Domainrecht

Hallo Experten,

mich interessiert es, wie ein Fall zu regeln wäre, in dem folgendes passiert:

A mietet/kauft bei Anbieter X eine Domainadresse und zahlt regelmäßig oder einmalig das hierauf entfallende Entgelt.

Jetzt geht x pleite.

Was passiert mit der Domain von A? Ist es die Domain von A und er kann sie einem anderen Anbieter andienen oder ist die Domain zunächst einmal futsch?

Gruß
Marco

Hi,

bei Miete: idr Pech gehabt, Inhaber bleibt die insolvente Firma.
mgl.weise Abkauf der Domain bei Insolvenzverwalter.

bei Kauf: „Übertragungsanspruch“ wohl vorhanden, wenn Du noch nicht als Inhaber eingetragen bist.

Was steht denn in den Verträgen?

Im Archiv steht einiges zu Domainstreitigkeiten mit entspr. links.

Viel Glück
Harry

Hi Harry,

war nur eine theoretische Frage :smile:

Ab wann ist man denn Inhaber der Domain?

Gruß
Marco

Moien!

Wenn du eine Domain (z. B. bei Strato) „kaufst“ gehören die Rechte daran dir. Strato meldet die an (weiß jetzt gar net mal wie die Stelle heißt) - aber sie gehört Strato net!
Bernd

Hallo Marco,

du kannst ganz leicht sehen, wer Inhaber einer Domain ist:

Bei http://www.denic.de

Dort gibst du den domain-Namen ein, und erhältst die relevanten Daten.

z.B. von „wer-weiss-was.de“ ist der Domain-Inhaber:

I-D Media AG
Lindenstrasse 20 - 25
D-10969 Berlin

servus, gerhard

Hallo Gerhard,

wenn jemand also dort drinsteht, dann supported das evtl. ein anderer, aber der hat damit nix weiter am Hut?

Gruß
MArco

Sämtliche Domaininhaber, nicht nur DE!!
Hallo Gergard,

natürlich hast Du mit dem Hinweis auf denic Recht, diese gilt aber NUR für Domain .de!

Unter http://www.checkdomain.com findest Du aber sämtliche Domininhaber und nicht nur .de!!

Gruß
Karl-Heinz

Marco,

du kannst ganz leicht sehen, wer Inhaber einer Domain ist:

Bei http://www.denic.de

Dort gibst du den domain-Namen ein, und erhältst die
relevanten Daten.

z.B. von „wer-weiss-was.de“ ist der Domain-Inhaber:

I-D Media AG
Lindenstrasse 20 - 25
D-10969 Berlin

servus, gerhard

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Hi,

Inhaber wird man durch Eintragung bei der Denic oder der entspr. Behörde im Ausland.

Harry

Hallo Marco,

wenn jemand also dort drinsteht, dann supported das evtl. ein
anderer, aber der hat damit nix weiter am Hut?

Gib doch einfach mal deine Domain dort ein.
Dort steht oben der Eigentümer(fachchinesisch: admin-c). Dieser kann die Domain wieder an denic zurückgeben (=verfallen lassen), sie an jmnd. anders verkaufen, verschenken oder sie selbst behalten.Der Administrative Ansprechpartner gibt an, wer sich für dieSeite verantwortlich fühlt, erade bei Unternehmen kann die sinteressant sein. Und ganz unten steht unter techn. Ansprechpartner der Provider. Der Eigentümer muss einen (von der denic ?) anerkannten Provider haben. Der Provider hat die Rechner mit Internetanschlüsse, um die Seite im Netz erreichbar zu halten. Geht dieser Providerr Pleite, gibt es niemanden der die Seite im Netz verfügbar hält. Deshalb musst Du dann einen neuen Provider suchen. Ein Provider ist so etwas wie ein techn. Verwalter, der bei 99,999 % der nötig ist.

Tschuess Marco.

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Hallo,

www.denic.de für *.de Domains,da bitte auf whois clicken guck da nach,wer admin-c ist,ist das dein provider schlechte karten,bist du´s gehört sie dir,und du musst nur nen anderen hoster finden.

wenns ne com,net,org etc. domain ist
www.checkdomain.com

Grüsse
sven.

Hallo Marco,

wenn jemand also dort drinsteht, dann supported das evtl. ein
anderer, aber der hat damit nix weiter am Hut?

Gib doch einfach mal deine Domain dort ein.
Dort steht oben der Eigentümer(fachchinesisch: admin-c).

Das ist falsch!!! Der Admin-C hat zwar einige Befugnisse, ist sozusagen der „Prokurist“, der Eigentümer ist definitiv der REGISTRANT !!!

Hatte selbst schon mal ein Problem mit einer Domain, die der Admin-C nicht mehr herausgeben wollte. Ich hatte letzlich als Registrant das letzte Wort und die Domain zurück bekommen.

Als Fazit kann man in etwa sagen, daß der Admin-C die Domain verwaltet, der Registrant aber der „Rechteinhaber“ ist.

Gruß vom Zivilfahnder