Domainrecht

Man stelle sich vor jemand heißt A**** T********
er macht sich selbständig im bereich Mediendesign und will sich nun auch im Internet präsentieren. Seine Seite soll heißen „www.mediendesign-at.de“. „At“ ist die Abkürzung seines Vor- und Zunamens.

Nun will er sich die domain regestieren lassen.
juhu die domain ist noch frei schreit er und freut sich…
Am nächsten tag findet sein Bekannter heraus, dass es die seite schon gibt und zwar das „at“ nicht nach mediendesign sondern vor dem Mediendesign, also so geschrieben „at-mediendesign.de“ Der junge Mann weiß nun nicht was er machen soll…
ist es ihm in irgendeiner Weise gestattet, diesen namen zu verwenden oder bsteht der verdacht auf vewechslung.

Man stelle sich vor

mediendesign-at.de
at-mediendesign.de
bsteht der verdacht auf vewechslung.

Die Frage meinst du jetzt aber nicht ernst oder?

Gruß
Stefan

Erstmal hallo,
(ist unter Mediendesigner so üblich)

Man stelle sich vor jemand heißt A**** T********

Blöder Name, so viele Sternchen.

und will sich nun auch im Internet präsentieren.

Gute Idee.

heißen „www.mediendesign-at.de“. „At“ ist die Abkürzung seines
Vor- und Zunamens.

naja

Nun will er sich die domain regestieren lassen.

Registrieren wäre vielleicht besser.

juhu die domain ist noch frei schreit er und freut sich…

Wir freun uns mit

Am nächsten tag findet sein Bekannter heraus, dass es die
seite schon gibt

Hat der clevere Mediendesigner wohl selbst schlecht recherchiert.

also so geschrieben „at-mediendesign.de

Ist aber ne miese Seite, also für nen Mediendesigner

Der junge Mann weiß nun nicht was er machen soll…

Mediendesign, dachte ich.

ist es ihm in irgendeiner Weise gestattet, diesen namen zu
verwenden

In irgendeiner Weise schon. Also als Domain zum Beispiel. Die ist ja
wohl frei.

oder bsteht der verdacht auf vewechslung.

Drauf wurde schon ausgibig geantwrtet.
Moral: Erst recherchieren, dass registrieren. Die Domain allein nutzt
nichts, wenn man die entsprechende Marke/Firmierung nicht nutzen
kann. Und selbst als Weiterschaltadresse könnte der andere
(wahrscheinlich Markeninhaber) hier mächtig Gezeter machen.
Schönen Tag noch
Richard
(auch üblich)

Man stelle sich vor jemand heißt A**** T********
er macht sich selbständig im bereich Mediendesign und will
sich nun auch im Internet präsentieren. Seine Seite soll
heißen „www.mediendesign-at.de“. „At“ ist die Abkürzung seines
Vor- und Zunamens.

Nun will er sich die domain regestieren lassen.
juhu die domain ist noch frei schreit er und freut sich…
Am nächsten tag findet sein Bekannter heraus, dass es die
seite schon gibt und zwar das „at“ nicht nach mediendesign
sondern vor dem Mediendesign, also so geschrieben
at-mediendesign.de“ Der junge Mann weiß nun nicht was er
machen soll…
ist es ihm in irgendeiner Weise gestattet, diesen namen zu
verwenden

Hallo, dieses ist ganz sicher nicht gestattet, ich hatte ähnlichen Fall.
Gruß