Domaingrabbing - DISPUTE Eintrag auf Vereinsdomain

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit der Domain einer Vereinshomepage, bei der ich der neue Admin bin. Vorm Umzug auf meinen Server wurde leider ein Termin verschlafen, weswegen die Domain frei wurde und sich sofort jemand anders die Domain geholt hat und auf Sedo zum Verkauf anbietet, wobei sie mittlerweile nochmals den Besitzer gewechselt hat und jetzt einem Finnen gehört, der einen deutschen admin-c eingetragen hat. Durch eine Melderegisterauskunft weiß ich, dass der admin-c aber nicht existiert, was ich so auch der Denic mitteilen werde.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Damit ich die Domain auch sicher wieder bekomme, muss ich vorher noch einen Dispute Eintrag machen lassen. Die Domain hat folgenden Aufbau: www.-volleyball.de
Reicht das aus, um einen Dispute Eintrag zu bekommen, wenn mir der Verein ein Dokument ausstellt, dass ich der Administrator der Homepage bin?

Danke.

Gruß,
Flo

Hallo Flo,

du kannst auf jeden Fall einen Dispute Eintrag machen. Das du Administrator der dazugehörenden Homepage bist, interessiert die Denic nicht. Die Domainvergaberichtlinien der Denic haben mit der Homepage überhaupt nichts zu tun. Der Dispute bezieht sich auf das Namensrecht. Wenn der Finne überhaupt nichts mit eurem Verein zu tun hat und Euer Verein genau so heisst wie die Domain, dann hat euer Verein mehr Anrecht auf die Domain als der Finne. Das der Admin-C nicht existiert kannst du im Dispute Antrag mit angeben, Ich wünsche dir viel Glück und hoffe das Euer Verein die Domain zurückbekommt.

Hallo Flo,

das ist natürlich ein Problem, Domaingrabber sind eine Plage, das ist klar, aber wenn eine Domain nicht verlängert wird und damit frei wird, kann jeder diese Domain registrieren. Wenn man nun keinen Eingetragenen Namen oder ähnliches in der Domain enthalten hat, vermute ich, dass es eher schwer wird die Domain wieder zu bekommen. Ein Disputantrag bedeutet ja nicht, dass man die Domain wieder bekommt, sondern die DENIC sperrt nur sämtliche Änderungen an der Domain solange nicht geklärt ist, wem die Domain nun rechtmäßig gehört.
Wenn der Admin-C nun nicht korrekt ist, heißt das nicht, dass du die Domain zurück bekommst, sondern die DENIC schreibt den neuen Inhaber der Domain an und weißt ihn darauf hin, dass der Admin-C aktualisiert werden muss. Ich würde den Finnen anschreiben und fragen wie viel er für die Domain haben möchte, (man kann ja dazu schreiben, Gebot 20 Euro oder 50 Euro oder so mit dem Hinweis, dann kein Verfahren gegen den Grabber und den neuen Besitzer einzuleiten.

Ich würde allerdings mit der DENIC sprechen und auf Kulanz und deren Einfühlvermögen usw. hoffen :smile: Vielleicht können die ja etwas tun, wenn man die Domain nicht aktiv gelöscht hat oder keine Ahnung, wie man die Domain einfach so verlieren kann, meine verlängern sich automatisch um ein Jahr und wenn mein Provider die Domain aus versehen ohne mein zu tun löscht, ist der in der Bringpflicht und muss diese wieder beschaffen.

Wenn das nicht funktioniert einfach mal mit dem Provider und der DENIC zu sprechen, dann halte ich die Möglichkeit die Domain einfach zurück zu kaufen für die einfachste.

Viele Grüße

Felix

Die Bestätigung durch den Vereinsvorstand sollte ausreichen, um den Dispute Eintrag machen zu lassen.

Ein Dispute Eintrag hat nur einen Sinn, wenn man entsprechende rechtliche Schritte unternimmt, um die Domains wiederzubekommen. Ein Grund für rechtliche Schritte könnnte Verletzung des Markenrechts oder Namensrecht sein.

Hans-Peter Oswald
http://www.domainregistry.de

Hallo Flo,

also die Leute bei der denic.de können Dir besser die Fragen beantworten, was Du mindestens benötigst, um einen Dispute einzuleiten. Ferner solltest Du auch fragen, ob dies ohne daß Du etwas anderes machst, z.B. ein Gerichtsverfahren und ggf. Kosten auslöst.

Für alle anderen Fragen, weil es dann wirklich um viel Geld geht, solltest Du wirklich einen Rechtsanwalt fragen!

Ein Anruf bei der denic.de ist sicherlich der günstigste Weg und ich weiß aus Erfahrung, daß da ganz nette Leute arbeiten, die in der Regel sehr hilfsbereit sind!

Viele Grüße

1awww.com - Internet-Service-Provider

Detlef Bracker

Einem Dispute-Antrag wird stattgegeben, wenn man über entsprechende Rechte verfügt, die diesen rechtfertigen. Den Antrag kann also nur der Rechteinhaber oder ein bevollmächtigter stellen. Sie benötigen also eine Vollmacht - eine Bestätigung, Administrator oder auch Admin-C zu sein, reicht meines Erachtens nicht aus.

Ich empfehle Ihnen, einfach bei der denic anzurufen und nachzufragen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man dort gerne weiter hilft (abgesehen von Rechtsberatungen).

Größere Probleme sehe ich darin, die Rechte an der Bezeichnung zu belegen, da es sich nicht um den Namen des Vereins sondern (nur) um ein Kürzel handelt, die zudem eine beschreibenden Kennzeichnung enthält. Verfügt der Verein über einen Namensschutz für das Kürzel (wie z.B. „BVB“ oder „HSV“)?

Ein Dispute-Eintrag an sich bringt Ihnen die Domain auch nicht automatisch zurück. Er verhindert lediglich, dass die Domain an andere Übertragen wird.

Viel Erfolg