Domain-Recht...eilig

Folgendes Problem:
Bekannte Persönlichkeit aus einer RTL-2-Containerserie besitzt die Domain www.big-bella.de. Ein anderer reserviert sich die Domain www.bigbella.de auf seinen namen und erhält nun die Androhung einer Abmahnung, wenn er nicht bis morgen die domain abtritt. Ist dies auch bei Spitznamen wie bigbella, die ja eigentlich unter dem namen „sabrina“ bekannt ist möglich?
Wenns eben geht, keine vorwürfe, da nicht ich der betroffene bin und derjenige sich seines evtl. fehlers nun sicher bewusst ist.

ein äußerst heißes Pflaster! Seit wann hat der zweite den Namen registrieren lassen; d.h. wer war schneller? Im übrigen sind so kurze Reaktionszeiten unzulässig! Die Gerichte sind meist der Meinung, frage trotzdem einen Anwalt, der sich damit auskennt, daß im Normalfall acht Tage ausreichen um vernünftig zu reagieren. Eine kürzere Frist grenzt an Nötigung!

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