Liebe Experten,
ich geistere unter dem Namen Levay nicht nur bei WWW, sondern auch bei anderen Services, in Chats usw. durch das Internet. Levay ist gewissermaßen mein „Haupt-Pseudonym“, und weil das so ist, überlege ich, mir die Domain www.levay.net zu registrieren (um E-Mailadressen im Format @levay.net anzulegen).
Nun leben wir in der Zeit des Abmahnwahns, und meine Rechtsschutzversicherung deckt keine Streitigkeiten um geistiges Eigentum ab…
Das Problem ist, dass es sich bei Levay um einen Familienamen handelt, leider aber nicht um meinen eigenen. Gewählt habe ich das Pseudonym ursprünglich zu – sagen wir es mal so: – „Ehren“ eines in einschlägigen Kreisen recht berühmten Musical-Komponisten. (Nebenbei: „Elisabeth“ ist ein tolles Musical, jeder sollte es gesehen haben!
)
Ich bin in juristischen Dingen kein Anfänger und bilde mir daher ein, die Grundzüge des Namensrechts in seiner Anwendung auf Domains verstanden zu haben, von wegen „Wer zuerst kommt…“, aber natürlich auch „besseres Recht“ und ggf. noch das ganze Gewerberechtzeug.
Nun steh ich aber trotzdem wie der Ochs vorm Berg und weiß nicht so recht, ob ich die Domain registrieren soll. Der Inhaber der Domain www.levay.de heißt zwar auch nicht Levay, aber das bedeutet ja noch nix…
Mich interessiert nun, bevor ich die Domain registriere, welche Folgen das haben kann. Also: Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Herr oder eine Frau Levay diese Domain herausfordern kann? Ist in diesem Zusammenhang bereits eine kostenträchtige Abmahnung möglich? Es wäre Ärger genug, allen Freunden und Bekannten eine neue E-Mail-Adresse geben zu müssen (nachdem ich die Levay.net-Domain verloren habe). Noch schlimmer wäre es, wenn mich der Spaß gleich 1.000 Euro aufwärts kosten würde.
Konkret wüsste ich gern, ob jemand eine Ahnung hat, wie ich ohne Heranziehung eines teuren Anwalts (oder auch eines günstigen) eine halbwegs sichere Prognose darüber bekommen kann, wie dick das Eis ist, auf das ich mich begebe, wenn ich die Domain registriere. Vielleicht hat ja jemand eine Idee oder Anregung.
Für jede solche bedankt sich im Voraus:
Levay