Domain-Recht im Plural

Hallo,
ich habe vor einigen Jahren eine Domain für eine Homepage erworben, mit der ich mir nebenbei ein paar Euro verdienen wollte. Letztes Jahr hat sich jedoch ein Millionen-Schweres Unternehmen die selbe Domain in der Einzahl gesichert. Die Firma trägt nun auch den Namen dieser Domain im Singular.

Was sollte ich nun mit dieser Homepage machen? Kündigen, Zum Verkauf anbieten, dem Unternehmen selbst anbieten? Oder kann ich diese weiter betreiben? Oder ist es möglich eine Abmahnung zu bekommen?

Vielen Dank bereits hier schon für qualitative Antworten =)

Das kann ich dir so leider nicht beantworten, der einfachste Weg wäre die Firma einfach anzuschreiben oder einen speziellen Rechtsanswalt für Internetrecht aufzusuchen. Es kommt nämlich darauf an,welche Rechte sich diese Firma gesichert ist und in welchem Land diese Firma aggiert. Genauer kann ich dir ohne weitere Informationen deinerseits auch nicht helfen.

Ohne den Namen der Domain kann man keine konkrete Aussage machen.

Melden Sie sich doch einfach mal.

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Ich kann Ihnen dann eher Rat geben.

Hallo,

hier würde ich einen Anwalt für Internetrecht befragen, da dies doch mittlerweile ein ziemlich komplexes Thema ist.
Sorry, wenn ich hier nicht weiterhelfen kann.

Viele Grüsse

Hallo Lundi,

zwar bin ich im Thema Domain-Recht nicht wirklich fit, rein der Überlegung nach würde ich aber sagen, dass du dir absolut keine Gedanken machen musst.

Denn 1. handelt es sich bei der Internetadresse deiner Domain zwar um einen ähnlichen, aber nicht um denselben Namen.
Und 2. besteht deine Domain schon länger, als die des anderen Unternehmens, richtig? Du hast dir mit der Eröffnung der Domain sicherlich seinerzeit auch die Rechte daran erworben.

Ich denke, du kannst deine Domain ohne Sorge weiter betreiben. Es gibt viele verschiedene Internetseiten, die unter ähnlichen Adressen laufen.

Solltest du ernsthaft beunruhigt sein, würde ich dir empfehlen, dir einen Beratungstermin bei einem Anwalt oder einer entsprechenden Beratungstelle zu holen. Falls du eine Rechtsschutzversicherung besitzt, würde ich dort anfragen, ob die Kosten für die Beratung durch den Anwalt von dieser übernommen werden.

Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

LG