Hallo,
im Bekanntenkreis ist eine interessante Frage aufgetaucht. Stellen wir uns mal folgendes Szenario vor:
Anton ist im Verkauf für ein bestimmtes Produkt tätig und hat hierfür den Produktnamen als de-Domain registriert. Der Hersteller hat dies geduldet, da er die Bedeutung von Domains zum damaligen Zeitpunkt unterschätzt hat. Letztlich war er zufrieden, dass der Verkäufer ganz gut mit der Domain verkaufte. Schließlich ließ sich der Hersteller sogar hinreissen, Anton schriftlich zu versprechen, dass er diese Domain niemals hergeben müsse.
Nun wurde beim Hersteller aber umstrukturiert und auch aufgrund äußerer Erfordernisse, die der Hersteller nicht zu verantworten hat, muss die Domain nun doch zurück zum Hersteller. Anton weigert sich und beruft sich auf das Schreiben. Aber wohlgemerkt, es handelt sich um einen Produktnamen, der als Markenname geschützt ist. Also Markenname.de. Muss Anton die Domain herausgeben oder nicht? Hat er das Recht, auf dieser Domain weiterhin diese Produkte zu verkaufen oder kann ihm der Hersteller dies mit Recht untersagen? Oder muss der Hersteller ggf. Schadenersatz leisten?
Wie schätzt ihr diese Lage ein?
*gespannt*
Julia
Hallo,
wenn der Hersteller auch der Markenrechtsinhaber ist, und als solcher wirksam auf die Domain kostenfrei auf Dauer verzichtet hat, dann wird er sich schwer tun, sich jetzt hiervon lösen zu wollen, und die Domain trotzdem haben zu wollen. Das - hoffentlich rechtlich einwandfreie - Schreiben des Markenrechtsinhabers auf die Domain zu verzichten, gibt dem aktuellen Inhaber der Domain auf Dauer ein Nutzungsrecht, und damit ist das Thema eigentlich erledigt.
Auf der anderen Seite kann man natürlich aus so einer Geschichte auch ein für beide Seiten interessantes Geschäft machen. Denn der Domaininhaber will es ja vermutlich nicht auf Streit mit seinem Lieferanten ankommen lassen, und hat ja auch nicht mehr viel von der Domain, wenn er das zum Namen passende Produkt nicht mehr verkaufen kann, wenn ihm der Lieferant die Freundschaft kündigt. Umgekehrt wird der Lieferant wissen, dass er rechtlich eine schlechte Position hat, an die Domain heranzukommen, wenn er es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Zudem dauert dies, und kostet. Da kann man auch gleich Geld locker machen, um die Sache gütlich zu regeln. Da ist aber Verhandlungsgeschick und Wissen um den Wert von Domains gefordert.
Gruß vom Wiz
Darf jeder verkaufen was er will?
Hallo,
danke für deine interessante Antwort.
Denn der Domaininhaber will es ja vermutlich nicht auf
Streit mit seinem Lieferanten ankommen lassen, und hat ja auch
nicht mehr viel von der Domain, wenn er das zum Namen passende
Produkt nicht mehr verkaufen kann, wenn ihm der Lieferant die
Freundschaft kündigt.
Das wirft die Frage auf: Kann der Domaininhaber weiterhin das Produkt verkaufen, wenn er es einfach über einen Zwischenhändler erwirbt? Oder kann der Lieferant/Hersteller/Markeninhaber einer bestimmten Person untersagen, sein Produkt zu verkaufen?
Interessiert,
Julia