Hallo zusammen,
ich habe gerade meinen Hosting-Vertrag online bei 1&1 gekündigt und sollte eine von 1&1 erstellte Bestätigung unterschreiben und hinfaxen.
Darin steht aber, dass ich auf die Rückzahlung (der im voraus bezahlten 6 Monate) verzichten soll - was ich jetzt nicht so toll finde. Ich habe meinen neuen Hoster angerufen und gefragt, ob diese Gebahren üblich sei, was die Telefon-Mieze mir bestätigte.
Aber warum zum Teufel sollte ich das einfach so akzeptieren? Schließlich habe ich alle Fristen eingehalten und habe auch nichts in der AGB gefunden, woraus ich es in diesem Sinne interpretieren könnte.
Hat einer Erfahrung bzw. Idee, wie ich trotzdem zu meiner Rückzahlung komme?
Liebe Grüße,
Irena
Aber warum zum Teufel sollte ich das einfach so akzeptieren?
Absatz 5.8 der AGB von 1 & 1:
Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch 1&1 verschuldet worden ist.
Hat einer Erfahrung bzw. Idee, wie ich trotzdem zu meiner Rückzahlung komme?
Gar nicht.
.m
Dem kann ich zustimmen. Darüber hinaus gibt es allerdings die Grundgebühr des eigentlichen Produktes (ohne Zusatzdomains) ab Kündigungstag zurück (sofern das gesammte Paket gekündigt wurde). Das klappt eigentlich bei 1und1 meistens gut.
Gruß Henrik
Hi Irena,
Dein Threat lautet „Domain-Umzug“, Dein Problem ist also wohl nicht der Hosting-Vertrag, sondern Deine Domains - was insofern getrennt gesehen werden muss. Immer und immer wieder kann man im Netz lesen, wie sich Leutz darüber empören, dass sie die Kosten für Domain-Registrierung nicht erstattet bekommen, wenn sie unterjährig kündigen oder die Domain umziehen.
Hat man sich vorher über die Grundlagen seiner Verträge informiert, ist alles ganz einfach und klar und gilt für alle Provider weltweit:
Der Provider registriert jeweils für ein Jahr die Domain bei der zuständigen Registrierungsstelle (z.B. de-Domains bei der denic; www.denic.de) und muss eine Jahresgebühr dafür entrichten. Die ist auf jeden Fall weg und kann deshalb niemals erstattet werden. Da er vom Endkunden für eine de-Domain durchschnittlich 6,- inkl. MwSt p.a. verlangt, ist doch klar, dass hier keine individuellen Verhandlungen bzw. monatlichen Abrechnungen möglich sind.
Wenn man also z.B. nach einem halben Jahr die angenommene de-Domain zu einem anderen Provider umzieht, hat man normalerweise einen Verlust von 3,- Euro. Auf dieses 1 Jahr bezogen. Um was geht es hier eigentlich?
Sag’ aber Bescheid, wenn doch noch Unklarheiten bestehen.
Viele Grüße
Michael Braunwarth
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