Domainrecht

Guten Abend Sehr geehrte Rechtsexperten

Es gab mal vor einiger Zeit, einen Fall, bei der die Internetseite Firebal.de geschlossen wurde, weil ihre Domain an fireball.de oder so angelehnt war, die site wurde geschlossen.

ist es also verboten, z.B. eine domain http://www.werweisswass.de zu registrieren?
(nur als Beispiel)

Vieeeeeeelen Dank

Holla

ist es also verboten, z.B. eine domain
http://www.werweisswass.de zu registrieren?
(nur als Beispiel)

Verboten? Ich weiss nur aus eigener Erfahrung, dass die Betreiber der Originaldomain bei offensichtlichen Sachen keine Probleme haben, die „Absahner“ zu schliessen (schliessen zu lassen, abmahnen, was auch immer).

Gruss, Lutz

Ähnliche Domainnamen, die sich an bereits erfolgreiche Domäns anlehnen, werden von den Gerichten idR unterbunden, d.h. verboten. Auch das Beispiel würde binnen Minuten (vermute ich mal) eine Abmahnung bewirken. Verboten ist ein solcher Name nicht, weil die üblichen Verbotsgründe nicht wirken. Anders wäre es bei uns mit dem Namen Hitler (und was halt im Umfeld existiert) oder eindeutigen Kinderpornografischen Bezeichnungen. Was beim domaingrabbing verboten ist, gehört zum Rechtsgebiet des Wettbewerbs- und Namensrecht. Du hättest auch was dagegen, wenn man Deinen Namen verunstaltet oder kopiert. Genaue Infos bekommst sehr schnell, wenn Du zB über eine Suchmaschine Infos zum Domainrecht suchst.

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