ist wenn der Name nicht mehr genutzt wird?
Hallo,

danke für die zahlreichen Antworten auch in dem anderen Thread-Ast.

Das eine Marke ein stärkeres Recht hat war mir bekannt. Was ist aber, wenn es den Namen nicht mehr gibt, oder schon seit längerem ein anderer Name genutzt wird.

Wäre es ein Unterschied, wenn es sich um ein Produkt oder den Firmennamen handelt?

1 „Gefällt mir“

Hallo,

reden wir von einer Marke? Besteht noch Markenschutz?

http://dejure.org/gesetze/MarkenG/47.html

VG
EK