Hallo Klaus, hallo Rechtsexpert/innen
))
Tausend Dank für die bisherigen Antworten!!!
Ach weißt Du, dumme Fragen gibt es kaum, allenfalls dumme
Antworten. Solange Du nicht eine konkrete Rechtsberatung
willst, kannst mit Antworten rechnen. Ansonsten mußt, das ist
Gesetz, einen Anwalt fragen.
Hihi, dann auf zu neuen Taten *ggg*
Du bist verpflichtet die korrekte Anschrift anzugeben. Also
nicht Osterhase in der Osterhasenstraße, sondern Deine
korrekte Adresse. Erstwohnsitz. c/o-Adresse wäre nicht
zulässig, denn es geht um DEINE Verantwortlichkeit = daß Dich
die Kripo (bös formuliert) auch fangen kann.
hihi, an den Osterhasen habe ich noch gar nicht gedacht *ggg*. Schade eigentlich, der würde ein gutes „Opfer“ abgeben *grins*
Scherz beiseite. Es geht mir auch gar nicht darum, meine Verantwortlichkeit abzuwälzen und/oder sie jemandem anderen unterzujubeln. Keine Frage, die Adresse, die ich anstattdessen nehmen wollte, existiert und wäre für die Kripo sehr leicht zu mir zurückverfolgbar. Die Leute, deren Anschrift ich verwenden würde, sind erstens damit einverstanden und kennen zweitens meine wirkliche Anschrift und haben selbstverständlich meine Erlaubnis, sie im Bedarfsfall an legitimierte offizielle Stellen weiter zu geben. Ich wäre auch gerne bereit, bereits dem Provider die Wohnadresse bekannt zu geben, nur möchte ich diese nicht so gerne in der Denic drin stehen haben…
Die Inhalte, die ich in der HP „rüberbringen“ will, sind absolut nicht illegal, die Kripo muss ich also nicht fürchten. Was ich fürchte, sind die Spinner. Das Thema der HP ist recht sensibel und geht teilweise in eine leicht-esoterische Richtung, da die Frage aufgeworfen werden wird, ob es ein Leben nach dem physischen Tod gibt. Und eine Frau, die vom Thema her eine ähnliche Seite macht, hat mir erzählt, dass sie schon mehrfach von irgendwelchen bescheuerten Psychopathen Gewaltandrohungen erhalten hat. Davor habe ich Angst, deshalb möchte ich meine Real-Life-Adresse nicht gerne dafür hernehmen…
Da diese Freunde auch bereit wären, die Domain auf ihren eigenen Namen einzutragen (den des Mannes, Männer sind von solchen idiotischen Gewaltdrohungen immer weniger betroffen, als Frauen, weil der Psychopath bei Männern mehr Wehrhaftigkeit vermutet als bei Frauen), würde ich wahrscheinlich eher das Risiko eingehen, dass die Domain dann nicht mir gehört, als jeden Spinner vor meiner Tür stehen zu haben…
Du sagst, eine c/o-Adresse würde nicht anerkannt. Aber wie ist das, wenn jemand nun mal in Untermiete wohnt? Kann der dann keine Homepage betreiben, weil er nichts anderes hat, als die c/o-Adresse!? Und wenn der Untermieter schon eine HP betreiben dürfte, wie unterscheidet die Denic dann? Werden Einwohnermeldeamtsanfragen gemacht?
Wenn Du den Namen Nena alleine verwendest, dann bekommst
Ärger, vorausgesetzt Du bist selbst die bekannte Sängerin
Nena. Ich behaupte einfach, daß diese bereits die url
http://www.nena.de hat. Also, Du muß prüfen, ob Deine
Namenswahl mit bereits vorhandenen Internetadressen
übereinstimmt (kollidiert) oder ähnlich ist. Beispiel der
„Obelix“ hat gegen „Mobilix“ gewonnen, auch wenn diese nicht
wirtschaftlich miteinander im Wettbewerb stehen.
Ich habe von dem Fall gelesen und war ziemlich entsetzt
(((. Das ist ja doch ein Fass ohne Boden, wenn bereits so eine an den Haaren herbeigezogene Ähnlichkeit zu Problemen führt!!! Bei den Abertausenden und Millionen von mehr oder weniger bekannten „Promis“ und Marken, die es gibt!!!
Gut „Nena“ kenne ich natürlich, die kennt so ziemlich jeder (wenn jemand meinen Namen nicht versteht, sage ich immer „wie die Dame mit den 99 Luftballons“, und dann versteht mich plötzlich jeder *ggg*), aber wer kennt schon von all den Stars und Sternchen, kleineren und größeren Firmen etc. die auf der Welt herumlaufen, mehr als einen kleinen Bruchteil?!?
Da braucht man doch echt schon einen Patentanwalt, wenn man da auch noch alle möglichen Varianten inclusive anderer oder zusätzlich angehängter Anfangs-, Mittel- und Endbuchstaben checken muss!?
Und reicht bei Phantasienamen dann überhaupt das Recherchieren in der Markendatenbank? Wenn den schon jemand (gewerblich, da gehts um irgendwelche Lebenshilfebücher) benutzt, ihn aber nicht als Marke eingetragen hat, kann ich dann den selben Phantasienamen noch verwenden, mit Bindestrich bzw. anderer TLD? Oder müsste ich theroetisch den Inhaber der Domain ohne Bindestrich um Erlaubnis fragen?
Und welche Markenrechte (welcher Länder) müsste ich prüfen, wenn ich eine net.-Domain eintragen lassen möchte? Reicht das deutsche Patentamt, oder wird das dann eine weltweite Suche?
Wie immer danke für jeden Tipp
)
Liebe Grüße und schöne Ostern
Nena