grundsätzlich, sind alle Ausgaben, die im Rahmen deiner geschäftlichen Tätigkeit anfallen und zur Beschaffung der „Ware“ nötig sind, als betriebliche Ausgaben zu sehen und auch so zu behandeln.
Daher ein klares ja!
Laut einigen Rechtsurteilen, und Beiträgen im Internet werden Domains als „Immatierielles wirtschaftsgut“ angesehen, und laut deren aussage, die Betriebsausgaben nicht angerechnet, ich stehe jetzt etwas auf dem Schlauch.
meine Meinung zu Deiner Frage lautet wie folgt: Wie bei jedem anderen Handel mit materiellen Gütern, so können Ausgaben welche zur Anschaffung von Gütern( Deine Ware ist die Domain) genutzt werden, als Betriebsausgaben deklariert werden. Bitte beachte, das eine betriebliche Veranlassung bestehen muss und Du den Nachweis der Betriebsausgaben führen musst!
Sie verwechseln grade die Rechtssprechung bezüglich eines Domainkaufs als Betrieb, bei dem es um eine Betriebsausgabe oder Anlagegut geht, mit einem Handelsgut, was Sie beabsichtigen zu kaufen.
Kurz zur Erklärung: Ein Betrieb, zB. ein Stahlhandel kauft sich eine Domain, mit dem Hintergrund diesen für seinen Stahlhandel zu nutzen. Dabei stellt sich dann steuerlich die Frage der Art der Betriebsausgabe. Sicherlich kann es hier dann nicht als abschreibbares Anlagegut gewertet werden, da die Domain im Laufe der Zeit nicht an Wert verliert, wie zB. ein PKW.
Auch muß geschaut werden, ob es sich überhaupt als Betriebsausgabe rechtfertigt.
Dieses trifft aber nicht auf Sie zu. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann wollen Sie die Domains kaufen und kurzfristig mit Gewinn verkaufen. Daher erklären Sie eindeutig eine Gewinnerzielungsabsicht und finden sich steuerlich als Gewerbetreibender wieder. Somit sind alle Ausgaben, die erforderlich sind um an Ihre Ware zu kommen, als Betriebsausgaben zu betrachten. Sie betreiben als Handel.
Sollten Sie allerdings die Domains über einen längeren Zeitraum behalten wollen (mehrere Jahre) um einen höheren Gewinn zu erzielen, kann das Ganze schon anders ausfallen.
In so einem Fall, würde ich mich bei einem guten Steuerberater näher erkundigen um von Anfang an nichts falsch zu machen. Die Rechtsurteile in diesem Fall sind nicht eindeutig. Im Zweifel können Sie es immer noch als Sammlung deklarieren und fallen damit unter die Hobbyklausel und brauchen nicht mal über ein Gewerbe nachdenken.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen. Sollten Sie dennoch Fragen haben, dann schreiben Sie ruhig, aber mit mehr und detaillierteren Informationen, damit ich adäquat antworten kann.
Eindeutig „ja“. Wie bei jedem Gewerbe kann man natürlich auch beim Domaining die Ausgaben mit den Einnahmen verrechnen. Eine Aufbauphase wird immer zugestanden, in der man erstmal Verluste macht und diese mit anderen Einnahmen verrechnen kann. Die MwSt aus dem Verlustbetrag bekommt man vom Finanzamt erstattet.
Vorsicht Falle: Kommt man aber gar nicht in’s Verdienen, wird Liebhaberei bzw. private Ausgaben unterstellt und man muss eventuell erhaltenene Steuervorteile zurückzahlen.
wenn der Zweck deiner Unternehmung Domainhandel ist, dann ja, dann sind beides Anschaffungskosten und die Domains gehen in den Wareneingang. Es ist allerdings nicht einfach in den Domainhandel jetzt noch einzusteigen. Ich kann dir http://www.nicit.com/firstview-domainbewertungen.php
empfehlen, dort kannst du alle Domains die du kaufen willst oder auch noch freie Domains die Du registrieren willst vorher für knapp über ein Euro je Domain von Profis bewerten lassen. Diese Profis machen das schon seit über 10 Jahren und haben u.a. poker.de für 700.000 Euro verkauft. Seit dem ich das nutze, hat mein Domainportfolio eine bessere Performance und meine Registrierungskosten sind deutlich nach unten gegangen, meine Domainkäufe und Verkäufe sind viel effektiver geworden. Als erstes hatte ich das genutzt um schlechte Domains aus meinem Domainportfolio zu filtern.