Domain-Grabbing

Hi All,
also ich hab versehentlich eine Domain gegrabbt. Wie auch immer. Anwälte haben mir nun eine Frist gesetzt, diese abzutreten. Dass werd ich auch tun, da die Sache klar ist. Allerdings „wundert“ mich die Methode des Vorgehens. Ein Einschreiben erreicht bspw. meinen Vater, indem steht, dass er (mein Vater) letztens beim telefonischen Gespräch mit ihm (dem Rechtsanwalt) div. Dinge und zusagen tätigte. Fakt ist, dass meinen Vater nie ein Anruf erreichte! Eine Lüge. Sind das die Praktiken hier in Deutschland? Wo sind wir eigentlich? Zudem hat mein rechtlich sowieso nix zu sagen, ich bin schon lange nicht mehr 18 und die Domain läuft ausschliesslich auf meinen Namen.

Was hält ihr davon? Kann ich diesen Rechtsanwalt auf Verleumdung verklagen oder warten die nur auf so Überreaktionen?

so long,

Wenn der Anwalt absoluten Blödsinn geschrieben hat, dann kannst Du Dich selbstverständlich dagegen wehren. Ob eine Strafanzeige infrage kommt, kann nur jemand beurteilen, der sich mit dem Thema direkt befaßt. Also ein Anwalt, den Du einschaltest, ggf. auch ein erfahrener Polizist. Vielleicht gehst auch vorher mal zur Anwaltskammer und frägt ganz naiv mal nach, ob das ein Anwalt darf, was er da gemacht hat. Also, wenn Du die Sache weiterverfolgend willst, mußt Du wahrscheinlich einen Anwalt einschalten. Doch dies kommt teuer! Ob es der Fall wert ist, mußst selbst beurteilen.

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Hallo Super Turk,

der fiese Anwalt gibt strafrechtlich nix her.

Die Beleidungsdelikte - und dazu gehört die Verleumdung - müssen über einen gewissen privaten Bereich hinaus an Bedeutung erlangt haben. Das heißt also, es müssten andere Personen als dein Daddy und du davon gehört und im übrigen dies auch noch als eine Diffamierung eingestuft haben.

Was der Anwalt gemacht hat, ist eine typische Abmahnung. Evtl. wird er dir Kosten anhängen wollen. Da kommt es darauf an, wie die Rechtslage zu der Domain gewesen ist (z.B. hast du sie dir unberechtigt unter den Nagel gerissen etc.).

Viel Glück, bebro

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Hi!

An Deiner Stelle würde ich die zuständige Anwaltskammer einschalten, daß diese gegen den Anwalt ermitteln! Die werden dann schon entscheiden, inwiefern dieser gegen gültiges Recht verstößt!

Naja…deine Aktion wird vermutlich rein gar nichts bringen da Aussage gegen Aussage steht (auch wenn die des Anwaltes rel. albern ist ;o))), aber wenn sich schon mehr gemeldet haben…

Machs einfach - kostet nichts - und der Anwalt bekommt vielleicht eine Lektion !

Bernd
*dergeradezweiAnwälteanzeigenmußte*

gibts die anwaltskammer auch irgendwie im internet? zumindest also vorabinformation…

gruss und danke

gibt ja einige… du mßt schon die für Dich zuständige nehmen ;o))

Sieh mal unter jura.de nach, da hab ich glaub ich die Adresse her…die von Frankfurt bzw. Hamm kann ich dir auch direkt geben…

Bernd

zugabe
unter www.justiz-(eigenesBundeslandeinsetzen).de findest du Adressen ;o)

gibts die anwaltskammer auch irgendwie im internet? zumindest
also vorabinformation…

gruss und danke

Alternativ gibt es die Möglichkeit, das nächste Amtsgericht anzurufen. Die geben auch Auskunft und helfen weiter.