Person X möchte eine Domain anlegen, die einem bekannten Produkt ähnelt (quakevier.de / audi-a-drei.de als Beispiel, halt was noch nicht belegt ist).
Er hofft, dass er durch Werbung und Tippfehler hohe Besucherraten bekommt und mittels Werbebanner etwas Geld verdienen kann.
Das verstößt doch bestimmt gegen irgendein Markenrecht oder nicht?
Person X möchte eine Domain anlegen, die einem bekannten
Produkt ähnelt (quakevier.de / audi-a-drei.de als Beispiel,
halt was noch nicht belegt ist).
Er hofft, dass er durch Werbung und Tippfehler hohe
Besucherraten bekommt und mittels Werbebanner etwas Geld
verdienen kann.
Das verstößt doch bestimmt gegen irgendein Markenrecht oder
nicht?
Warum sollte es nicht?
Besteht eine Verwechslungsgefahr (und das ist schwer vorauszusagen) darf der Markenunhaber meiner Ansicht nach die Verwendung untersagen und abmahnen lassen.
Generell kann man sagen das jemand, der Nutzen aus einer fremden Marke ziehen will sich auf äusserst dünnen Eis bewegt
Was ist mit Fanseiten z.B. www.quakevier-fanseite.de (frei
erfunden)?
Davon gibt es unzählige und Werbebanner gibt es dort auch.
Rechtlich gesehen ist da kein Unterschied. Aber was so ein richtiger Fan ist, der hat Kontakt zu seinem Objekt der Begierde oder wenigstens zu seinem Umfeld und hat sicher kein Problem, sich die Erlaubnis zu holen.