hallo
mir ist aufgefallen das es viele domains gibt die solch einen verueckten namen haben das man sich echt wundert warum diese nicht abgemahnt werden.
ein beispiel: sexministerium
darf denn ein jeder hingehen und vor das wort ministerium ein anderes wort setzen und dieses benutzen?
auch fand ich einige worte mit der endung xxxxxpolizei, xxxxxminister.
ist dieses echt legal? mir sagte jemand das man sich diese worte auch markenrechtlich schuetzen kann. wenn dies stimmt frage ich mich was in diesem land los ist. kann man sich z.b nebenjobministerium oder tomatenministerium als wortmarke sichern lassen? also in meinem rechtsempfinden waere dies zu irrefuehrend.
Versuch macht kluch, wie es so schon heißt, es könnte also durchaus mal jemand den Versuch eine Abmahnung starten. Fragt sich nur, aus welchem Grund, denn das würde ja bedeuten, dass der Abmahner selbst ein besseres Recht am Namen haben müsste.
Der Begriff Ministerium oder auch der Begriff Polizei selbst ist so nicht geschützt. Und die Komposita sind eindeutig genug, um Verwechselungen auszuschließen. Ob im Einzelfall auch ein markenrechtlicher Schutz eines solchen Begriffs möglich wäre, müsste man detailliert prüfen, bzw. es über den Weg einer Anmeldung ausprobieren.
Gruß vom Wiz
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weder Ministerium noch Polizei sind (bis auf wenige Bundesländer) in Deutschland geschütze Begriffe…daher bleibt es zunächst jeden einmal unbenommen,diese mit einem Zusatz wie „Ei-Ei-Polizei“ oder so als
Domän-Namen registrieren zu lassen…
Ich denke aber,das sich dieses Problem mit Witzig-Lustigen „Namen“ ohnehin bald erledigt hat.
Da nämlich (zum einen Leider…) immer mehr Provider die kostenlosen
Domains in kostenpflichtige verwandeln.
Hängt natürlich auch mit dem „Mißbrauch“ durch solche Leute zusammen,
die sich Witznamen nur zum Ärgern der „Obrigkeit“ reservieren lassen.
Das sie dabei aber Resourcen für andere Leute blockieren…den
Unbegrenz ist der Adress-Raum im Internet ja auch nicht…
das kommt denen nicht in den Sinn…