Domain Inhaber - Admin C

Hi,
der Betreuer der Webseite eines Vereins ist verstorben. Er ist als Inhaber der Domain und als Admin C eingetragen.
Mit den Erben wird die Herausgabe der Domain vereinbart.
Muss der Inhaber der Domain eine echte Person sein oder kann auch ein Verein Inhaber sein? Der Admin C muss wohl eine wirkliche Person sein.
Wer stellt den KK-Antrag und an wen ist der Antrag zu stellen?
Hoster soll bleiben wie bisher.

Wäre dankbar für eine fundierte Antwort.
Gruß
Blah

der Betreuer der Webseite eines Vereins ist verstorben. Er ist
als Inhaber der Domain und als Admin C eingetragen.

Ist die Domain noch aktiviert und steht im Netz?
Steht der Provider Zugang zur Verfügung?
Wenn ja, kann meines Wissens dort einiges direkt geändert werden wie Bankverbindung, Verantwortlicher, Email …

Wer stellt den KK-Antrag und an wen ist der Antrag zu stellen?
Hoster soll bleiben wie bisher.

Einen KK-Antrag benötigt man eigentlich nur für einen Provider-Umzug

Wave

Hi, Wave,
ja, die Domain ist aktiv und im Netz zu sehen.
Zugang zur und Zugriff auf die Seite hatte nur der verstorbene AdminC, d.h. es sind keine Passwörter oder Zugriffsadressen bekannt.
Lt. Provider/Hoster ist bei Inhaberwechsel die Unterschrift des alten wie des neuen Inhabers erforderlich.
Blah

Hallo Blah,

der Domainwechsel läuft in der Regel so ab:

Ihr als Verein(mit rechtlicher Person)stellt den Domainantrag und der jetzige Domaininhaber stimmt den Domainwechsel zu.
Kompliziert wird es jetzt,wenn der Domaininhaber verstorben und die Hinterbliebenen keine Unterlagen für die Zugangsdaten der Homepage haben.Am besten ist es dann,sich mit dem Hoster der Domain in Verbindung zu setzen um zu erfahren welche Dokumente benötigt werden.
Ansonsten wird das ein Schriftverkehr ohne Ende und es kommt nichts als Ärger dabei heraus.
Kläre bitte mit den Hinterbliebenen,ob die Vertragsdaten vorhanden sind.
(Vertragsnummer+Passwort)

mfg
Bollfried

Herzlichen Dank, das waren die Informationen, die mir fehlten.
Blah

Hallo Blah,

vielen Dank für die Bewertung.
Anbei noch ein paar nützliche Hinweise:

Aus Erfahrung (2Jahre an der Line für Homepages mit allem was dazu gehört) ergibt es immer dann Schwierigkeiten,wenn dem Webdesigner zuviele Rechte eingeräumt werden.
Nach dem hochladen der neuen Homepage ändert bitte die Zugangsdaten,so das nur die berechtigten Personen des Vereins Zugriff auf den Vertrag haben.So seid Ihr nicht erpressbar,wenn es zu Unstimmmigkeiten kommt.

mfg Bollfried

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Zugang zur und Zugriff auf die Seite hatte nur der verstorbene
AdminC, d.h. es sind keine Passwörter oder Zugriffsadressen
bekannt.
Lt. Provider/Hoster ist bei Inhaberwechsel die Unterschrift
des alten wie des neuen Inhabers erforderlich.

dann nehme Kontakt mit dem Provider auf und schildere diesem die Situation. Solche Wechsel kommem ja immer wieder mal vor.
Ein solcher Wechsel geht sicherlich nur schriftlich mit Beilegung verschiedener Dokumente wie:
Besitzer Alt:
Sterbeurkunde, Name, Anschrift, Bankverbindung alt, Domain, …
Besitzer Neu:
Name, Anschrift, Bankverbindung neu, …
Bitte um Zustellung der erforderlichen Zugangsdaten nach dem Wechsel.
Etwas umständlich aber sicher.
Unbedingt Vorgehen mit dem Provider vorher im Detail abstimmen.
Viel Erfolg
Wave

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Danke Dir, Wave.
genau so habe ich jetzt unser Vorgehen geplant. Möchte den Hinterbliebenen nur noch ein wenig Zeit lassen. Die Domain wurde bisher sowieso vom Verein bezahlt, bis die nächste Rechnung kommt, ist noch genügend Zeit.
Blah