Domainrecht: Als e.V. Domain beanspruchen?

Hallo zusammen,

es gibt eine Domain XYZverein.de, wir haben die Domain XYZ-verein.de.

Im Moment ist keiner als Verein eingetragen, wir haben dies jedoch vor (und sind gerade dabei).

Haben wir irgendwelche Ansprüche auf die Domain XYZverein.de, wenn wir eingetragen sind, bzw. gibt es irgendwelche Wege an die Domain zu kommen, wenn „die anderen“ nicht wollen?

.

Wohl kaum
Hallo,

wie aus unzähligen Beiträgen über das Domain-recht im aktuellen Forum und im Archiv zu erkennen wäre:
Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nur bei übergeordnetem Recht.
Da ihr beide gleiches Namensrecht habt, scheidet ein rechtliches Verfahren aus.
Ihr könntet die Domain nur abkaufen, wenn sie euch soviel wert ist und die anderen dazu bereit sind.
Spielt es denn wirklich eine so große Rolle, ob Ihr Euch xyz-verein.de oder xyzverein.de nennt?
Es gibt ja auch noch die .com, .org, .net TLDs.

Ansonsten teilt Ihr das Schicksal vieler Müllers, Schulzes etc.

Gruß
Harry

Hallo!

Haben wir irgendwelche Ansprüche auf die Domain XYZverein.de, wenn wir eingetragen sind, bzw. gibt es irgendwelche Wege an die Domain zu kommen, wenn „die anderen“ nicht wollen?

Im Moment wohl eher nicht.
Eine Möglichkeit wäre vielleicht:

-Verein eintragen lassen
-Vereinsname als Marke schützen lassen
-mit all dem schneller sein, als die anderen :wink:
-und dann die anderen zur Herausgabe der Domain und zur Unterlassung auffordern

Hallo, Experten: Könnte doch funktionieren, oder?

cu
Paula

Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nur bei übergeordnetem
Recht.

ist das als e.V. denn nicht so, dass dieser „über“ einem n.e.V. (nicht eingetragener Verein) steht?

Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nur bei übergeordnetem
Recht.

ist das als e.V. denn nicht so, dass dieser „über“ einem
n.e.V. (nicht eingetragener Verein) steht?

Nochmals Hallo,

mit der Eintragung erwirbt der Verein Rechtspersönlichkeit.
Ein Verein kann aber nur eingetragen werden, wenn seine Ziele nicht-wirtschaftlicher Art sind.
Dennoch hat ein neV auch Namensrechte und kann gegen einen eV mit gleichem Namen vorgehen ( BAYobLGE 43,206).

Grüße
Harry