Domain registrieren oder nicht? - Namensrecht & Co

Liebe Experten,

ich geistere unter dem Namen Levay nicht nur bei WWW, sondern auch bei anderen Services, in Chats usw. durch das Internet. Levay ist gewissermaßen mein „Haupt-Pseudonym“, und weil das so ist, überlege ich, mir die Domain www.levay.net zu registrieren (um E-Mailadressen im Format @levay.net anzulegen).

Nun leben wir in der Zeit des Abmahnwahns, und meine Rechtsschutzversicherung deckt keine Streitigkeiten um geistiges Eigentum ab… :wink: Das Problem ist, dass es sich bei Levay um einen Familienamen handelt, leider aber nicht um meinen eigenen. Gewählt habe ich das Pseudonym ursprünglich zu – sagen wir es mal so: – „Ehren“ eines in einschlägigen Kreisen recht berühmten Musical-Komponisten. (Nebenbei: „Elisabeth“ ist ein tolles Musical, jeder sollte es gesehen haben! :wink:)

Ich bin in juristischen Dingen kein Anfänger und bilde mir daher ein, die Grundzüge des Namensrechts in seiner Anwendung auf Domains verstanden zu haben, von wegen „Wer zuerst kommt…“, aber natürlich auch „besseres Recht“ und ggf. noch das ganze Gewerberechtzeug.

Nun steh ich aber trotzdem wie der Ochs vorm Berg und weiß nicht so recht, ob ich die Domain registrieren soll. Der Inhaber der Domain www.levay.de heißt zwar auch nicht Levay, aber das bedeutet ja noch nix…

Mich interessiert nun, bevor ich die Domain registriere, welche Folgen das haben kann. Also: Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Herr oder eine Frau Levay diese Domain herausfordern kann? Ist in diesem Zusammenhang bereits eine kostenträchtige Abmahnung möglich? Es wäre Ärger genug, allen Freunden und Bekannten eine neue E-Mail-Adresse geben zu müssen (nachdem ich die Levay.net-Domain verloren habe). Noch schlimmer wäre es, wenn mich der Spaß gleich 1.000 Euro aufwärts kosten würde.

Konkret wüsste ich gern, ob jemand eine Ahnung hat, wie ich ohne Heranziehung eines teuren Anwalts (oder auch eines günstigen) eine halbwegs sichere Prognose darüber bekommen kann, wie dick das Eis ist, auf das ich mich begebe, wenn ich die Domain registriere. Vielleicht hat ja jemand eine Idee oder Anregung.

Für jede solche bedankt sich im Voraus:
Levay

Ob die Gefahr der Abmahnung besteht, kann man erst abschätzen, wenn der konkrete Fall eingetreten ist. Generell ist es so, daß ein „echter“ Levay Dir und ggf. dem anderen, der die DE-Registrierung hat, den Namen wegnehmen kann, darf. Bei Pseudonymen hat derjenige schlechte Karten, wenn der Namensträger auftaucht. Soweit ich mich erinnere, gab es dazu sogar ein Urteil. Schau mal bei http://www.jurpc.de nach. Dort dürfte es zu finden sein. Ich habe mir die Daten nicht aufgehoben. Dort gibt es eine Google-Suchmaschine, die speziell Urteile sucht und vieles findet!

Ansonsten gilt der Grundsatz, daß derjenige, der zuerst einen Domainnamen bekommt, auch ältere Rechte hat. Wenn Du diesen Namen gewerblich nutzt, dann kann es teuerer kommen, wenn die Abmahnung greift. Wenn nach dem Studium der Urteile, die Du kostenlos herunterladen kannst, Fragen sind, dann stelle sie.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

bei w.w.w. ist ja bekannt, dass jeder Laie seine Meinung schreibt bzw schreiben kann und man hier durchaus auch sehr falsche Ratschläge bekommt:wink: Als Informatik Stud. habe ich in dem Bereich keine Ahnung, netterweise aber gleich diese Warn-Klausel vorweg.

Soweit ich dazu immer die Urteile/Pressemeldungen gelesen habe, halte ich die Möglickeit einer Abmahnung für äußerst gering! Denn meines Wissens ging es in der Rechtsprechung immer über dieses „first come first served“:
Natürlich mit entsprechenden Ausnahmen!

Diese waren aber alle mehr oder weniger „logisch“ und nachvollziehbar.
Der Familienname im Internet ist nicht als solcher primär schützbar, sprich hier gilt FCFS. Nur bei übergeordnetem Interesse! Sprich wenn du www.bohlen.de (dieter) registrierst wirst du ganz sicherlich Probleme bekommen! UND ganz wichtig, es zählt der Hintergrund der Nutzungsart! Denn selbst bohlen.de wrid als privat genutzte Domain wesentlich schlechter bzw. überhaupt nicht einklagbar sein. Im Ggs dazu die unternehmerisch / kommerziell genutzte Domain. Denn Bohlen ist Bundesweit bei 90Prozent der Bevölkerung bekannt und das mag (je nach Nutzungsart) wirklich einen ANspruch begründen. Wenn du Bohlens Ruf für eigene Geschäfte verwendest ist das ganz sicherlich „unlauter“.

Dito so Anglegenheit „Shell“ (dazu gibts ein Urteil: Familie Shell vs ÖlMulit Shell) Shell hat meines Wissens die Domain bekommen. DAs ist aber auch logisch.
Ansonsten gilt eben das FCFS!

Wenn das nicht so wäre, dann könnte man einen neuen Berufszweig „DomainJurist“ erfinden, bei allein 5 Million? DE Domains. Denn was passiert wenn ich plötzlich unter dem Domainnamen „leavy“ als neuer Deutschland-Superstar bekannt werde. Dann kann man dir die Domain nicht unbedingt so einfach wegnehmen. Es gilt FCFS.

regards
Julian

(pass aber auf, dass leavy nicht irgendwei markenrechtlich etc geschützt ist, denn dann sind die Probs wirklich vorprogrammiert…)

Hallo

bei w.w.w. ist ja bekannt, dass jeder Laie seine Meinung
schreibt bzw schreiben kann und man hier durchaus auch sehr
falsche Ratschläge bekommt:wink: Als Informatik Stud. habe ich in
dem Bereich keine Ahnung, netterweise aber gleich diese
Warn-Klausel vorweg.

Wenn Du als Laie schreibst, hast vollkommen Recht, wenn Du aber mich meinst, dann liegst ausnahmsweise falsch. Ich bin gelernter Paragraphenreiter. Im vorliegenden Fall geht es um sog. Pseudonyme auf die der Shell-Fall nicht zutrifft!

Soweit ich dazu immer die Urteile/Pressemeldungen gelesen
habe, halte ich die Möglickeit einer Abmahnung für äußerst
gering! Denn meines Wissens ging es in der Rechtsprechung
immer über dieses „first come first served“:
Natürlich mit entsprechenden Ausnahmen!

Das ist leider ein großer Irrtum! Erst letzte Woche hat die Abmahnung der Autokennzeichen als lokale Identifierungsmerkmal massiv für Ärger gesorgt. Beispiel: HH-Info.de kollidiert mit dem recht fragwürdigen „Patent“ des Abmahners, der aber massiv Ärger bekam.

Auch der Grundsatz first come first served ist keineswegs so allgemein gültig. Nicht nur einmal kam es vor, daß jemand mit einem Namen, der zufällig auch dem Namen einer Gemeinde, Stadt entsprach, eine Menge Ärger einhandelte. Heute hat fast jede größere Stadt, weltweit, sowohl die Landes- als auch die „internationale“ Kennung für sich gesichert, auch wenn andere meinten schlauer zu sein (ich denke hier auch an barcelona.com).

Bei anderen Namen, wie zB Shell.de ruinierten die Prozeße mit den weltbekannten Unternehmen manchen Namensträger. Es ist richtig, daß ich Probleme als Namensträger Bohlen mit einem gewissen Dieter Bohlen bekommen könnte. Wenn er aber tatsächlich zu spät kam, dann habe ich theoretisch die Chance mich durchzusetzen.

Noch ein Fall zu den Pseudonymen fällt mir ein. Es gab, ich glaube, das war vor gut zwei Jahren, massiv Probleme mit Fans des Schumi. Ettliche Schumifans sind heute nicht mehr so fanatisch bzw. freundlich gesonnen! Soweit ich mitbekommen habe, wurden fast alle Fanpages, die diesen Namen beinhalteten abgemahnt.

Diese waren aber alle mehr oder weniger „logisch“ und
nachvollziehbar.
Der Familienname im Internet ist nicht als solcher primär
schützbar, sprich hier gilt FCFS. Nur bei übergeordnetem
Interesse! Sprich wenn du www.bohlen.de (dieter) registrierst
wirst du ganz sicherlich Probleme bekommen! UND ganz wichtig,
es zählt der Hintergrund der Nutzungsart! Denn selbst
bohlen.de wrid als privat genutzte Domain wesentlich
schlechter bzw. überhaupt nicht einklagbar sein. Im Ggs dazu
die unternehmerisch / kommerziell genutzte Domain. Denn Bohlen
ist Bundesweit bei 90Prozent der Bevölkerung bekannt und das
mag (je nach Nutzungsart) wirklich einen ANspruch begründen.
Wenn du Bohlens Ruf für eigene Geschäfte verwendest ist das
ganz sicherlich „unlauter“.

Die Nutzungsart kratzt in einem Abmahnungsfall fast niemanden. Es ist fast egal, ob privat oder gewerblich genutzt, denn das Namensrecht unterscheidet grundsätzlich nicht. Ich formuliere es mal sehr spitz: Gewerbliche Nutzung ist für den Geschädigten besser, weil damit mehr Geld herausgeholt werden kann. Wer sich selbst informieren will, schaue zB bei der http://www.akademie.de unter dem Stichwort Abmahung bzw. Namensrecht rein. Von da aus gibt es ein Menge Links.

Dito so Anglegenheit „Shell“ (dazu gibts ein Urteil: Familie
Shell vs ÖlMulit Shell) Shell hat meines Wissens die Domain
bekommen. DAs ist aber auch logisch.
Ansonsten gilt eben das FCFS!

Wenn das nicht so wäre, dann könnte man einen neuen
Berufszweig „DomainJurist“ erfinden, bei allein 5 Million? DE
Domains. Denn was passiert wenn ich plötzlich unter dem
Domainnamen „leavy“ als neuer Deutschland-Superstar bekannt
werde. Dann kann man dir die Domain nicht unbedingt so einfach
wegnehmen. Es gilt FCFS.

regards
Julian

(pass aber auf, dass leavy nicht irgendwei markenrechtlich etc
geschützt ist, denn dann sind die Probs wirklich
vorprogrammiert…)

Jemand mit Markenrechten/Namensschutz/Patentrechten auf den Namen
„Levay“ kann Dir die Domain(s) streitig machen.
Wenn Du sicher gehen möchtest, empfiehlt sich eine Namens-
bzw. Patent-Recherche.

Your_Quailer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]