Domainnamen zusaetzlich schuetzen?

Eine registrierte Domain wird national oder international nur als Nutzungsrecht auf Zeit „verpachtet“.

Was gilt aber, wenn der Domainname gleichzeitig ein Firmenname, ein Markenname oder ein sonstwie geschuetzter Name ist?

Kann ein Patent-,Marken-oder Gebrauchsmusterschutz sicher stellen, dass auch nach Ablauf der Nutzung als Domainname dieser Ausdruck geschuetzt bleibt?

Geht dies National und international?

hallo mike

Eine registrierte Domain wird national oder international nur
als Nutzungsrecht auf Zeit „verpachtet“.

soweit bin ich noch bei dir

Was gilt aber, wenn der Domainname gleichzeitig ein
Firmenname, ein Markenname oder ein sonstwie geschuetzter Name
ist?

jetzt komme ich ins schwimmen. mir ist nicht ersichtlich, aus welcher sicht die frage gestellt wird. aus der sicht dessen, welcher die domain VERMIETET oder aus der sicht dessen, wo MIETET?

Kann ein Patent-,Marken-oder Gebrauchsmusterschutz sicher
stellen, dass auch nach Ablauf der Nutzung als Domainname
dieser Ausdruck geschuetzt bleibt?

hier käme nur eine absicherung als wortmarke in frage. dies geht national wie international.

aber ich denke, dass du ein wenig präziser stellung nehmen solltest. so, kann zumindest ich, dir die frage nicht zu deiner zufriedenheit beantworten.

gruß
kp

Hallo (das ist eine allgemein anerkannte Grußformel),

Eine registrierte Domain wird national oder international nur
als Nutzungsrecht auf Zeit „verpachtet“.

Im Gegensatz zu Kamelpopel schleudere ich hier schon. Domains haben zwar (oft) auch eine nationale Kennzeichnung, aber sie sind im Netz immer international. Auch mit der Verpachtung auf Zeit habe ich ein Problem. Wer eine Domain anmeldet hat sie, so lange er sie will und bezahlt und kein anderer Anspruch darauf hat und durchsetzen kann.

Was gilt aber, wenn der Domainname gleichzeitig ein
Firmenname, ein Markenname oder ein sonstwie geschuetzter Name
ist?

Das ist bei 95 % der gewerblich genutzten Domains der Fall.

Kann ein Patent-,Marken-oder Gebrauchsmusterschutz sicher
stellen, dass auch nach Ablauf der Nutzung als Domainname
dieser Ausdruck geschuetzt bleibt?

Der Markenschutz ist solange gültig, solange er vom Inhaber aufrechterhalten wird. Das hat mit der Domain nichts zu tun. Wenn ich die Firma mike247 GmbH habe werde ich die zugehörige Domain kaum aufgeben und gleichzeitig anderen untersagen, sie zu nutzen.

Fragende Grüße
Richard

Geht dies National und international?