Domain- und Markenrecht

Hallo liebe Rechts-Experten und -innen :smile:

ich weiß, ich nerve langsam mit den vielen Fragen in den verschiedenen Brettern, aber ich bin halt nun mal auf den meisten Gebieten rund um das Erstellen von Homepages absoluter Dummy und muss mich durchfragen ;-/. Diesmal hätte ich zum Eintragen einer Domain für eine private Homepage nochmal ein paar Rechts-Fragen:

  1. Laut Denic muss der Kunde bestätigen, dass die angegebene Adresse „richtig“ ist. Aber was sind die Bedingungen an „richtig“? Muss auf die angegebene Adresse eine einwohnermelderechtlicher Eintrag bei irgendeiner Meldebehörde bestehen. Wenn ja, muss es der eingetragene Erst-Wohnsitz sein oder reicht der Zweit-Wohnsitz? Kann man sich bei mehreren „einwohnermelderechtlichen Einträgen“ die Adresse aussuchen, oder muss es der hauptsächliche Aufenthaltsort sein? Oder reicht es, wenn sichergestellt ist, dass einen eventuell eintreffende Post erreicht (also z.B. eine c/o-Adresse bei Freunden/Verwandten)?

  2. Laut Denic ist man/frau verpflichtet, vor Eintrag einer Domain das Vorhandensein konkurrierender Marken zu prüfen. Nun stellt dies aber dann immer nur den Stand dar, der bei Eintrag besteht. Besteht die Domain schon und später kommt einer auf die Idee, genau das Wort als Marke schützen zu lassen, habe ich da ja keinen Einfluss drauf. Ich möchte aber auch keine Abmahnung mit ein paar Hundert oder gar Tausend Euro „Gebühren“ ins Haus geflattert bekommen… Weiß zufällig jemand, ob jemand eine noch nicht bestehende Marke für ein Wort eintragen kann, dessen Domain schon belegt ist und dann dem Domaininhaber Schwierigkeiten bereiten?

  3. Macht es Sinn, nur um solche Probs zu vermeiden, selbst eine Marke eintragen zu lassen? Was müsstte man und wie teuer es wäre, wenn man selbst eine Marke eintragen will? Geht das ohne Patentanwalt oder braucht man so einen, wenn es die Marke noch nicht gibt (zumindest nicht in Deutschland laut https://dpinfo.dpma.de/)? Ich habe nicht vor, die Homepage beruflich zu verwerten, es ist ein rein privates Projekt.

Wie immer ein herzliches Dankeschön für jeden Tipp :smile:)) Ich fürchte, ich werde die w-w-w-Gemeinde noch öfter mit „dummen“ Fragen nerven, bis diese Homepage die Netzgemeinde erfreuen darf *ggg*. Bitte nicht böse sein :smile:))

Liebe Grüße
Nena

esteht die Domain schon und später kommt einer auf
die Idee, genau das Wort als Marke schützen zu lassen, habe
ich da ja keinen Einfluss drauf. Ich möchte aber auch keine
Abmahnung mit ein paar Hundert oder gar Tausend Euro
„Gebühren“ ins Haus geflattert bekommen… Weiß zufällig
jemand, ob jemand eine noch nicht bestehende Marke für ein
Wort eintragen kann, dessen Domain schon belegt ist und dann
dem Domaininhaber Schwierigkeiten bereiten?

Hallo,
wenn du die Domain bereits mit sinnvollen Inhalten gefüllt hast, kann eine nachträgliche Markenanmeldung dir normalerweise nichts anhaben.
Stichwor „Titelschutz“.

Beatrix
http://www.belzig-online.de

Huhu Beatrix :smile:

Danke für deine Antwort :smile:)

wenn du die Domain bereits mit sinnvollen Inhalten gefüllt
hast, kann eine nachträgliche Markenanmeldung dir
normalerweise nichts anhaben.
Stichwor „Titelschutz“.

Hihi, bleibt die Frage, welche Inhalte gelten als „sinnvoll“ :wink:)) und was heißt „normalerweise“. Ich habe in meiner ersten Ausbildung - es war eine Ausbildung in Sozialgesetzen - habe ich gelernt, dass das Wort „normalerweise“ heißt, dass es Ausnahmen gibt, und die Ausnahme die Regel darstellt *ggg*

Liebe Grüße
Nena

Hallo liebe Rechts-Experten und -innen :smile:

ich weiß, ich nerve langsam mit den vielen Fragen in den
verschiedenen Brettern, aber ich bin halt nun mal auf den
meisten Gebieten rund um das Erstellen von Homepages absoluter
Dummy und muss mich durchfragen ;-/. Diesmal hätte ich zum
Eintragen einer Domain für eine private Homepage nochmal ein
paar Rechts-Fragen:

  1. Laut Denic muss der Kunde bestätigen, dass die angegebene
    Adresse „richtig“ ist. Aber was sind die Bedingungen an
    „richtig“? Muss auf die angegebene Adresse eine
    einwohnermelderechtlicher Eintrag bei irgendeiner Meldebehörde
    bestehen. Wenn ja, muss es der eingetragene Erst-Wohnsitz
    sein oder reicht der Zweit-Wohnsitz? Kann man sich bei
    mehreren „einwohnermelderechtlichen Einträgen“ die Adresse
    aussuchen, oder muss es der hauptsächliche Aufenthaltsort
    sein? Oder reicht es, wenn sichergestellt ist, dass einen
    eventuell eintreffende Post erreicht (also z.B. eine
    c/o-Adresse bei Freunden/Verwandten)?

Du bist verpflichtet die korrekte Anschrift anzugeben. Also nicht Osterhase in der Osterhasenstraße, sondern Deine korrekte Adresse. Erstwohnsitz. c/o-Adresse wäre nicht zulässig, denn es geht um DEINE Verantwortlichkeit = daß Dich die Kripo (bös formuliert) auch fangen kann.

  1. Laut Denic ist man/frau verpflichtet, vor Eintrag einer
    Domain das Vorhandensein konkurrierender Marken zu prüfen. Nun
    stellt dies aber dann immer nur den Stand dar, der bei Eintrag
    besteht. Besteht die Domain schon und später kommt einer auf
    die Idee, genau das Wort als Marke schützen zu lassen, habe
    ich da ja keinen Einfluss drauf. Ich möchte aber auch keine
    Abmahnung mit ein paar Hundert oder gar Tausend Euro
    „Gebühren“ ins Haus geflattert bekommen… Weiß zufällig
    jemand, ob jemand eine noch nicht bestehende Marke für ein
    Wort eintragen kann, dessen Domain schon belegt ist und dann
    dem Domaininhaber Schwierigkeiten bereiten?

Wenn Du den Namen Nena alleine verwendest, dann bekommst Ärger, vorausgesetzt Du bist selbst die bekannte Sängerin Nena. Ich behaupte einfach, daß diese bereits die url http://www.nena.de hat. Also, Du muß prüfen, ob Deine Namenswahl mit bereits vorhandenen Internetadressen übereinstimmt (kollidiert) oder ähnlich ist. Beispiel der „Obelix“ hat gegen „Mobilix“ gewonnen, auch wenn diese nicht wirtschaftlich miteinander im Wettbewerb stehen.

  1. Macht es Sinn, nur um solche Probs zu vermeiden, selbst
    eine Marke eintragen zu lassen? Was müsstte man und wie teuer
    es wäre, wenn man selbst eine Marke eintragen will? Geht das
    ohne Patentanwalt oder braucht man so einen, wenn es die Marke
    noch nicht gibt (zumindest nicht in Deutschland laut
    https://dpinfo.dpma.de/)? Ich habe nicht vor, die Homepage
    beruflich zu verwerten, es ist ein rein privates Projekt.

Eine Eintragung einer Marke beim Markenamt (http://www.patentamt.de und dann weiterklicken) macht nur bei wirtschaftlichen Interessen Sinn. So ist unsere Homepage - aus wer-weiss-was heraus entstanden - nicht beim Markenamt eingetragen, aber trotzdem nicht mehr so ohneweiteres „klaubar“ (http://www.spamflam.de).

Wie immer ein herzliches Dankeschön für jeden Tipp :smile:)) Ich
fürchte, ich werde die w-w-w-Gemeinde noch öfter mit „dummen“
Fragen nerven, bis diese Homepage die Netzgemeinde erfreuen
darf *ggg*. Bitte nicht böse sein :smile:))

Ach weißt Du, dumme Fragen gibt es kaum, allenfalls dumme Antworten. Solange Du nicht eine konkrete Rechtsberatung willst, kannst mit Antworten rechnen. Ansonsten mußt, das ist Gesetz, einen Anwalt fragen.

Liebe Grüße
Nena

Hallo Klaus, hallo Rechtsexpert/innen :smile:))

Tausend Dank für die bisherigen Antworten!!!

Ach weißt Du, dumme Fragen gibt es kaum, allenfalls dumme
Antworten. Solange Du nicht eine konkrete Rechtsberatung
willst, kannst mit Antworten rechnen. Ansonsten mußt, das ist
Gesetz, einen Anwalt fragen.

Hihi, dann auf zu neuen Taten *ggg*

Du bist verpflichtet die korrekte Anschrift anzugeben. Also
nicht Osterhase in der Osterhasenstraße, sondern Deine
korrekte Adresse. Erstwohnsitz. c/o-Adresse wäre nicht
zulässig, denn es geht um DEINE Verantwortlichkeit = daß Dich
die Kripo (bös formuliert) auch fangen kann.

hihi, an den Osterhasen habe ich noch gar nicht gedacht *ggg*. Schade eigentlich, der würde ein gutes „Opfer“ abgeben *grins*

Scherz beiseite. Es geht mir auch gar nicht darum, meine Verantwortlichkeit abzuwälzen und/oder sie jemandem anderen unterzujubeln. Keine Frage, die Adresse, die ich anstattdessen nehmen wollte, existiert und wäre für die Kripo sehr leicht zu mir zurückverfolgbar. Die Leute, deren Anschrift ich verwenden würde, sind erstens damit einverstanden und kennen zweitens meine wirkliche Anschrift und haben selbstverständlich meine Erlaubnis, sie im Bedarfsfall an legitimierte offizielle Stellen weiter zu geben. Ich wäre auch gerne bereit, bereits dem Provider die Wohnadresse bekannt zu geben, nur möchte ich diese nicht so gerne in der Denic drin stehen haben…

Die Inhalte, die ich in der HP „rüberbringen“ will, sind absolut nicht illegal, die Kripo muss ich also nicht fürchten. Was ich fürchte, sind die Spinner. Das Thema der HP ist recht sensibel und geht teilweise in eine leicht-esoterische Richtung, da die Frage aufgeworfen werden wird, ob es ein Leben nach dem physischen Tod gibt. Und eine Frau, die vom Thema her eine ähnliche Seite macht, hat mir erzählt, dass sie schon mehrfach von irgendwelchen bescheuerten Psychopathen Gewaltandrohungen erhalten hat. Davor habe ich Angst, deshalb möchte ich meine Real-Life-Adresse nicht gerne dafür hernehmen…

Da diese Freunde auch bereit wären, die Domain auf ihren eigenen Namen einzutragen (den des Mannes, Männer sind von solchen idiotischen Gewaltdrohungen immer weniger betroffen, als Frauen, weil der Psychopath bei Männern mehr Wehrhaftigkeit vermutet als bei Frauen), würde ich wahrscheinlich eher das Risiko eingehen, dass die Domain dann nicht mir gehört, als jeden Spinner vor meiner Tür stehen zu haben…

Du sagst, eine c/o-Adresse würde nicht anerkannt. Aber wie ist das, wenn jemand nun mal in Untermiete wohnt? Kann der dann keine Homepage betreiben, weil er nichts anderes hat, als die c/o-Adresse!? Und wenn der Untermieter schon eine HP betreiben dürfte, wie unterscheidet die Denic dann? Werden Einwohnermeldeamtsanfragen gemacht?

Wenn Du den Namen Nena alleine verwendest, dann bekommst
Ärger, vorausgesetzt Du bist selbst die bekannte Sängerin
Nena. Ich behaupte einfach, daß diese bereits die url
http://www.nena.de hat. Also, Du muß prüfen, ob Deine
Namenswahl mit bereits vorhandenen Internetadressen
übereinstimmt (kollidiert) oder ähnlich ist. Beispiel der
„Obelix“ hat gegen „Mobilix“ gewonnen, auch wenn diese nicht
wirtschaftlich miteinander im Wettbewerb stehen.

Ich habe von dem Fall gelesen und war ziemlich entsetzt :frowning:(((. Das ist ja doch ein Fass ohne Boden, wenn bereits so eine an den Haaren herbeigezogene Ähnlichkeit zu Problemen führt!!! Bei den Abertausenden und Millionen von mehr oder weniger bekannten „Promis“ und Marken, die es gibt!!!

Gut „Nena“ kenne ich natürlich, die kennt so ziemlich jeder (wenn jemand meinen Namen nicht versteht, sage ich immer „wie die Dame mit den 99 Luftballons“, und dann versteht mich plötzlich jeder *ggg*), aber wer kennt schon von all den Stars und Sternchen, kleineren und größeren Firmen etc. die auf der Welt herumlaufen, mehr als einen kleinen Bruchteil?!?

Da braucht man doch echt schon einen Patentanwalt, wenn man da auch noch alle möglichen Varianten inclusive anderer oder zusätzlich angehängter Anfangs-, Mittel- und Endbuchstaben checken muss!?

Und reicht bei Phantasienamen dann überhaupt das Recherchieren in der Markendatenbank? Wenn den schon jemand (gewerblich, da gehts um irgendwelche Lebenshilfebücher) benutzt, ihn aber nicht als Marke eingetragen hat, kann ich dann den selben Phantasienamen noch verwenden, mit Bindestrich bzw. anderer TLD? Oder müsste ich theroetisch den Inhaber der Domain ohne Bindestrich um Erlaubnis fragen?

Und welche Markenrechte (welcher Länder) müsste ich prüfen, wenn ich eine net.-Domain eintragen lassen möchte? Reicht das deutsche Patentamt, oder wird das dann eine weltweite Suche?

Wie immer danke für jeden Tipp :smile:)
Liebe Grüße und schöne Ostern
Nena

Hallo Nena,

Du bist verpflichtet die korrekte Anschrift anzugeben. Also
nicht Osterhase in der Osterhasenstraße, sondern Deine
korrekte Adresse. Erstwohnsitz. c/o-Adresse wäre nicht
zulässig, denn es geht um DEINE Verantwortlichkeit = daß Dich
die Kripo (bös formuliert) auch fangen kann.

Du sagst, eine c/o-Adresse würde nicht anerkannt. Aber wie ist
das, wenn jemand nun mal in Untermiete wohnt? Kann der dann
keine Homepage betreiben, weil er nichts anderes hat, als die
c/o-Adresse!? Und wenn der Untermieter schon eine HP betreiben
dürfte, wie unterscheidet die Denic dann? Werden
Einwohnermeldeamtsanfragen gemacht?

Da der Denic keine staatliche Stelle (aber Genossenschaft) ist, sollten solche Anfragen nicht zum täglichen Brot gehören. Ausserdem hast Du ja nicht direkt mit denic Kontakt sondern nur dein Provider. Der Provider wird i.d.R. die Rechnungsadresse dem denic angeben, falls Du nicht explizit was anderes angibst.

Da braucht man doch echt schon einen Patentanwalt, wenn man da
auch noch alle möglichen Varianten inclusive anderer oder
zusätzlich angehängter Anfangs-, Mittel- und Endbuchstaben
checken muss!?
Und welche Markenrechte (welcher Länder) müsste ich prüfen,
wenn ich eine net.-Domain eintragen lassen möchte? Reicht das
deutsche Patentamt, oder wird das dann eine weltweite Suche?

Wenn es dein Hobby ist, eher nicht. Du musst dann halt damit rechnen, dass du deine Domain halt in den Wind schreiben tun musst.

Und reicht bei Phantasienamen dann überhaupt das Recherchieren
in der Markendatenbank? Wenn den schon jemand (gewerblich, da
gehts um irgendwelche Lebenshilfebücher) benutzt, ihn aber
nicht als Marke eingetragen hat, kann ich dann den selben
Phantasienamen noch verwenden, mit Bindestrich bzw. anderer
TLD? Oder müsste ich theroetisch den Inhaber der Domain ohne
Bindestrich um Erlaubnis fragen?

Dies würde ich nicht verwenden, da
a) Titel zum Verwechseln ähnlich sind (Original ohne, Du mit Bindestrich)
b) ihr auf nicht ganz weit auseinanderliegenden Feldern (Esoterik - Lebenshilfe, s. Anordnung in Buchläden) tätig seid.

In solchen Fällen gilt fast immer der erste Zugriff.

Tschuess Marco.

O mein Nena,

nicht alles so tierisch ernst nehmen! Auch sehr umfangreiche Homepages wurden durch Wettbewerber „abgeschossen“. Titelschutz als solches hilft hier wenig weiter („Titelschutz“ ist der schwächste aller Schutzmaßnahmen). Wegen Esoterik-Themen brauchst nicht unbedingt befürchten, daß eine Horde Männer/=Spinner (identisch???) vor Deiner Haustüre stehen. Du machst jetzt folgendes:

  1. Prüfe auf der denic-Seite ob Deine Titelentwürfe schon vorhanden sind. Probiere es mit Varianten aus, damit ähnliche Textentwürfe entdeckt werden.
  2. Dann bastelst Deine Homepage und lasse sie von Bekannten, die sich etwas damit auskennen überprüfen. Nicht nur hinsichtlich Tipfehler, sondern auch auf „Stimmigkeit“. Ich mache es genauso bzw. meine Freunde und Bekannten, die mich kurz drüberschauen lassen.
  3. Vergesse das Impressum (Erstwohnsitz ohne Telefonnummer!) und den Haftungsausschluß nicht.
    Mehr dazu kannst bei http://www.akademie.de nachlesen.

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