Hallo,
wie ist es eigentlich bzgl. Markenrechtsverletzung, wenn jemand eine Marke registriert hat in bestimmten Klassen (einzusehen beim DPMA, wenn man nach dieser Marke recherchiert) - und auf der anderen Seite ein anderer - unwissentlich bisher natürlich - diesen Namen (der eigentlich recht „allgemein“ ist) als seinen Domainnamen verwendet, aber in einer Weise, der mit der Klassenzugehörigkeit des Markeninhabers gar nichts zu tun hat, also auch keine Verwechslungsgefahr besteht.
Besteht der Markenschutz nur innerhalb dieser „Klassen“ oder darf man den Namen - gleich in welcher „Kategorie“ - nicht verwenden?
Danke.
phoebe
Hi,
der Domainbesitzer sollte sich keine Sorgen machen. Der Markenschutz gilt nur für die eingetragenen Klassen, dafür ist die Klasseneinteilung nämlich da 
Ggf. hilft auch ein Patentanwalt weiter
Bitte
Raffi
Hi,
der Domainbesitzer sollte sich keine Sorgen machen. Der
Markenschutz gilt nur für die eingetragenen Klassen, dafür ist
die Klasseneinteilung nämlich da 
Hallo,
wie ist es aber - en detail -, wenn der eine sich einen Markennamen bgzl. Künstlerfarben hat sichern lassen, eben in den Klassen 2, 16, 20, 21 (Klasseneinteilung: http://www.dpma.de/suche/klass/wd/einteilung.html), der andere hat eine gleichlautende Domain, deren Namen praktisch sein „Künstlername“ ist und er auf seiner Domain seine selbstgemalten Bilder ausstellt (aber ohne dort auf irgendwelche Farben hinzuweisen!)?
Ist es in so einem Fall auch noch unerheblich in Sachen Klassen: Künstlerfarben contra Künstlername („Verwechslungsgefahr“?)?
Chris
hi
mmmh … das ist nicht so einfach … vielleicht schreibst du mal einen der patentanwälte hier an, die sollten sich da besser auskennen
grundsätzlich gilt, dass die waren umso unterschiedlicher sein müssen,
je ähnlicher sich die gegenüberstehenden zeichen/marken sind (und umgekehrt),
aber sicher ist man wohl erst wenn man alle rechtsmittel durch hat 
außerdem kommt es auch drauf an, wer das ältere recht hat (also ob es zuerst die marke oder den künstlernamen gab)
lg, raffi