mal eine prinzipielle Frage:
Eine Firma A beauftragt eine Agentur für sie den Internetauftritt zu erstellen. Also mit allem Drum und Dran inkl. Domainanregistrierung, Gestaltung, Wartung und Pflege.
Dabei hat die Agentur auch die Domain auf Ihren eigenen Namen registriert. Was aber, wenn eines Tages A keinen Bock mehr auf die Agentur hat? Wem gehören dann die Rechte an der Domain? Bzw. muss die Agentur die Rechte kostenlos übertragen oder darf sie dafür ein Entgelt verlangen und wenn ja, wieviel?
Admin-C
die Info-Quelle schlechthin: http://www.denic.de - die zentrale Registrierungsstelle in Deutschland
Hallo zusammen,
mal eine prinzipielle Frage:
Eine Firma A beauftragt eine Agentur für sie den
Internetauftritt zu erstellen. Also mit allem Drum und Dran
inkl. Domainanregistrierung, Gestaltung, Wartung und Pflege.
Dabei hat die Agentur auch die Domain auf Ihren eigenen Namen
registriert.
Das ist schon mal grundsätzlich falsch. Der Auftraggeber/Kunde, d.h. Nutzer der Domain ist gefälligt als sog. Amin-C einzutragen. Damit ist er auch V.i.S.d.P. Sofort ändern!
Was aber, wenn eines Tages A keinen Bock mehr auf
die Agentur hat? Wem gehören dann die Rechte an der Domain?
In erster Linie dem Admin-C. In zweiter Linie, dem der nachweislich für die INHALTE verantwortlich ist bzw. deren Nutzer ist. Also der Kunde der Agentur.
Bzw. muss die Agentur die Rechte kostenlos übertragen oder
darf sie dafür ein Entgelt verlangen und wenn ja, wieviel?
Sie muss dem sog. KK-Antrag (Konnektierungs-Koordination) zustimmen, kann ihn aber als Druckmittel bei noch offenen Rechnungen nutzen. Ansonsten steht dem nutzenden Kunden frei bei der denic direkt einen sog. Dispute zu beantragen (würde ich wg. der darauffolgenden Übertragungssperre eh machen) oder gar eine Zwangsumkonnektierung zu erwirken. Üblicherweise nach Rechtsstreit.
Entgelt sollte nix sein, eine kleine Bearbeitungsgebühr bis zu 20 EUR ist OK, deutet aber wieder auf Geldmacherei hin.
PS: KK-Formulare gibt es bei jedem Provider zum Download.
die Info-Quelle schlechthin: http://www.denic.de - die
zentrale Registrierungsstelle in Deutschland
Hallo zusammen,
mal eine prinzipielle Frage:
Eine Firma A beauftragt eine Agentur für sie den
Internetauftritt zu erstellen. Also mit allem Drum und Dran
inkl. Domainanregistrierung, Gestaltung, Wartung und Pflege.
Dabei hat die Agentur auch die Domain auf Ihren eigenen Namen
registriert.
Das ist schon mal grundsätzlich falsch.
Nein! DAS ist grundsätzlich NICHT falsch!
Hier ist halt Vor Vertragsschluss mit der Agentur zu prüfen was genau Vertragsgegenstand ist. Wenn da drin steht, das die Domain auf den Kunden eingetragen ist und diesem dann auch gehört, DANN hast Du recht.
Der
Auftraggeber/Kunde, d.h. Nutzer der Domain ist gefälligt als
sog. Amin-C einzutragen. Damit ist er auch V.i.S.d.P. Sofort
ändern!
Oha, hierwird mal wieder alles zusammengewürfelt
Der Auftraggeber also Kunde des Verlages/Agentur MUSS NICHT zwingend eingetragen werden/sein. Ist alles unabhängig voneinander.
Der Nutzer der Domain ist der User/Surfer vor dem Bildschirm. Als Admin-C ist der technische Verantwortliche im allgemeinen rechtlichen Sinne anzugeben. Das hat nichts mit V.i.S.d.P. (Verantwortlich im Sinne der Presse) zu tun!
V.i.S.d.P. „kann“ drinn stehen wenn redaktioneller Inhalt auf der Seite ist. DAS würde dann halt noch zusätzlich im Impressum stehen.
Was aber, wenn eines Tages A keinen Bock mehr auf
die Agentur hat? Wem gehören dann die Rechte an der Domain?
In erster Linie dem Admin-C. In zweiter Linie, dem der
nachweislich für die INHALTE verantwortlich ist bzw. deren
Nutzer ist. Also der Kunde der Agentur.
In diesem Fall gehört der Agentur die Domain und dem Kunden der Agentur das Nutzunsrecht an den in Auftrag gegebenen Seiten.
Bzw. muss die Agentur die Rechte kostenlos übertragen oder
darf sie dafür ein Entgelt verlangen und wenn ja, wieviel?
Sie muss dem sog. KK-Antrag (Konnektierungs-Koordination)
zustimmen, kann ihn aber als Druckmittel bei noch offenen
Rechnungen nutzen.
Zustimmen MUSS die grundsätzlich erstmal garnicht (leider). Hier kommt es drauf an ob namens oder anderweitige Firmenrechte durch die Nicht-Herausgabe der Domain verletzt würden und was eben im Vertrag steht. Wie gesagt: Hier ist erstmal zu schauen was eben im entsprechenden Vertrag steht.
Die masche mit „ich mach Dir die Internetseite … behalte aber die Domain für mich“ iat aber bekannt. Ggf. mal enstprechende urteile z.B. unter http://ra-hahn.de recherchieren.
Hier ist halt Vor Vertragsschluss mit der Agentur zu prüfen
was genau Vertragsgegenstand ist. Wenn da drin steht, das die
Domain auf den Kunden eingetragen ist und diesem dann auch
gehört, DANN hast Du recht.
Hmm. Ich nenne es schlichtweg unseriöses Verhalten, wenn eine Agentur sich selbst als admin-C einträgt.
Hier kommt es drauf an ob namens oder anderweitige
Firmenrechte durch die Nicht-Herausgabe der Domain verletzt
würden und was eben im Vertrag steht. Wie gesagt: Hier ist
erstmal zu schauen was eben im entsprechenden Vertrag steht.
Da scheren sich Agenturen wohl sehr wenig drum. Genau wie Tonstudios um die Musik (Urheberklausel)
Hier ist halt Vor Vertragsschluss mit der Agentur zu prüfen
was genau Vertragsgegenstand ist. Wenn da drin steht, das die
Domain auf den Kunden eingetragen ist und diesem dann auch
gehört, DANN hast Du recht.
Hmm. Ich nenne es schlichtweg unseriöses Verhalten, wenn eine
Agentur sich selbst als admin-C einträgt.
Wieso? Da gibts einige hundert, die das so machen! hat alles etwas mit dem Vertrag und was man eben haben will zu tun.
Eine Privatperson wird halt per se als Admin-C eingetragen. Aber bei Firmen?! MUSS nicht immer sein.
Hier kommt es drauf an ob namens oder anderweitige
Firmenrechte durch die Nicht-Herausgabe der Domain verletzt
würden und was eben im Vertrag steht. Wie gesagt: Hier ist
erstmal zu schauen was eben im entsprechenden Vertrag steht.
Da scheren sich Agenturen wohl sehr wenig drum. Genau wie
Tonstudios um die Musik (Urheberklausel)
Ton und Filmstudios scheren sich sehr wohl um sowas! Was glaubst Du wie oft ich schon versucht hab den Urheber vom Musikstück xyz irgendwo ausfindig zu machen NUR um ca. 10 Sekunden für nen Remix oder nen Jingle zu finden! Gema ist nur EIN Stichwort dabei
Zustimmen MUSS die grundsätzlich erstmal garnicht (leider).
Hier kommt es drauf an ob namens oder anderweitige
Firmenrechte durch die Nicht-Herausgabe der Domain verletzt
würden und was eben im Vertrag steht. Wie gesagt: Hier ist
erstmal zu schauen was eben im entsprechenden Vertrag steht.
Nein. Wenn der Auftrag lautet, wie in der Fragestellung angegeben: „Eine Firma A beauftragt eine Agentur für sie den Internetauftritt zu erstellen. Also mit allem Drum und Dran inkl. Domainanregistrierung, Gestaltung, Wartung und Pflege“ ist es offensichtlich, dass der Auftraggeber ein vollständiges Eigentumsrecht an der Domain wünscht.
Trägt der Auftragnehmer nun sich selbst als Eigentümer ein, handelt er ganz klar treuewidrig. Auch dann, wenn ein entsprechender Satz im Vertrag eingebaut ist, wonach die Eigentumsrechte an der Domain beim Auftragnehmer liegen. Dies wäre als eine überraschende Klausel und somit nicht wirksamer Vertragsbestandteil zu werten.
Nein. Wenn der Auftrag lautet, wie in der Fragestellung
angegeben: „Eine Firma A beauftragt eine Agentur für sie
den Internetauftritt zu erstellen. Also mit allem Drum und
Dran inkl. Domainanregistrierung, Gestaltung, Wartung und
Pflege“ ist es offensichtlich, dass der Auftraggeber ein
vollständiges Eigentumsrecht an der Domain wünscht.
Wie gesagt: Wir kennen weder Vertragsinhalt noch kann man hierüber bindende Meinungen abgeben
Gehen tut beides.